hab mal ne frage an euch wegen meinem bruder
hallo hoffe ihr könnt mir helfen.Bin neu hier und kenne mich nicht so aus.Also mein bruder hat sich vor ca. 1 Monat sein erstes Auto bei einem Händler gekauft einen gebrauchten für 900 Euro.Nach ca. 3 Wochen war die Lichtmaschine kaputt hat der Händler eine gebrauchte eingebaut.Danach hat es geklappert beim fahren erst leise dann immer lauter.Wir hin zum Händler jetzt meint er Totalschaden die Ölpumpe hat kein Öl in den Moter geleitet,Motor am Arsch.Jetzt will der Händler ihm noch 500 Euro geben. Darf er das? Oder muß er die ganzen 900Euro wiedergeben?
Ich hoffe ich habe nicht durcheinandergeschrieben und es ist verständlich!!Bitte antwortet!!
hellboy075
Beste Antwort im Thema
Hi,
wie so oft werden hier zwei grundsätzlich verschieden Dinge durcheinander gebracht.
Und zwar Garantie und Gerährleistung.
Garantien sind freiwillige Leistungen die Händler über externe Firmen abschließen,teilweise kann sie auch gegen aufpreis beim Gebrauchtwagenkauf dazu kaufen.
Gebrauchtwagengarantien zahlen aber für schäden immer nur Anteilig bei so alten und billigen Fahrzeugen ist der Abschluß einer garantie oft gar nicht möglich.
Die Gewährleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und gillt beim verkauf von Gewerbtreibenden an Privat. Die Gewährleistung geht über 2 Jahre und kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 jahr reduziert werden.
Die Gewährleistung gillt für alle Schäden die bereits beim kauf vorhanden waren. Dabei gillt in den ersten 6 Monaten liegt die Beweißpflicht beim Händler. Das heißt er müßte nachweisen das ein Schaden bei der übergabe nicht vorhanden war. Das ist aber im allgemeinen nicht möglich.
Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Damit verliert die Gewährleistung praktisch ihren Wert.
Bei billigen Gebrauchten wie diesem Golf ist die lage schwierig, es gibt wohl Gerichtsurteile wonach der verkauf als Bastlerauto ohne Gerwährleistung akzeptiert wurde. Auch der verkauf im Auftrag ist ne legale methode die gewährleistung auszuschließen wenn es denn wirklich ein verkauf im Auftrag ist.
Da der Händler die Lima repariert hat und auch bereit ist einen teil des Kaufpreises zurück zu zahlen läßt schon darauf schließen das er sich darüber im klaren ist das er um die Gewährleistung net rum kommt.
Daher gehe ich eigentlich schon davon aus das er den kompletten Kaufpreis erstatten müßte. Rechtlich gesehen,aber recht haben und recht bekommen!?
Aber ich bin ja nur ein Laie und das thema ist rechtlich sehr komplex. Wirklich weiterhelfen kann da wohl nur ein Anwalt der aber auch wieder Geld kostet und wenn es vor Gericht geht dauert es ewig.
Ich würde wahrscheinlich versuchen noch etwas mehr Geld beim Händler rauszuschlagen und den Rest als Lebenserfahrung zu verbuchen.
Gruß Tobias
15 Antworten
hatz mein vormann recht bei normalem kaufvertrag = 1 jahr garantie
bei privatfahrzeug oder bastler/mängelfahrzeug=nix mit garantie
wenn ihr wollt ich hätte nochn 90ps 1.8l motor kenb:ABS 120000km komplett neu gedichtet + getriebe+steuergerät mit 2 passenden achsen für 400 euro