hab ich alleine Schuld?

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall auf einem Aldiparkplatz.
Ich parkte Rückwärts aus scherte nach rechts auf einmal kam von links ein PKW.
Sie hat an der rechten Tür vorn ein Lackschaden ich vorn links an der Stoßstange ich war also schon fast aus der Lücke raus.
Es war 19.50h die Dame hatte es sehr eilig um noch schnell einzukaufen als sich der Unfall ereignete.
Ich meine sie fuhr auf Grund der Eile unachtsam.
Ich holte die Polizei diese meint da ich die größere Pflicht zwecks Schulterblick habe und daher schuld bin.
Die Fahrerin hatte auch eine Zeugin ihre Beifaherein von daher nahm ich an das ich eh keine Chance habe also nahm ich die
Verwarnung an .was wohl auch eine Schuldanerkennung ist.
Ich fühle mich aber ungerecht behandelt weil ich meine das sie auch Schuld trägt.
So nun hab ich die Versicherungsunterlagen da muss Fragebögen ausfüllen.
Kennt sich jemand vielleicht aus und kann mir was raten?
Nicht zu vergessen ich nahm die Verwarnung an.
Ich hab auch keine Lust auf einen langen Rechtsstreit wie wäre den der weitere Werdegang wenn ich mich nicht für allein schuldig erkläre?

Beste Antwort im Thema

Parkplatzunfall ganz oft 50/50

Einfach Versicherungsberater kontaktieren. Der hilft beim Ausfüllen der Fragebögen.

Ansonsten würde ich so einem Fall, dank meiner Rechtsschutzversicherung, sofort einem Anwalt übergeben.

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Zitat:

@servicetool schrieb am 20. April 2015 um 19:02:33 Uhr:


Lt. seiner Signatur ist Germania47 ein Rentner und ehemaliger Schadensbearbeiter einer Versicherung, man sollte seine Beiträge deshalb auch entsprechend einordnen.
🙂

Genau deshalb hab ich ja noch mal nach gehackt😉

@oetteken:
Ist bekannt und nennt sich Vertrauensgrundsatz.
Auf Parkplätzen hast Du keinen, gilt jedoch in aller Regel nur bei Vorfahrtverletzungen. (Rechts vor Links)

Also aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus, kann ich meine Erfahrung miteilen. Wenn sich auf dem Parkplatz 2 Autos beim Rückwärtsfahren treffen ging es meist 50/50 aus. Wenn einer Rückwärts unterwegs war, regelmäßig 100% Schuld beim Rückwärtsfahrenden. Sogar in der SZVO steht, wenn man nichts sieht, muss man (Frau) notfalls einen Einweiser nutzen.
Ja ich weiß, wer hat immer einen Einweiser mit an Bord. Nur hat das den Gesetzgeber bei der Erstellung des Gesetzes (Ordnung) nicht interessiert. Ich fahr ja auch ohne Einweiser, meine OHL würde mich wohl auslachen, wenn ich sie zum Einweisen rausschicken würde. Also bleibt ja nicht Anderes übrig als hoch aufmerksam alles zu beobachten.

LEjockel

Es ist bei einem Parkplatzunfall meines Wissens nach ganz oft so, dass die Schuld bei 50/50 liegt. In dem Fall würde ich meine Rechtsschutzversicherung informieren und ggf. einen Anwalt hinzuziehen.

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Zitat:

Sogar in der SZVO steht, wenn man nichts sieht, muss man (Frau) notfalls einen Einweiser nutzen.

Na Gott sein Dank. Verlassen auf glückliche Umstände kann ja wohl nicht sein. Kennt noch jemand das Urteil mit "Ohr auf die Schiene legen"?. Wurde damals von wenigen verstanden. Wenn es aber die einzige Möglichkeit ist, zu verhindert, vom Zug überrollt zu werden, dann ist das eben so, meinte der Richter.

Da ging es um jemanden, der seinen Zusammenstoß mit einem Zug für unvermeidbar hielt, weil er keine Möglichkeit zu sehen glaubte, das Herannahen des Zuges festzustellen. Er war halt dann Schicksal ergeben los gefahren und das Schicksal war ein bisschen ungnädig.

