Hab ich einen Fehler gemacht, beim Auffahren auf die Bundesstraße?
Hallo,
Ich wollte euch mal fragen ob ich einen Fehler gemacht habe, im Sinne der StVO. Ich bin auf eine Bundesstraße aufgefahren. Ich war auf der Auffahrt und schräg hinter mir war ein anderes Fahrzeug. Da das Fahrzeug relativ nah an mir war bin ich nicht auf die andere Spur gewechselt. Ich wollte das Fahrzeug vorbei lassen und habe gebremst, da der fliesende Verkehr Vorrang hat. Nun hat aber das andere Fahrzeug ebenfalls gebremst. Das ging bis zum Stillstand. Die Auffahrt war bis dahin auch zu Ende. Ich war aber noch auf der Auffahrt. Als das andere Fahrzeug mal angefangen hatte zu hupen bin ich dann wieder angefahren und vor ihm auf die Spur gewechselt. Habe ich einen Fehler gemacht, im Sinne der StVO?
46 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. November 2022 um 18:26:21 Uhr:
Das wird wieder so eine Endlos-Diskussion, obwohl die richtige Fahrweise schon geklärt wurde. Ich bin raus.
Schon so. Meine Fahrweise ist es eher definitiv an die Sache ran zu gehen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. November 2022 um 18:26:21 Uhr:
Das wird wieder so eine Endlos-Diskussion, obwohl die richtige Fahrweise schon geklärt wurde. Ich bin raus.
Ich auch
Zitat:
@PaulsenHannes schrieb am 26. November 2022 um 18:29:27 Uhr:
Meine Fahrweise ist es eher definitiv an die Sache ran zu gehen.
Im Grunde die richtige Herangehensweise, aber in manchen Situationen ist das halt falsch und dazu gehört das Auffahren auf eine Autobahn oder Bundestraße, denn da muss man nicht selten beherzt fahren.
Gruß
Uwe
Zitat:
@PaulsenHannes schrieb am 26. November 2022 um 18:29:27 Uhr:
Schon so. Meine Fahrweise ist es eher definitiv an die Sache ran zu gehen.
Scheiß Rechtschreibkorrektur ! 😁😉
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. November 2022 um 18:39:55 Uhr:
Zitat:
@PaulsenHannes schrieb am 26. November 2022 um 18:29:27 Uhr:
Schon so. Meine Fahrweise ist es eher definitiv an die Sache ran zu gehen.
Scheiß Rechtschreibkorrektur ! 😁😉
Defensiv - natürlich. Die Autokorrektur funktioniert eh nie 😁
Danke für die Korrektur 🙂
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. November 2022 um 18:05:49 Uhr:
Offensichtlich hat er aber befürchtet, dass du auffährst. .....Gruß
Uwe
Oftmals befürchte ich in jeder Sekunde das jemand um mich rum einen Fehler macht.
Trotzdem fahre ich zügig meinen Stil weiter, mit Erfolg seit 45 Jahren ohne Unfall.
Wenn ich anfange an jeder Auffahrt zu bremsen oder im Automatismus die Spur zu wechseln gebe ich meinen Schein ab. Versprochen ! Ich will nicht so fahren wie andere die ich kritisiere.
Ich gebe dir recht, ohne Zweifel hat sich der Auf der Bundestraße nicht richtig verhalten, nur war es so wie es war und eine Diskussion, wie er es hätte besser machen können, bringt die Diskussion im eigentlichen Thema hier nicht weiter.
Gruß
Uwe
Vielleicht noch ein Wort zum Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen:
Sollte man unbedingt vermeiden, wenn es irgendwie geht. Manchmal endet der Beschleunigungsstreifen und es kommt eine Leitplanke. Manchmal geht der Beschleunigungsstreifen aber auch in einen (schmaleren) Pannenstreifen über.
In dem Fall ist es sinnvoller, den Pannenstreifen als verlängerte Auffahrt zu nutzen.
