Hab heute das knacken an der Fahrertür repariert

Opel Vectra B

war heute beim fOH wegen meiner Fahrertür nach kurzem blick und einer viertelstunde rechnen waren wir bei 400 € 😰

da bin ich nach hause gefahren habe mir zwei schrauben rausgesucht zwei dicke große unterlegscheiben genommen und auf das gebrochene türblech geschraubt und siehe da der riß ist wieder ausgeglichen und mit etwas fett flutschtdas fangband wieder wie neu und ohne knacken.

so schnell kann man 400€ sparen. 😁

natürlich hätte ich den riß ohne euren tip nicht gefunden.

bis zum nächsten mal. 😛

31 Antworten

Hallo Zusamen,

so, nach dem Werkstatttermin heute übergebe ich die Sache meinem Anwalt.
Nach 1,5 Stunden haben sie mir das Auto auf den Hof gefahren und gesagt: Das Türfangblech ist kaputt! Sind dann noch mal 100,00 runter auf 500,00 € gegangen.
Zu der Klimaanlage: hier wäre wohl irgendeine Leistung durchgescheuert, müsste bestellt werden, Termin bekäme ich dann.

Ich habe danach sofort mit meinem Anwalt telefoniert, der mir die Adresse eines Gutachters gegeben habe. Der hat auch heute das Auto begutachtet und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, das die Schweißpunkte am Türfangblech semiprofessionelle Arbeit gewesen und ursächlich mit dem jetztigen Fehler in Verbindung zu bringen sei.
Außerdem hat der an der Beifahrertür Schleifspuren entdeckt sowie an der Gummidichtung und am Kotflügel. Lackierung ist ok, also leider kein Unfallschaden, aber definitv: an der Tür wurde irgendetwas gemacht.

Ich mach noch mal Fotos und stell die rein. Der Fall nimmt jetzt zielmlich Dimensionen an.

Das Problem bei der Klimaanlage werde ich wohl auch besser auf die Gewährleistung geltend machen, da diese Zusatzversicherung nur 50 % der Materialkosten bei meinem Kilometerstand bezahlt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden

HI,

entweder hab ichs überlesen oder es steht nirgends - aber wie alt ist das Auto und wieviel km hat es runter? das ist nicht unwichtig!

Gruß cocker

Das Auto ist Baujahr 2001
gekauft am 28.05.2008 mit 85000 km
jetzt 95 000 km

öhm - nunja - es gibt bestimmte Verschleissteile, die nicht unter die Gewährleistung fallen und einen "dem Alter des Fehrzeugs entsprechenden Zustand" haben dürfen.
Das Türfangband wurde schonmal gefriemelt, ausser Frage.
Aber bei den Klimaleitungen bin ich mir da nicht sicher...

Gruß cocker

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Bevor du weiter mit deinem Anwalt redest und dich weiter in Unkosten stürzt, würde ich dir empfehlen erstmal mit deiner (Rechtsschutz-) Versicherung zu reden ob die auch den Fall übernehmen! Ansonsten kann das Gespräch mit dem Anwalt und der Besuch beim Gutachter heute für dich schon teurer gewesen sein als das reparieren des Fangblechs! 😉

Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall, das hatte ich mir schon vorab bestätigen lassen.
Der Gutachter heute kostet mich 75,00 €. Kann sein, das die Rechtsschutz das auch übernimmt.
Klar ist das jetzt alles eine Frage der Kosten, die ich benötige um mein Recht einzufordern, aber es geht hier um das Prinzip.
Gerade aus diesem Grund habe ich mich entschieden, meinen Opel-Vectra (es musste unbedingt eben ein Vectra-Kombi sein) bei einem Opel-Händler zu kaufen. Im Vergleich zum Privatmarkt zwar teurer, aber dafür auch seriöser und wenn es darauf ankommt, heißt es ja eben : der FOH!!!
Also diese Werkstatt gehört nicht dazu, sorry.

Zitat:

Original geschrieben von cocker


öhm - nunja - es gibt bestimmte Verschleissteile, die nicht unter die Gewährleistung fallen und einen "dem Alter des Fehrzeugs entsprechenden Zustand" haben dürfen.
Das Türfangband wurde schonmal gefriemelt, ausser Frage.
Aber bei den Klimaleitungen bin ich mir da nicht sicher...

Gruß cocker

Die Klimaanlage war bei der Probefahrt schon defekt. Mir wurde zugesichert, das die Reparatur noch durchgeführt werde, und am nächsten Tag habe ich das Auto gekauft und die Klimaanlage funktionierte.

Mir wurde gesagt, das mit der floureszierenden Lampe die Anlage auf Undichtigkeit geprüft worden ist, es wurde mir aber geraten, die Zusatzversicherung für 200,00 € bei INTEC abzuschließen (das ist eine Zusatzgarantie, in der auch die Klimaanlage enthalten ist - allerdings bei meiner Kilometerleistung nur 50 % der Materialkosten).

