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H-Kennzeichen und LPG-Gas-Eintragung

Themenstarteram 3. August 2010 um 9:17

Liebe Foren- und Oldifreunde,

ich habe die Schnauze von den Elektronik verseuchten Autos der letzten 10 Jahre voll!!

Wir haben 2 Autos, die beide auf LPG laufen,

der eine wird fast nur genutzt um an den Wochenenden zu unserem Boot nach Holland zu fahren

und genau den würde ich gerne los und stattdessen hätte ich lieber einen alten Benz.

Also begab ich mich vor einiger Zeit auf die Suche nach einem gut erhaltenen Mercedes S-Klasse um das Baujahr 1980 (W116/126) oder etwas älter (W108).

Zu meinem Erstaunen habe ich sogar einige Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und LPG-Gasanlage gefunden.

Also habe ich mich gefragt, wie aufwändig die Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen ist.

Von meinem Hanomag AL28 weiß ich, dass sogar zum WOMO umgebaute Fahrzeuge ein H-Kennzeichen bekommen können. Also warum keine, für die Umwelt freundlichere Spritalternative?

Irgendwo habe ich gelesen, dass die Gasanlage vom Typ her, nur dem Baujahr des Fahrzeuges entsprechen muss, also eine Hochmoderne VSI von Prins geht wohl nicht……. .

Wer kann mir genaue Angaben machen, damit ich meine Kohle nicht verpulvere und nachher noch dümmer aus der Wäsche schaue als jetzt schon :-o ??

Hinweise zu Paragraphen u.s.w. oder Tüv-Stellen (fahre auch nötigenfalls nach Bayern oder in den Norden) würden mir weiter helfen.


Noch eine kleine Bitte:

Unterlasst bitte das Getue mir Eure Meinung über das Thema mit zuteilen,

wie es hier gerne getan wird. O.Ton hier im Forum:

„Ach Oldtimer fahren wollen sich es aber nicht leisten können….“

Ich bitte hier um konkrete Hilfe zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

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17 Antworten

Umbauten die in den ersten 10 J. nach Erstzulassung stattgefunden haben oder hätten "so" gemacht werden können sind ok.

Und es zählt offiziell die EZ.

Bj. 1950, EZ 1990..... da gilt 1990.

EZ 87.... diese LPG-Anlage ab 99 "möglich"...

ob nun LPG oder Fahrwerk,Glashubdach,...

vllt gibt es einen gnädigen Prüfer.... und beim nächsten Tüv?

Oder was nachweislich vor mindestens 30 Jahren eingebaut wurde.

Bei Gasanlagen sieht es meistens ziemlich düster aus.

Dafür gibt's auch den Anforderungskatalog, an den die Prüfer sich zu halten haben.

Richtig, 2038 ist die Gasanlage kein Hindernis mehr für das H-Kennzeichen ;)

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