hab ich alleine Schuld?

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall auf einem Aldiparkplatz.
Ich parkte Rückwärts aus scherte nach rechts auf einmal kam von links ein PKW.
Sie hat an der rechten Tür vorn ein Lackschaden ich vorn links an der Stoßstange ich war also schon fast aus der Lücke raus.
Es war 19.50h die Dame hatte es sehr eilig um noch schnell einzukaufen als sich der Unfall ereignete.
Ich meine sie fuhr auf Grund der Eile unachtsam.
Ich holte die Polizei diese meint da ich die größere Pflicht zwecks Schulterblick habe und daher schuld bin.
Die Fahrerin hatte auch eine Zeugin ihre Beifaherein von daher nahm ich an das ich eh keine Chance habe also nahm ich die
Verwarnung an .was wohl auch eine Schuldanerkennung ist.
Ich fühle mich aber ungerecht behandelt weil ich meine das sie auch Schuld trägt.
So nun hab ich die Versicherungsunterlagen da muss Fragebögen ausfüllen.
Kennt sich jemand vielleicht aus und kann mir was raten?
Nicht zu vergessen ich nahm die Verwarnung an.
Ich hab auch keine Lust auf einen langen Rechtsstreit wie wäre den der weitere Werdegang wenn ich mich nicht für allein schuldig erkläre?

Beste Antwort im Thema

Parkplatzunfall ganz oft 50/50

Einfach Versicherungsberater kontaktieren. Der hilft beim Ausfüllen der Fragebögen.

Ansonsten würde ich so einem Fall, dank meiner Rechtsschutzversicherung, sofort einem Anwalt übergeben.

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Dein Versicherer leistet das, was er nach Stand der Dinge glaubt, entsprechend deiner gesetzlichen Haftpflicht zahlen zu müssen. Verlangt der Unfallgegner (politisch korrekt Unfallpartner) mehr, muss er dagegen gegen deine Versicherung klagen. Du hast damit zunächst nichts zu tun.

Verlangst du nun Leistungen aus der gesetzlichen Haftpflicht des Unfallgegners (politisch korrekt Unfallpartner), welche dessen Versicherer nicht zahlen will, müsstest du gegen dessen Versicherer klagen. Und zwar auf dein finanzielles Risiko bzw. das der nicht vorhandenen Verkehrsrechtsschutzversicherung (der Wichtigsten überhaupt).

Bei all solchen Überlegungen wäre es wichtig, erst einmal due Höhe des Schadens am eigenen Fahrzeug und am Fahrzeug des Unfallgegners (politisch korrekt Unfallpartners) zu kennen. Es gibt zwar Leute (geh zum Anwalt-Schreier), die wegen 200 EUR durch alle Instanzen ziehen, um nachher mit ein paar 1000 EUR Kosten belehrt zu werden, dass sie im Unrecht sind. Muss man sich ja nicht einreihen.

@situ,
die einzigen fachlich korrekten Beitrage in diesem Thread kommen von Dir.

Zur Verursachung:

Gemäß § 9, Abs. 5 der STVO hat ein Fahrzeugführen sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung anderer ausgeschlossen ist.
Im Zivilrecht hat durch die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises der Rückwärtsfahrende oder Ausparkende dem anderen Unfallpartner eine Mitverursachung nachweisen. Das ist nach dem, was der TE hier vorträgt, nicht möglich; auch nicht durch die Anstoßstellen.
Folglich würde ich als Verursacher keine Ansprüche an die andere Haftpflichtversicherung stellen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. April 2015 um 14:36:36 Uhr:


Habe nicht alle Beiträge gelesen.
Vermutlich gibt es eine Teilschuld beider Beteiligten.
Du solltest deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, denn ohne Forderung keinen Zahlung.
Wie die Versicherungen dann entscheiden, wird sich zeigen.

Ich möchte aber keinen Schaden geltend machen,

da bei einem Auto Reperaturen nicht mehr lohnen.Ist auch nur ein Lackschaden.

Mir geht es nun grad darum das ich nicht für den anderen Schaden aufkommen möchte.

Sollte es so sein das die versicherung sagt ich bin 100% Schuld ist es eben so. So komme ich auch für auf.

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. April 2015 um 15:18:16 Uhr:


@situ,
die einzigen fachlich korrekten Beitrage in diesem Thread kommen von Dir.

Zur Verursachung:

Gemäß § 9, Abs. 5 der STVO hat ein Fahrzeugführen sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung anderer ausgeschlossen ist.
Im Zivilrecht hat durch die Beweislastumkehr in Form des Anscheinsbeweises der Rückwärtsfahrende oder Ausparkende dem anderen Unfallpartner eine Mitverursachung nachweisen. Das ist nach dem, was der TE hier vorträgt, nicht möglich; auch nicht durch die Anstoßstellen.
Folglich würde ich als Verursacher keine Ansprüche an die andere Haftpflichtversicherung stellen.

