Gwährleistung Regress 270 CDI
guten Tag,
habe nach langem Suchen ( Farbe grün-met. Vollausstattung, Scheckheft ), am 24.09.2010, einen grünen 270 CDI BJ 2002 für 11500,00 € gekauft.
Stand bei Mobile DE von einem Händler aus Lübeck.
Nach längerem Verhandeln war der Wagen plötzlich auf die Ehefrau des Verkäufers zugelassen.
Kaufvertrag mit der Ehefrau. Keine Händler Gewährleistung.
Zwei mängel ( Stoßstange hinten, Beifahrersitz Airbag-Sensor ) waren bekannt.
ca. 1000,00 €
Bei der Inspektion in einer freien Werkstatt stellte man praktisch Fahruntüchtigkeit fest.
Vorderreifen aussen einseitig abgefahren.
Kugelkopf der Lenkung ausgeschlagen, Querlenker vorn u. hinten ausgeschlagen.
Traggelenk Hinterachse defekt.
ca. 2000,00 € mit 2 neuen Reifen.
Weitere Mängel
Diesel Geruch im Motorraum
Injektor 5 leckte, undicht erneuert.
ca. 650,00 €
Motor drehte beim Start langsam.
Batterie erneuert,
dann:
Liegengeblieben, ADAC abgeschleppt.
Anlasser defekt, ausgetauscht.
ca. 700,00 €
Danach, seit 10 Tagen, ABS ESP BAS ETS leuchtet.
Funtionslos.
Heute bei Daimler gewesen.
Diagnose Kosten 350,00 € mit Leihwagen.
ESP BAS ABS Hydraulikblock plus Steuergerät ist zu erneuern.
Kostenvoranschlag:
900,00 Arbeitslohn
940,00 Steuergerät A 163 545 0416
1840,00 Hydraulikblock A 004 431 041
3.680,00 €
Damit hätte ich zusammen ca. 7.200,00 € Reparaturkosten ohne die bekannten Mängel.
Frage: kann man den Händler ( Verkäufer ) in Regreß nehmen.
Gruß
Paul Wesemann
10 Antworten
Wenn du ADAC_Mitglied bist dann geh mal dort zu einem Anwalt. Die erste Beratung ist kostenlos.
Klingt für mich nach einer fiesen Masche. Da kann sich der Händler aber nicht so sicher sein mal so richtig auf die Nase zu fallen.
Aber wenn es dich beruhigt (wird es nicht), ich bin bisher, oder man versuchte es, beschissen worden. Und zwar in Markenwerkstätten. Bei kleinen Werkstätten war das lange nicht so extrem.
Kämpfe um dein Recht.
Gruß
Marcus
habe nach langem Suchen ( Farbe grün-met. Vollausstattung, Scheckheft ), am 24.09.2010, einen grünen 270 CDI BJ 2002 für 11500,00 € gekauft.
Stand bei Mobile DE von einem Händler aus Lübeck.
Nach längerem Verhandeln war der Wagen plötzlich auf die Ehefrau des Verkäufers zugelassen.
Kaufvertrag mit der Ehefrau. Keine Händler Gewährleistung.
Damit hätte ich zusammen ca. 7.200,00 € Reparaturkosten ohne die bekannten Mängel.
Frage: kann man den Händler ( Verkäufer ) in Regreß nehmen.
Hallo Paul,
bin zwar kein Rechtsanwalt, habe aber persönliche Erfahrungen in dieser Richtung machen (müssen), und kann dir dazu folgendes sagen:
Zunächst ist die Frage, was du für einen Vertrag unterzeichnet hast: einen Kaufvertrag oder einen sog. "Vermittlungsauftrag" (das wäre denkbar schlecht).
Nächste Frage ist, WER dein Vertragspartner ist, also wer als Verkäufer im Vertrag steht (Privatperson oder Firma).
Dritte Frage ist, ob "Garantie" und/oder "Gewährleistung" ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Wenn der Verkäufer gewerblich ist (Firma), dann kann er die Gewährleistung NICHT ausschließen, dies wäre rechtsunwirksam. Ein privater Verkäufer (oder Vermittler) kann dies sehr wohl, was allerdings explizit im Vertrag durch eine entsprechende Formulierung geregelt sein muss.
Der Idealfall für dich wäre also, wenn ein privater Verkäufer im Vertrag stünde (hab dich so verstanden), allerdings kein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden wäre.
Dann hättest du in den ersten 6 Monaten gute Karten, denn in diesem Zeitraum wäre der Verkäufer verpflichtet, dir ggü. das NICHTBESTEHEN von Mängeln zu beweisen. Danach tritt Beweislastumkehr ein, und du wärst beweispflichtig.
Vielleicht helfen dir dieses Tipps etwas, deine rechtliche Position konkreter einzuschätzen. Ich würde aber - wie oben schon geschrieben - auf jeden Fall zum ADAC-Anwalt gehen, und - falls du dort nicht Mitglied bist - etwa 200 € für eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (oder Vertragsrecht) investieren, das bringt Klarheit und Aufschluss über Prozessrisiken.