Von einer Teilung 50/50 auf dem Parkplatz, wenn einer rückwärts kann in der Praxis nicht die Rede sein.
Das wird meist angenommen, wenn es um vermeintliche Vorfahrtsverletzung geht. Nicht beim Rückwärtsfahren!!!

LEjockel

Zitat:

@lejockel schrieb am 21. April 2015 um 08:58:10 Uhr:


...............
................... Ich fahr ja auch ohne Einweiser, meine OHL würde mich wohl auslachen, wenn ich sie zum Einweisen rausschicken würde.....................

LEjockel

Wieso raus schicken, nach dem Einkauf husche ich schnell ins Auto u. schließe per Zentralverriegelung. Da sie sonst eh nicht rein kommt kann sie sich auch nützlich machen 😛

Nur so nebenbei, ich parke, wenn es erlaubt ist, grundsätzlich rückwärts ein.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. April 2015 um 10:52:28 Uhr:


Nur so nebenbei, ich parke, wenn es erlaubt ist, grundsätzlich rückwärts ein.

Ich nicht. Mir ist es egal, ob ich beim Ein- oder Ausparken die Halswirbel strapazieren muss. Ich genieße aber den besseren Überblick über die Motorhaube zu den Flanken der beidseitig Parkenden. Besonders bei beengten Verhältnissen.

PS: Ich denke, ein bisschen OT ist zulässig, nachdem der Thread schon erschöpfend ausgenudelt ist.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. April 2015 um 10:52:28 Uhr:


Nur so nebenbei, ich parke, wenn es erlaubt ist, grundsätzlich rückwärts ein.

Ja, dann hat man zw. den Autos eine gute Seitenführung für den Einkaufswagen, kann der nicht entkommen 😉

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. April 2015 um 10:52:28 Uhr:


Nur so nebenbei, ich parke, wenn es erlaubt ist, grundsätzlich rückwärts ein.

Ich kann nur rückwärts einparken... ??

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. April 2015 um 14:22:00 Uhr:



Zitat:

@Ivonn schrieb am 20. April 2015 um 14:14:10 Uhr:



In meiner Rechtsschutz ist kein Verkehrsrecht drinn.
Dann zahlt dir auch niemand die Kosten des Rechtsstreits, solltest du verlieren.

ist zwar schon eine Zeitlang her, aber auf einen Beitrag mehr kommt es hier auch nicht mehr an. Wer sich ans Forum wendet, hofft auf kompetente Beiträge. Bevor man einen Beitrag losläßt, sollte man sich prüfen, ob man auch die nötige Sachkunde hat, um dem anderen sinnvoll helfen zu könne. Diese Sachkunde vermisse ich beim zitierten Beitrag. Ersichtlich gings dem TE darum, ob er, wenn ihn die Unfallgegnerin verklagt, ein Kostenrisiko hat. Die Kosten dieses Passivprozesses übernimmt die Haftpflichtversicherung des TE. Die zitierte Aussage ist also definitiv falsch.

Mein Gott. Jetzt blas dich mal nicht so auf. Ich hatte es so verstanden dass der TE eventuell klagen will. Darauf bezog sich meine Antwort.
Aber gut dass du hier aufpasst. Eine einfache Korrektur hätte aber gereicht. Dann wäre dein Beitrag noch kompetenter gewesen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 2. Mai 2015 um 19:57:15 Uhr:


Mein Gott. Jetzt blas dich mal nicht so auf. Ich hatte es so verstanden dass der TE eventuell klagen will. Darauf bezog sich meine Antwort.
Aber gut dass du hier aufpasst. Eine einfache Korrektur hätte aber gereicht. Dann wäre dein Beitrag noch kompetenter gewesen.

dann hättest du das auch in deinem Beitrag klar ausdrücken sollen, daß du gemeint hast der TE wolle selbst Ansprüche stellen und daß er dann das Kostenrisiko trägt. Sonst führst Du den TE in die Irre und du verleitest andere sich aufzublasen. Wer weiß schon, was so ein Aufblasen für Folgen haben kann...

Dass viel Luft drinnen ist?

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