Es geht mir nicht darum selbst Ansprüche zu stellen.

Bin aber dennoch verunsichert.

Da ich auch gelesen hab das es auf einem Parkplatz so ist das der Rückwärts fahrende nicht mehr volle Aufsicht hat das gilt nur hauptsächlich im laufenden Verkehr.

Ähnliche Themen

Ob du Ansprüche stellen willst, musst du selbst entscheiden.

Mein Gedanke wäre:
Ich fühle mich zumindest nicht allein schuldig.
Wahrscheinlich muss mein Versicherer eintreten.
2 Möglichkeiten: Ich bezahle selbst und behalte SFR oder
SFR steigt (ab dem ersten EUR).

Wenn ich der Meinung bin, der Unfallgegner trägt zumindest eine Teilschuld, gibt es keinen Grund, auf die Leistung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Sie wird nicht mehr zahlen, als sie muss - vielleicht oder sogar wahrscheinlich gar nichts.

Wer den EUR nicht ehrt, ist die Million nicht wert. Das kostet 10 Minuten, 1Blatt Papier und 62 Cent.

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, lass dich dort kostenlos juristisch von Verkehrsjuristen beraten. Darauf würde ich was geben.

Wäre schön dämlich keine Ansprüche zu stellen.

Denn:

Was habe ich zu verlieren?

Zitat:

@situ schrieb am 20. April 2015 um 15:57:06 Uhr:


Ob du Ansprüche stellen willst, musst du selbst entscheiden.

Mein Gedanke wäre:
Ich fühle mich zumindest nicht allein schuldig.
Wahrscheinlich muss mein Versicherer eintreten.
2 Möglichkeiten: Ich bezahle selbst und behalte SFR oder
SFR steigt (ab dem ersten EUR).

Wenn ich der Meinung bin, der Unfallgegner trägt zumindest eine Teilschuld, gibt es keinen Grund, auf die Leistung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Sie wird nicht mehr zahlen, als sie muss - vielleicht oder sogar wahrscheinlich gar nichts.
Ja ich bin der Meinung was nicht geltend sein muss.
Sollte ich rechtlich doch allein Schuld sein bleibe ich auf die dann folgenden Kosten sitzen.

Wer den EUR nicht ehrt, ist die Million nicht wert. Das kostet 10 Minuten, 1Blatt Papier und 62 Cent.

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, lass dich dort kostenlos juristisch von Verkehrsjuristen beraten. Darauf würde ich was geben.

Ihr müsst mal besser zitieren - nicht immer den ganzen Text , sondern nur ein zwei Sätze.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. April 2015 um 16:01:51 Uhr:


Wäre schön dämlich keine Ansprüche zu stellen.

Denn:

Was habe ich zu verlieren?

Kann ich Dir gerne beantworten:

Deine vorgeschlagene Mentalität ist leider üblich.

Selbst wenn auf Grund der Beweissituation ein Prozess aussichtslos ist, wird munter geklagt.

Ergebnis:
Vom Tage des Klageeinganges bei Gericht bis zum Termin Fristen von ca. einem Jahr, auf Grund der Überlastung.

Falls Du jetzt damit kommst, dass Du nur "zur Probe" Ansprüche bei der Versicherung stellen würdest, wäre das absolut inkonsequent.

Hab nicht von einer Klage gesprochen.

@germania 47

Also wäre mein Fall aussichtslos?
Ich würde letztlich drauf zahlen?

Lt. seiner Signatur ist Germania47 ein Rentner und ehemaliger Schadensbearbeiter einer Versicherung, man sollte seine Beiträge deshalb auch entsprechend einordnen.
🙂

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. April 2015 um 18:56:59 Uhr:


Hab nicht von einer Klage gesprochen.

Habe ich auch nicht anders verstanden, deshalb der letzte Satz.

Zitat:

@Ivonn schrieb am 20. April 2015 um 19:00:33 Uhr:


@germania 47

Also wäre mein Fall aussichtslos?
Ich würde letztlich drauf zahlen?

Also ich halte es für aussichtslos.

So die Rechtslage.

Das heist nicht, dass zu den meisten Unfällen vielfach zwei gehören. Man sollte jedoch nicht den Fehler begehen, sein eigenes Rechtsempfinden als Rechtsprechung zu vermitteln.

.

Auf Parkplätzen gelten andere Regeln als im fließenden Verkehr.
Nehmen wir mal an, dass die eigene Versicherung ein Mitverschulden des Unfallgegners sieht und daher nur einen entsprechenden Anteil der Schadens reguliert. Warum sollte dann die gegnerische Versicherung nicht ähnlich Verfahren. Klagen würde ich in diesem Fall nicht, aber den Anspruch stellen sehr wohl.

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