Hintergrund: Auf dem Beschleunigungsstreifen orientieren sich die auffahrenden Autofahrer eher nach hinten als nach vorne. Wenn es blöd läuft, stehst du am Ende des Streifens und ein anderer hinter dir fäührt auf, weil er mehr auf den rückwärtigen Verkehr achtet.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. November 2022 um 14:28:56 Uhr:
Vielleicht noch ein Wort zum Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen:Sollte man unbedingt vermeiden, wenn es irgendwie geht. [...]
In dem Fall ist es sinnvoller, den Pannenstreifen als verlängerte Auffahrt zu nutzen [Anmerk.: Wenn es den gibt und man keine Leitplanke rammt usw.].
Sollte man eigentlich in der Fahrschule gelernt haben. Hat zumindest mein Fahrlehrer auch gesagt.
notting
Notting, Dein Fahrlehrer gab diese Weisung aus, O.K.
Drei Fahrschulen sowie acht Fahrlehrer habe ich zwischen 1991 und 2020 "verschlissen". Bei keinem kann ich mich an die Empfehlung erinnern, den Pannenstreifen "notfalls" miteinzubeziehen.
Wahrscheinlich, weil es auch nicht zulässig ist, es so zu machen.
Aber in dem Fall eben sinnvoller als anzuhalten, im Hinblick auf Unfallgefahr.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. November 2022 um 17:19:51 Uhr:
Wahrscheinlich, weil es auch nicht zulässig ist, es so zu machen.Aber in dem Fall eben sinnvoller als anzuhalten, im Hinblick auf Unfallgefahr.
Ja, es nicht nicht zulässig, vor allem nicht wenn du dadurch in ein Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen reinkrachst. Das hat mein Fahrlehrer auch dazugesagt.
notting
Ich meine halt, dass es für einen Fahrlehrer etwas kritisch ist, Dinge zu empfehlen, die der StVO widersprechen. Auch wenn sie sinnvoll sind. Aber er soll nunmal so ausbilden, wie es der Gesetzeslage entspricht.
Zitat:
@notting schrieb am 27. November 2022 um 17:27:26 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. November 2022 um 17:19:51 Uhr:
Wahrscheinlich, weil es auch nicht zulässig ist, es so zu machen.Aber in dem Fall eben sinnvoller als anzuhalten, im Hinblick auf Unfallgefahr.
Ja, es nicht nicht zulässig, vor allem nicht wenn du dadurch in ein Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen reinkrachst.
...welches gerade im ungünstigsten Moment von Raumschiff Enterprise auf den Pannenstreifen gebeamt wurde. 😁
In allen anderen Fällen kann man es ganz einfach verhindern, indem man einfach die Augen aufmacht und nach vorne schaut.
Wer das nicht macht, kann genauso auch in ein Fahrzeug reinkrachen, welches es nicht geschafft hat, auf die Autobahn oder Bundesstraße aufzufahren und vorschriftsmäßig am Ende des Beschleunigungsstreifen anhält.
Gruß
Uwe
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. November 2022 um 17:30:23 Uhr:
Ich meine halt, dass es für einen Fahrlehrer etwas kritisch ist, Dinge zu empfehlen, die der StVO widersprechen. Auch wenn sie sinnvoll sind. Aber er soll nunmal so ausbilden, wie es der Gesetzeslage entspricht.
Die Gesetzeslage lautet u.a.
Zitat:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Meine es gilt z. B. sogar auch als rechtfertigender Notstand, wenn z. B. eine innerörtl. Straße etwas umgebaut wurde und man nun nachdem die Baustelle komplett weg ist beim normalen Durchfahren ohne dass z. B. geparkte Fahrzeuge im Weg sind eine durchgezogene Linie überfahren muss, die ganz offensichtlich vergessen wurde zu entfernen und man sonst den kompletten Verkehr zum erliegen bringen würde. Sowas in der Art hatten wir nämlich jahrlang in der Stadt und hab ich IIRC sogar mit dem Fahrschulauto mehrfach überfahren.
notting