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H7 Glühlampen für Frontscheinwerfer

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 6. November 2010 um 15:12

Hallo

Möchte mir vor der dunklen Jahreszeit jetzt neue H7-Glühlampen für meine Frontscheinwerfer zulegen

Gedacht habe ich an OSRAM Night-Breaker Plus -- Kann man diese empfehlen oder gibt es bessere?

MfG

Beste Antwort im Thema

Nimm die White Hammer bekommste bei OBI sind sogar noch heller als alle anderen unter 10 euro haben im Test gewonnen!!

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Zitat:

Original geschrieben von Buckfix

ich habe die Leistung der H7-Lampen verbessert, indem ich die milchig gewordenen Kunststoff-Gläser aufpoliert habe. Dat bringt was.

...meine sind auch neu gemacht worden letztes Jahr....und ja ich war auch schon in Polizeikontrollen gekommen...und ja ich fahre auch jedes Jahr zum Lichttest beim freundlichen....und nicht mal die haben was gesagt.....

Die Osram Nightbreaker sind echt genial,

was man mit diesen Birnchen für ein Licht auf die Strasse zaubert ist eine Wucht...

der Nachteil ist das diese max 1 Jahr halten, die Plus sollen angeblich länger halten

Themenstarteram 9. November 2013 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von KaiAusDerKiste

Verbotene Leuchtmittel finde ich auch nicht unbedingt so prall. Sieht zwar geil aus,aber wie Timo68 schon sagt,hast du die Brille auf wenns mal zu nem Unfall kommt.

Und dann immer dieses schwitzen wenn man mal in ne Verkehrskontrolle schlittert.... :D Nee,aus dem Alter bin ich raus ;)

Also tendiere ich mal weiterhin zu den Nightbreakern,solange hier jetzt niemand ein berechtigtes Veto einlegt :)

Das wird dann nicht mehr als Unfall gewertet egal wie schwer dieser auch war und was die Folgen waren sondern mit dem illegalem H7 Xenon als Straftat mit entsprechenden Konsequenzen - Sogar Führerscheinentzug ist möglich!!

Nimm die White Hammer bekommste bei OBI sind sogar noch heller als alle anderen unter 10 euro haben im Test gewonnen!!

Zitat:

Original geschrieben von bowdy

Nimm die White Hammer bekommste bei OBI sind sogar noch heller als alle anderen unter 10 euro haben im Test gewonnen!!

Korrekt. Super Lampe, günstig und hält ewig. Etwas weißer auch als Blue Hammer erhältlich.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Timo68

Das wird dann nicht mehr als Unfall gewertet egal wie schwer dieser auch war und was die Folgen waren sondern mit dem illegalem H7 Xenon als Straftat mit entsprechenden Konsequenzen - Sogar Führerscheinentzug ist möglich!!

?, Straftat wonach?

Wenn ein Unfall vorliegt, liegt ein Unfall vor, da gibt es nichts mehr zu werten. Es widerspricht jeder Logik anzunehmen, dass wenn ein Unfall passiert, diesen einzig und allein auf die Tatsache zu stützen, dass ein Xenonlicht nachgerüstet wurde, welches vermutlich im Zeitpunkt des Unfallgeschehens sogar abgeschaltet gewesen ist. Alles andere sollte man mal mit Quellen belegen, nur weil sowas hier sehr gerne und sehr oft geschrieben wird, heißt es nicht, dass es automatisch richtig wird.

Zitat:

Original geschrieben von CastorHAW2028

 

Wenn ein Unfall vorliegt, liegt ein Unfall vor, da gibt es nichts mehr zu werten.

Da gibt es sogar eine ganze Menge zu werten - wie soll ein Gutachter sonst das Unfallgeschehen rekonstruieren und ggf. den Schuldigen ausfindig machen?