Gruss
Dietmar
Ah,hab überlesen,dass du den Vertrag mit der Ehefrau abgeschlossen hast,das stinkt gewaltig,ist aber auch leichtsinnig von dir.Kommt halt jetzt auf den Vertragstext an.Vielleicht ist auch eine arglistige Täuschung drin.Rück ihm auf den Pelz,aber wenn nichts geht,wirst du ohne juristische Beratung nicht weiterkommen.
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Auch wenn der Verkäufer geweblich ist, kann er die Gewährleistung ausschließen sofern er nicht mit Autohandel Geld verdient.
Ergo, ich als selbstständiger Immobilienmakler, kann mein Auto unter Ausschluß der Gewährleistung verkaufen. Ist die neue Rechtsprechung.
Wenn aber, so wie es hier scheint, der Mann Autohändler ist, aber seine Frau den Kaufvertrag gemacht hat und sie nicht im Fahrzeugbrief steht ( zumindest nicht länger wie ein paar Wochen), dann ist ein Betrug sehr wahrscheinlich. Da würde ich sogar zu Polizei gehen, denn bei Betrug schaltet sich evtl. auch die Staatsanwaltschaft ein.
Jede Option probieren die erst mal nichts kostet.
Wenn Du einen Kaufvertrag mit der Ehefrau geschlossen hast, und diese als Privater Verkäufer die Garantie ausgeschlossen hat im Kaufvertrag, hast Du Null Aussichten mit einer Klage auf Gewährleistung oder Wandlung. Letztendlich bist Du selbst schuld.
Niemand hat Dich gezwungen den Wagen von einer Privatperson zu kaufen. Ich würde an deiner Stelle das Geld für die Instandsetzung investieren und den Wagen dann fahren. So um die 3.000,-€ muss man durchaus bereit seinn in so einen Wagen reinzustecken, wenn man so was ohne Garantie kauft. Mit Garantie muss man mit ca 1.000,-€ Selbstbeteiligung rechnen. Wer so ein Auto verkauft lässt dann auch Kostengründen notwendige Reparaturen nur notdürftig oder gar nicht machen. Das muss man einfaCH WISSEN; WENN MANN SO EIN Auto von privat ohne Garantie kauft.
Zitat:
Original geschrieben von brausemaus
Kaufvertrag mit der Ehefrau. Keine Händler Gewährleistung.
und?! das war dir doch ebreits beim kauf bewusst!
Zitat:
Vorderreifen aussen einseitig abgefahren.
hast du dir das fz vorher nicht angeguckt?!
Zitat:
Frage: kann man den Händler ( Verkäufer ) in Regreß nehmen.
nö!
den eigentlichen kaufvertrag hast du ja mit der ehefrau geschlossen, die hier als privatperson auftritt und somit die gewährleistung ausschließen kann.
Zitat:
Original geschrieben von kohl33
Klingt für mich nach einer fiesen Masche.
der händler tritt hier nur als "vermittler" auf.....dieses vorgehen ist völlig legal & üblich, da das fahrzeug "im kundenauftrag" verkauft wird.....
Zitat:
Kämpfe um dein Recht.
sein "recht" hat er bereits damit verwirkt
(selbst wenn der verkäufer gewährleistung geben müsste), das er die schäden in einen anderen werkstatt hat reparieren lassen, ohne dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung zu geben......
Hallo, vielen Dank für die Tips,
habe jetzt einen Termin beim Anwalt.
Naturlich war es leichtsinnig den Vertrag zu unterzeichnen.
Der Verkäufer versicherte mir, daß der Wagen bei DB gecheckt u. als OK befunden wurde.
Umgemeldet habe er Ihn um den Wagen ggf. für seine Frau zu behalten. Sie hätte den Wagen
schon im Gebrauch (mit Kleinkind) Er würde doch seiner Frau kein verkehrsuntüchtiges FZ überlassen.
Habe Ihm vertraut.
Mein Werkstattmeister bezweifelt auch die Laufleistung von 162000 Km.
Er vermutet eine wesentlich höhere Km Leistung, durch den allg.-Zustand
des Fz. Querlenker etc.
gibt es eine Möglichkeit den KM Stand über die Bordelektronik auszulesen?
Auch war am Schaltrelais für die ABS ESP ETS DAS Steuerung ein rotes Kreuz aufgemalt.
Obwohl das ganze bis zum austausch der Querlenker funtionierte.
Grüße an alle
Paul
Nachtrag:
Es ist ein Standardkaufvertrag vom TÜV Süd.
Als Verkäufer steht die Ehefrau des Händlers im Vertrag.
( Die hat jedoch nicht unterschrieben )
Dann unter Kaufpreis der wohl entscheidende Satz:
Das Fahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugsagt sind - wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung verkauft.
Na mal sehen was der Anwalt sagt.
Gruß Paul
Zitat:
Original geschrieben von ML-Peter
So um die 3.000,-€ muss man durchaus bereit seinn in so einen Wagen reinzustecken, wenn man so was ohne Garantie kauft. Mit Garantie muss man mit ca 1.000,-€ Selbstbeteiligung rechnen.
Zitat:
Zitat:
Das war mir klar. Mit 3000,00 € hatte ich bisher auch kein Problem.
Zitat:
jetzt sind es aber 7200,00 € 😠
Zitat:
😕
Zitat:
Gruß Paul