Im Kaufvertrag steht der Vermerk: Klimaanlage gefüllt. Ich denke, somit tritt hier auch die Gewährleistung ein, da ja schon bei Übergabe das Problem bestand und anscheinend nicht nachhaltig behoben wurde.

Gruß

Stephan

HI,

wenn das so ist, hast du zumindest teilweise recht.
Wenn aber da steht, dass die Klimaanlage befüllt (nicht instandgesetzt!) ist heisst das nicht, dass die möglicherweise defekten Leitungen unter die Gewährleistung fallen müssen. Das kann als Verschleiss bewertet werden.
Normalerweise sollte dieser Händler das kostenlos machen, es sei denn, er hat keinen Bock mehr auf Kunden... aber dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist, wage ich zu bezweifeln... das könnte ein harter Kampf werden.
Schonmal an einen Schiedsmann gedacht?

Gruß cocker

ja, ist mir schon klar, das das hart wird. Aber das lasse ich alles meinen Anwalt entscheiden, wie wir weiter vorgehen wollen.

... du bist vllt eine Nase... in einem anderen Forum hab ich gerade das hier von dir gelesen:
"Hallo Zusammen

habe seit geraumer Zeit das Knacken in der Fahrertür, dachte mir, anhand der beschreibungen hier im Forum, fährst zum FOH, der macht Dir das im Handumdrehen für wenig Geld. War letzten Samstag dort, und die haben mir was von Verstärkungsblechen erzählt, die eingebaut werden müssten, weil an dem Türfangband schon einmal geschweißt wurde.
Habe das Auto im Privatauftrag von dem Opel-Händler gekauft. Somit entfällt die Gewährleistung - behauptet jedenfalls der FOH, habe das Auto im Mai 2008 gekauft.
Heute riefen sie mich an und teilten mir mit, das die Reparatur 1200 € kosten würde, sie würden mir entgegenkommen : mit 750 € wäre ich dabei....
ich kann das nicht glauben. Okay ich habe gesehen, das an den Türfangbändern mal geschweißt wurde, aber wie sollen diese enormen Kosten gerechtfertigt sein? (...)"
Datum 22.9.
"im Privatauftrag von dem Opel-Händler" hattest du hier nicht erwähnt.

Wenn das ein Privatkauf (Privatauftrag beim Händler) war und im Kaufvertrag Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, kannst du das mit dem Anwalt vergessen... egal ob der Vertrag vom Händler kommt. Der Händler fungiert hier nur als Vermittler und kassiert eine Provision. Verkäufer ist dann aber der Privatmann, der den Verkaufsauftrag gegeben hat.
So zumindest nach meinem Wissensstand...
Deshalb muss der Kaufvertrag genau geprüft werden. Ist das passiert?

Gruß cocker

Und das hier aus einem anderen Forum:

Zitat:

Fragen zu meinem neuen Vectra B 1.8 92KW Baujahr 2001

Hallo Zusammen,

habe mir letzte Woche (nachdem ich meinen geliebten 1.6 16V 97er baujahr mit über 210 t km zu schrott gefahren habe) nun einen 1.8 mit 125 PS Baujahr 2001 zugelegt. Klimatronic, Lenkradfernbedienung und funktionierendem Display (TID)!!!

Leider fehlte das Handbuch - erste Frage: Woher bekomme ich dieses? Muß ich beim FOH kaufen? Wie teuer wäre das? Gibt es nix als Download?

Am zweiten Tag nach ca. 75 km ging das Lämpchen mit dem Auto und dem Schraubenschlüssel an...ich dachte schon, na prima.

Zum Glück habe ich den Vecci im Opel-Autohaus gekauft und noch eine Zusatzgarantie abgeschlossen (Fahrzeug wurde im Kundenauftrag verkauft und somit die Garantie umgangen, hätte nur Gewährleistung gehabt...egal)

jedenfalls wurde nach der Fehlerauslese eine defekte Drosselklappendichtung festgestellt und einen Tag später kostenlos gewechselt, Auto läuft auch seit dem ohne Probleme. (lief aber auch mit dem Lämpchen, Zündung aus, Lämpchen aus...)

Kennt jemand diesen Fehler? Ist es wirklich nur eine defekte Dichtung?

nächste Frage: zu dem TID - gibt es Erfahrungswerte, wann die Dinger die Pixelfehler kriegen? Ist das altersbedingt? Gab es irgendwelche Modifikationen ab bestimmten Baujahres / Typ???

Hinten auf dem Auto steht nur noch Vectra 1.8, (hat der keine 16 Ventile)?

Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit dem Auto, hat ordentlich mehr Leistung im Vergleich zum 1.6 er.

Würde mich über möglichst viele Antworten sehr freuen.

Zitat Ende

Kundenauftrag mit Gewährleistung?

HI,

naja - es gibt die Zusatzversicherung, die angeblich die Klima über 50 % abdeckt... das wär der einzige Strohhalm. Aber Gewährleistung beim Privatkauf (wenns einer war, ich blick das hier langsam nicht mehr...)?
Normalerweise JA - deshalb muss ja auch oder gerade beim Privatverkauf Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen werden, sonst steht auch ein Privatverkäufer mit 2 Jahren Gewährleistung gerade...

mal Frage jetzt an TE:

War das jetzt
ein Kauf beim Händler vom Händler oder
ein Privatkauf über den Händler?

ich hab hier langsam keine Peilung mehr...

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker


HI,

naja - es gibt die Zusatzversicherung, die angeblich die Klima über 50 % abdeckt... das wär der einzige Strohhalm. Aber Gewährleistung beim Privatkauf (wenns einer war, ich blick das hier langsam nicht mehr...)?
Normalerweise JA - deshalb muss ja auch oder gerade beim Privatverkauf Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen werden, sonst steht auch ein Privatverkäufer mit 2 Jahren Gewährleistung gerade...

mal Frage jetzt an TE:

War das jetzt
ein Kauf beim Händler vom Händler oder
ein Privatkauf über den Händler?

ich hab hier langsam keine Peilung mehr...

Gruß cocker

Hi Cocker,

also: kaufvertrag ist von dem Opel-Händler (da steht auch 1 jahr Gewährleistung)
Das Auto wurde von einem Händler (Nachbarort) im Auftrag verkauft, dieser Mensch steht aber nirgendwo auf dem Kaufvertrag.
Wenn Du willst, scanne ich Dir die Rechnung und den Kaufvertrag mal ein - bitte gib mal Deine E-mail Adresse in einer PM bekannt - vielleicht kannst Du dann mehr dazu sagen.

gruß

Stephan

HI,

öhm... ok, also doch Händler. Der darf die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren, das ist ok.
Aber da lässt du besser deinen Anwalt draufgucken und was dazu sagen. Ich bin kein Jurist. Ich weiss genausoviel wie jeder andere hier, der das BGB bezgl. Kaufvertrag halbwegs kennt...

Wie gesagt - evtl. solltest du auch mal den Schiedsmann bzw. die KFZ-Schiedsstelle in Betracht ziehen. Hierbei müssen beide Seiten einwilligen und das Urteil akzeptieren - wie auch immer es ausfällt.

Ich vermag nicht zu beurteilen, inwiefern die Klimaanlage unter die Gewährleistung fällt. Da musst du dich mit deinem Rechtsbeistand unterhalten.
Zur Not nimm halt die 50% deiner Zusatzversicherung (Bedingungen angucken) und sieh es als bezahltes Lehrgeld.
Ich weiss, dass ich mit meinem potentiellen neuen Auto bei der Probefahrt zum TÜV, ADAC oder DEKRA fahren werde, um den Wagen von einer unabhängigen Stelle checken zu lassen.
Zumindest ein Leck in der Klimaanlage müsste man auch ohne UV-Brille sehen, wenn es so groß ist, dass nach wenigen Wochen die frisch befüllte Anlage schon wieder leer ist (bei mir sieht man die grüne Suppe 😉 )... auch die geschweisste Stelle am Türfangband wär da wahrscheinlich aufgefallen. Dann hätte ich den Wagen wohl nicht gekauft.

Nützt dir jetzt zwar nix mehr, aber ob sich ein Rechtskrieg hier lohnt... keine Ahnung... dazu bin ich nciht Anwalt genug 😉

gruß cocker

Logisch betrachte ich dieses Abenteuer als Lehrgeld.
Wenn mann knapp 7.000,00 € für ein gebrauchtes Fahrzeug ausgibt, sollte man mehr Sorgfalt walten lassen.
Das Problem ist, ich bin zu gutgläubig für diese Welt und stand unter Zeitdruck, weil mein Auto Schrott war und ich auf die Arbeit musste.
Ich dachte eben, geh zum Händler, dann hast Du auch entsprechend den Service für den höheren Kaufpreis.
Wieder war gelernt.

bei meinem letzten Vectra hatte ich schlicht und einfach nur Glück:
97000 km, 4600,00 € in drei Jahren nur das übliche, Zahnriemen, Reifen, Handbremse, sonst 130 000 km Spaß (okay, noch ein paar Kleinigkeiten, aber nicht der Rede wert, defektes Relais...Birnchen und ab und zu hat die Motorelektoniklampe geleuchtet, wenn zu wenig Öl drin war.)

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