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Gutschrift von Versicherung geringer als in KVA

Themenstarteram 20. März 2017 um 16:22

Hallo,

ich wollte hier mal nachfragen weshalb mir weniger ausgezahlt wurde als im KVA geregelt ist.

Ich hatte einen Wildunfall und habe über meine Werkstatt ein KVA erstellen lassen.

Dieses wurde mit folgenden Zahlen beziffert:

------------------------------------------------------------------------------

Voraussichtliche Reparaturkosten netto : 2127,22 EUR

+ 19,00% MwSt : 404,17 EUR

Voraussichtliche Reparaturkosten brutto : 2531,39 EUR

REPARATURKOSTENÜBERSICHT: TEILE-REPARATUR

------------------------- ---------------

Ersatzteilkosten : 586,25 EUR

Nebenkosten : 20,00 EUR

Lohnkosten : 828,96 EUR

Lackierungskosten : 692,01 EUR

Reparaturkosten netto : 2127,22 EUR

MwSt 19,00% : 404,17 EUR

Reparaturkosten brutto : 2531,39 EUR

Ausgezahlt wurden mir 1517,37 EUR - Sollten es nicht 2127,22 sein?

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mik0811 schrieb am 22. März 2017 um 06:45:47 Uhr:

was spielt's für eine Rolle, ob Versicherungsmitarbeiter oder nicht? eine richtige Feststellung wird dadurch nicht falsch

Nein, aber eine falsche bleibt falsch!

Viel bedenklicher ist allerdings, dass zwei Versicherungsmitarbeiter nicht begreifen, dass jemand, der einen Schaden erlitten hat, ein "Geschädigter" ist. :rolleyes:

 

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21 Antworten

Zitat:

@Oldkalli schrieb am 22. März 2017 um 06:14:04 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 21. März 2017 um 19:04:01 Uhr:

Wo ist denn hier ein Geschädigter?

Lassen Sie doch bitte endlich Ihre überflüssigen und wenig hilfreichen Kommentare, dass Sie selbst Mitarbeiter einer Versicherung sind, haben Sie doch mehrfach kund getan und außerdem sprechen Ihre Kommentare für sich!:D:confused:

Deine Kommentare sprechen ebenfalls für sich - und gegen die Vermutung, dass hier jemand auch nur ansatzweise Ahnung haben könnte.

Kennst du die geltenden Bedingungen seiner Kaskoversicherung?

Hast du irgendeine konkrete Vorstellung, wie sich der Kürzungsbetrag zusammensetzt?

Zahlst du ihm die Anwaltskosten, auf denen er sitzenbleibt, wenn die Versicherung vertragskonform reguliert hat?

Zitat:

@Mik0811 schrieb am 22. März 2017 um 06:45:47 Uhr:

was spielt's für eine Rolle, ob Versicherungsmitarbeiter oder nicht? eine richtige Feststellung wird dadurch nicht falsch

Nein, aber eine falsche bleibt falsch!

Viel bedenklicher ist allerdings, dass zwei Versicherungsmitarbeiter nicht begreifen, dass jemand, der einen Schaden erlitten hat, ein "Geschädigter" ist. :rolleyes:

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 21. März 2017 um 19:04:01 Uhr:

Wo ist denn hier ein Geschädigter?

Das Wildtier natürlich. :rolleyes:

Der Rest ist erstmal Vertragsrecht, da wir den Vertrag nicht kennen ... Glaskugel. ;)

am 22. März 2017 um 11:46

Zitat:

@lemonshark schrieb am 22. März 2017 um 09:13:44 Uhr:

Zitat:

@Oldkalli schrieb am 22. März 2017 um 06:14:04 Uhr:

 

Lassen Sie doch bitte endlich Ihre überflüssigen und wenig hilfreichen Kommentare, dass Sie selbst Mitarbeiter einer Versicherung sind, haben Sie doch mehrfach kund getan und außerdem sprechen Ihre Kommentare für sich!:D:confused:

Deine Kommentare sprechen ebenfalls für sich - und gegen die Vermutung, dass hier jemand auch nur ansatzweise Ahnung haben könnte.

Kennst du die geltenden Bedingungen seiner Kaskoversicherung?

Hast du irgendeine konkrete Vorstellung, wie sich der Kürzungsbetrag zusammensetzt?

Zahlst du ihm die Anwaltskosten, auf denen er sitzenbleibt, wenn die Versicherung vertragskonform reguliert hat?