Zitat:

Es widerspricht jeder Logik anzunehmen, dass wenn ein Unfall passiert, diesen einzig und allein auf die Tatsache zu stützen, dass ein Xenonlicht nachgerüstet wurde, welches vermutlich im Zeitpunkt des Unfallgeschehens sogar abgeschaltet gewesen ist.

Wenn das Licht ausgeschaltet war, wird kaum jemand behaupten, dass dieses schuld an dem Unfall ist...

Trotzdem erlisch bei der illegalen (es gibt auch legale Varianten) Nachrüstung von Xenon-Brennern in Halogenscheinwerfern die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. (Nachzulesen in der StVZO, §19, Abs. 2, Satz 2)

Bußgeld: 135€ und 3 Punkte für den Halter. 80€ und 3 Punkte für den Fahrer.

Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung).

Diese Einschränkungen führen zu einer Anhebung der Selbsbeteiligung des Versicherungsnehmers auf 5000€

Darüber hinaus besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz durch die KFZ-Haftpflichtversicherung (dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung - auch bei groben Unfug).

Fazit: Baust du einen Unfall mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, hast du eine Selbstbeteiligung von 5000€, bezahlst eine Strafe von 135€ und erhälst 3 Punkte in Flensburg.

Das schlechte Gewissen, einen Unfall (ggf. mit schweren Folgen) verursacht zu haben, gibt es gratis dazu.

Quellen:

StVZO

KfzPflVV

Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik

TüV Nord

Themenstarteram 9. November 2013 um 21:12

Illegales Xenon eingebaut =Betriebserlaubnis erloschen!

Verursacht jemand mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis einen Unfall mit Todesfolge kann ein Staatsanwalt dies als Straftat werten mit all seinen Konsequenzen und dann wird der Kragen vor Gericht sehr eng!

Themenstarteram 9. November 2013 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Zitat:

Original geschrieben von CastorHAW2028

 

Wenn ein Unfall vorliegt, liegt ein Unfall vor, da gibt es nichts mehr zu werten.

Da gibt es sogar eine ganze Menge werten - wie soll ein Gutachter sonst das Unfallgeschehen rekonstruieren und ggf. den Schuldigen ausfindig machen?

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Zitat:

Es widerspricht jeder Logik anzunehmen, dass wenn ein Unfall passiert, diesen einzig und allein auf die Tatsache zu stützen, dass ein Xenonlicht nachgerüstet wurde, welches vermutlich im Zeitpunkt des Unfallgeschehens sogar abgeschaltet gewesen ist.

Wenn das Licht ausgeschaltet war, wird kaum jemand behaupten, dass dieses schuld an dem Unfall ist...

Trotzdem erlisch bei der illegalen (es gibt auch legale Varianten) Nachrüstung von Xenon-Brennern in Halogenscheinwerfern die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. (Nachzulesen in der StVZO, §19, Abs. 2, Satz 2)

Bußgeld: 135€ und 3 Punkte für den Halter. 80€ und 3 Punkte für den Fahrer.

Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung).

Diese Einschränkungen führen zu einer Anhebung der Selbsbeteiligung des Versicherungsnehmers auf 5000€

Darüber hinaus besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz durch die KFZ-Haftpflichtversicherung (dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung - auch bei groben Unfug).

Fazit: Baust du einen Unfall mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, hast du eine Selbstbeteiligung von 5000€, bezahlst eine Strafe von 135€ und erhälst 3 Punkte in Flensburg.

Das schlechte Gewissen, einen Unfall (ggf. mit schweren Folgen) verursacht zu haben, gibt es gratis dazu.

Quellen:

StVZO

KfzPflVV

Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik

TüV Nord

Einen eifrigen Staatsanwalt hast du in deiner Aufstellung dabei noch garnicht berücksichtigt -- Da geht noch einiges mehr!

Zitat:

Original geschrieben von Timo68

Einen eifrigen Staatsanwalt hast du in deiner Aufstellung dabei noch garnicht berücksichtigt -- Da geht noch einiges mehr!

Da hast du recht - aber ich bin auch eher von dem 08/15 Unfällen ausgegangen, nicht von Todesfolge und ähnlichen...

