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hab ich alleine Schuld?

Themenstarteram 19. April 2015 um 20:18

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall auf einem Aldiparkplatz.

Ich parkte Rückwärts aus scherte nach rechts auf einmal kam von links ein PKW.

Sie hat an der rechten Tür vorn ein Lackschaden ich vorn links an der Stoßstange ich war also schon fast aus der Lücke raus.

Es war 19.50h die Dame hatte es sehr eilig um noch schnell einzukaufen als sich der Unfall ereignete.

Ich meine sie fuhr auf Grund der Eile unachtsam.

Ich holte die Polizei diese meint da ich die größere Pflicht zwecks Schulterblick habe und daher schuld bin.

Die Fahrerin hatte auch eine Zeugin ihre Beifaherein von daher nahm ich an das ich eh keine Chance habe also nahm ich die

Verwarnung an .was wohl auch eine Schuldanerkennung ist.

Ich fühle mich aber ungerecht behandelt weil ich meine das sie auch Schuld trägt.

So nun hab ich die Versicherungsunterlagen da muss Fragebögen ausfüllen.

Kennt sich jemand vielleicht aus und kann mir was raten?

Nicht zu vergessen ich nahm die Verwarnung an.

Ich hab auch keine Lust auf einen langen Rechtsstreit wie wäre den der weitere Werdegang wenn ich mich nicht für allein schuldig erkläre?

Beste Antwort im Thema

Parkplatzunfall ganz oft 50/50

Einfach Versicherungsberater kontaktieren. Der hilft beim Ausfüllen der Fragebögen.

Ansonsten würde ich so einem Fall, dank meiner Rechtsschutzversicherung, sofort einem Anwalt übergeben.

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Ähnliches ist mir gestern passiert! Fahre auf ner Straße wo rechts Parkplätze sind wo die Autos so I I einparken (soll ne Parkbuchte darstellen) und ich fuhr an den geparkten Autos vorbei (wobei ich ein Auto überholen mußte welches mit rechts gesetzten Blinker da stand und vor mir ließ ich noch den Gegenverkehr durch) um dann weiter zufahren als es aufeinmal einen Knall gab und mir der rechte Spiegel weg knallte! Da war ein älterer Herr am ausparken und hat mir das Auto von Tür vorne rechts bis Stoßstange hinten schön ein gekratzt! Er wollte wohl Platz machen damit das rechts blinkende Auto einparken könne! Polizei sagte zu ihm : Er dürfe erst ausparken wenn er sich sicher ist dies ohne Behinderungen und Beschädigungen anderer tun könne! Bei Parkplatz-Unfällen kenne ich Fälle wo es zum Schluß halbe halbe ging und beide haben Schrittgeschwindigkeit zufahren!

Also rechtlich kann Dich verbindlich hier keiner beraten, das ist gar nicht zulässig wie ich aus anderen Beiträgen schon entnehmen konnte, daher wäre Deine Frage in einem Rechtsberatungs Forum sicher angebrachter gewesen als hier.

Wie bei so vielen Fragen hier werden die Antworten sehr unterschiedlich ausfallen und was richtig ist, das kann Dir nur ein Anwalt sagen. Da Du aber schon die Schuld anerkannt hast, außerdem die Dame einen Zeugen hat, denke ich mal sieht es schlecht für Dich aus. Insgesamt gesehen ist meine Meinung sieht es auch schlecht aus, denn wenn jemand aus einer Lücke raus fährt, dann hat der immer auf den Verkehr zu achten, was ja wohl nicht der Fall war, auch wenn es die Dame eilig hatte.

Und andererseits ist Deine ganze Frage doch ein Witz, da Du am Ende schreibst, habe keine Lust auf einen langen Rechtsstreit und der wird kommen wenn Du zum Anwalt und dagegen nun vorgehen willst. Von daher weisst Du nicht so recht was Du willst, erst erkennst Du die Schuld an ( die Polizei verwarnt Dich auch weil Du wohl schuld warst ) dann stellst Du es hier rein, aber willst keinen Rechtsstreit, also irgendwo solltest Du Dir erst mal darüber klar werden was Du willst und wenn Rechtsstreit, dann zum Anwalt gehen.

Parkplatzunfall ganz oft 50/50

Einfach Versicherungsberater kontaktieren. Der hilft beim Ausfüllen der Fragebögen.

Ansonsten würde ich so einem Fall, dank meiner Rechtsschutzversicherung, sofort einem Anwalt übergeben.

am 19. April 2015 um 21:46

Schreib einfach der Wahrheit entsprechend rein, wie der Ablauf war.

Der Versicherer ist verpflichtet, unberechtigte Ansprüche zurück zu weisen.

Eine nur Teilschuld hilft ggf. bei kleineren Schäden, sich hinsichtlich SB beim Versicherer frei zu kaufen; ebenso erleichtert sie den Verzicht auf die Inanspruchnahme der eigenen Kasko, wenn abgeschlossen.

Falls du an deiner Prämie noch einen Versicherungsverkäufer beteiligst - der ist in aller Regel kein Jurist. Für Falschauskünfte musst du selbst einstehen - auch wenn andere dazu geraten haben.