Super, nun kann man das wenigstens mal nachvollziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Zitat:

Original geschrieben von CastorHAW2028

 

Wenn ein Unfall vorliegt, liegt ein Unfall vor, da gibt es nichts mehr zu werten.

Da gibt es sogar eine ganze Menge zu werten - wie soll ein Gutachter sonst das Unfallgeschehen rekonstruieren und ggf. den Schuldigen ausfindig machen?

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Zitat:

Es widerspricht jeder Logik anzunehmen, dass wenn ein Unfall passiert, diesen einzig und allein auf die Tatsache zu stützen, dass ein Xenonlicht nachgerüstet wurde, welches vermutlich im Zeitpunkt des Unfallgeschehens sogar abgeschaltet gewesen ist.

Wenn das Licht ausgeschaltet war, wird kaum jemand behaupten, dass dieses schuld an dem Unfall ist...

Trotzdem erlisch bei der illegalen (es gibt auch legale Varianten) Nachrüstung von Xenon-Brennern in Halogenscheinwerfern die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. (Nachzulesen in der StVZO, §19, Abs. 2, Satz 2)

Bußgeld: 135€ und 3 Punkte für den Halter. 80€ und 3 Punkte für den Fahrer.

Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung).

Diese Einschränkungen führen zu einer Anhebung der Selbsbeteiligung des Versicherungsnehmers auf 5000€

Darüber hinaus besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz durch die KFZ-Haftpflichtversicherung (dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung - auch bei groben Unfug).

Fazit: Baust du einen Unfall mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, hast du eine Selbstbeteiligung von 5000€, bezahlst eine Strafe von 135€ und erhälst 3 Punkte in Flensburg.

Das schlechte Gewissen, einen Unfall (ggf. mit schweren Folgen) verursacht zu haben, gibt es gratis dazu.

Quellen:

StVZO

KfzPflVV

Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik

TüV Nord

Zitat:

Original geschrieben von Nicod78

Die Osram Nightbreaker sind echt genial,

was man mit diesen Birnchen für ein Licht auf die Strasse zaubert ist eine Wucht...

der Nachteil ist das diese max 1 Jahr halten, die Plus sollen angeblich länger halten

Das mit dem 1 Jahr war einmal :D

meine letzten, die kaputt gingen, die hatte ich 2 1/2 Jahre drinn (noch keine plus) und die aktuellen sind auch schon wieder 1 Jahr drinn. Ich denke, die, die so schnell kaputt gingen, das war die allererste Charge. Was danach kam, hielt schon deutlich länger und die neuen plus haben nochmals an haltbarkeit zugelegt.

Leichti

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

Zitat:

Original geschrieben von bowdy

Nimm die White Hammer bekommste bei OBI sind sogar noch heller als alle anderen unter 10 euro haben im Test gewonnen!!

Korrekt. Super Lampe, günstig und hält ewig. Etwas weißer auch als Blue Hammer erhältlich.

Grüße

War bei OBI und hab beide Sorten auch direkt gefunden.... und zwar in H1 und H4 :mad: Das H7-Regal grinste mich mit einer gähnenden Leere an.

Mal sehn ob se die nochmal reinkriegen.

Ansonsten kucke ich doch mal nach den Nightbreakern.

Danke an alle.

Frage mich jetzt auch, die Nightbreaker (Plus) oder die White/Blue Hammer?

Zitat:

Original geschrieben von Benz208

Frage mich jetzt auch, die Nightbreaker (Plus) oder die White/Blue Hammer?

Habe seit 2 1/2 Jahren (~15.000km, davon 90% mit Licht) die Nightbreaker Plus als Abblendlicht und die BlueHammer als Fernlicht verbaut...

Beide kann ich bedenkenlos weiterempfehlen.

White- und BlueHammer sollen sich relativ ähnlich sein - wobei die WhiteHammer wohl etwas Heller sind.

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