Polizei auf ALDI-Parplatz? Dachte immer, das ginge die Polizei nichts an.

Zitat:

@situ schrieb am 19. April 2015 um 23:46:47 Uhr:

Der Versicherer ist verpflichtet, unberechtigte Ansprüche zurück zu weisen.

Juristen sind anderer Meinung.

http://www.motor-talk.de/.../...den-nicht-verursacht-hat-t5277292.html

am 20. April 2015 um 6:06

Zitat:

@servicetool schrieb am 20. April 2015 um 06:52:57 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 19. April 2015 um 23:46:47 Uhr:

Der Versicherer ist verpflichtet, unberechtigte Ansprüche zurück zu weisen.

Juristen sind anderer Meinung.

http://www.motor-talk.de/.../...den-nicht-verursacht-hat-t5277292.html

Nein, das sind Juristen nicht. Juristen wissen aber, dass es immer Ermessensspielräume gibt und auch sie häufig keine eindeutigen Ja/Nein-Entscheidungen treffen können.

Die Assekuranz habe ein Regulierungsermessen, urteilte der Richter. Weil sie per Gesetz direkt gegenüber dem Unfallgegner hafte, könne sie selbst entscheiden, ob sie den Schaden zahle oder nicht. Entscheidend sei der Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Regulierung. (Az.: 331 C 13.903/12)

Ein von den Richtern attestiertes Regulierungsermessen stellt Deine Aussage von einer Verpflichtung unberrechtigte Ansprüche abzuwehren als falsch dar.

am 20. April 2015 um 8:53

Du hast Recht. Ich schäme mich für eine solche Falschaussage.

"Entscheidend sei der Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Regulierung" und ob sie zahlt hängt davon ab, ob

+ sie den Kunden als gesetzlich zur Zahlung verpflichtet sieht, weil schuldig und/oder

+ ob sie das Prozessrisiko bei zweifelhafter juristischer Bewertung (siehe oben, nix eindeutiges ja/nein) als zu gewagt einschätzt.

Keine Versicherung zahlt, obschon sie sich sicher ist, dass sie das nach Rechtslage nicht müsste.

Themenstarteram 20. April 2015 um 9:28

Jetzt bin ich verwirrt.

Ich habe in einem rechtsforum auch nachgefragt.

Und dort wurde geschrieben das die Polizei die Schuldigkeit nicht entscheidet.

Ich habe es in der Nervosität womöglich falsch aufgefasst und habe somit lediglich die Verwarnung an erkannt was nix mit der Schuldigkeit zu tun hat.

Ob wohl sie aber sagten sie legen das vor Ort so fest da ich die grössere Pflicht habe?

Letztendlich entscheidet wohl die Versicherung nach den Angaben der Fahrer.

Und ja auf Grund der Aussage der Polizei schätze ich ein Prosezzrisiko für zu gewagt.

Hinzu kommt auch das der Unfallgegner eine Zeugin hat.

am 20. April 2015 um 10:20

Zitat:

Ob wohl sie aber sagten sie legen das vor Ort so fest da ich die grössere Pflicht habe?

Die Polizei trifft keine endgültigen Entscheidungen. In Spalte 1 des Protokolls tragen sie ein, wen sie für den Hauptverantwortlichen halten. Und eine Verwarnung/ein Bußgeld usw. ist natürlich schon ein Hinweis, der Beachtung findet. Aber auch nicht mehr. Ein Schuldanerkenntnis ist die Annahme nicht - zur Schuld solltest du dich überhaupt nicht äußern. Der Versicherer zieht aus deiner Schilderung seine Schlüsse.

am 20. April 2015 um 10:46

Hast Du einen fremden Zeugen der bezeugt, dass die Dame für auf einem Parkplatz, wenn dort die STVO gilt, sehr schnell war (§1) dann kannst Du eine Teilschuld abwälzen wenn die andere Seite dem Gericht unglaubwürdiger vorkommt (was bei gewissen persönlich nahen Verhältnis schon vorgekommen ist)

Ich weiß nur nicht um den Wert einer Teilschuld des anderen.

Dein rückwärts fahren wiegt vielleicht schwerer als ein rumgerase auf nem Parkplatz, machen ja fast alle so wenn sie vorwärts Starten.

Themenstarteram 20. April 2015 um 12:14

Hab nun alles ausgefüllt und auch angegeben das ich die Schuld beidseitig empfinde, da ich dazu antworten musste.

Nun mal angenommen es kommt zu einem Rechtsstreit trägt dann auch die Kfz Versicherung die Kosten dafür? Also sollte mir die Schuld zugesprochen werden fällt das dann auf die Kfz versicherung?

In meiner Rechtsschutz ist kein Verkehrsrecht drinn.

Zitat:

@Ivonn schrieb am 20. April 2015 um 14:14:10 Uhr:

 

In meiner Rechtsschutz ist kein Verkehrsrecht drinn.

Dann zahlt dir auch niemand die Kosten des Rechtsstreits, solltest du verlieren.

Habe nicht alle Beiträge gelesen.

Vermutlich gibt es eine Teilschuld beider Beteiligten.

Du solltest deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, denn ohne Forderung keinen Zahlung.

Wie die Versicherungen dann entscheiden, wird sich zeigen.

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