Natürlich verfüge ich - wie wahrscheinlich die meisten hier - nicht über das fundierte Fachwissen, das die Fraktion der bestens und regelmäßig geschulten Versicherungsvertreter ihr Eigen nennt, worauf ich allerdings auch keinen gesteigerten Wert lege, zumal sich Bedingungen, Vertragsinhalte AGB`s und Gesetzteslagen in (gewollt ??) kürzester Zeit, in ein immer undurchsichtiger werdendes Dickicht verwandeln!

Aber in annähernd 70 Lebensjahren habe ich einiges von fiesen Tricks zahlungsunwilliger Versicherungen (und windiger Versicherungsvertreter) erlebt und meine Lehren daraus gezogen, wozu (außer in Bagatell-Fällen) in erster Linie die SOFORTIGE!! Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts gehört.

Übrigens zeigt die überaus „nette“, „hilfreiche“ und „objektive“ Art und Weise in der sich die Versicherungsfraktion hier äußert (bzw. versucht zu vernebeln) sehr nachhaltig, wie wichtig und notwendig anwaltliche Hilfe in „Schadensfällen“ ist!

Auch bin ich unbedingt der Ansicht, dass man sich als Versicherungsnehmer nicht als „Partner“ sehen soll, so wie es Versicherungsgesellschaften heute so gerne zu suggerieren und Versicherungsnehmer auf diese Art einzulullen versuchen.

Es sei denn, man sieht in dieser „Partnerschaft“ vorwiegend das (sehr) pünktliche einkassieren (meist unverschämt überhöhter) Versicherungsbeiträge und akzeptiert, das sich „Partnerschaft“ im Schadensfall in eine Gegnerschaft ändert!

Übrigens, wie der Themenstarter im Eingang schreibt, ist die Versicherung NICHT!! gewillt „vertragskonform“ zu regulieren, sondern versicherungsübliche Spielchen zu spielen!!

Bezüglich: „Geschädigter“, „Schaden“ usw. bei Bedarf bitte Wikipedia, Lexikon o.ä. zu Rate ziehen!

 

Man muß das phylosophisch betrachten

Wenn es keinen Schädiger gibt, dann gibt es auch keinen Geschädigten und ein Wildtier kann man wohl nicht als Schädiger bezeichnen.

Der TE hat den Unfall verursacht und ist eigentlich der Schädiger, das Tier ist geschädigt worden.

Das Auto wurde beschädigt, das Tier ist tot und kann seine Ansprüche nicht mehr geltend machen.

;)

Zitat:

@Oldkalli schrieb am 22. März 2017 um 12:46:09 Uhr:

Aber in annähernd 70 Lebensjahren habe ich einiges von fiesen Tricks zahlungsunwilliger Versicherungen (und windiger Versicherungsvertreter) erlebt und meine Lehren daraus gezogen, wozu (außer in Bagatell-Fällen) in erster Linie die SOFORTIGE!! Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts gehört.

Dann hast du in 70 Lebensjahren offensichtlich nicht gelernt, dass Anwälte nicht für lau tätig werden und dass die Versicherung nicht notwendigerweise auf den Kosten sitzenbleibt.

Deshalb ist dein pauschaler Rat auch erstmal nur für die Tonne gut. Ebenso wie das haltlose Geblubber von rrwaith.

Im Gegensatz zum Haftpflichtfall ist bei einem Kaskoschaden nunmal der geschlossene Vertrag mit all seinen Klauseln maßgebend. Ohne diesen zu kennen, kann hier niemand beurteilen, ob die Regulierung korrekt war oder nicht.

Aber das passt halt nicht in jedermanns Weltbild. Und solange man für die Kosten seiner Ratschläge nicht haftet....

P.S. für eine Versicherung habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gearbeitet.

am 22. März 2017 um 17:04

ok, ich denke nicht das die Diskussion in den letzten Beiträgen hier hilfreich für den TE ist.

Mit der Aussage von Ihnen (ich will ja bei der forenunüblichen Form gerne bleiben) haben Sie den Eindruck erweckt, dass der Schaden, der entschanden ist, als ein Haftpflichtschaden wahrgenommen wurde. So habe ich es verstanden. Nicht mehr und nicht weniger. Daher habe ich nachfragt, wer hier Geschädigter sein soll und wem geschädigt.

Auf die angeprangerte Regulierungspraxis der Versicherungswirtschaft werde ich nicht eingehen; das kann nur schief gehen. Fakt ist, dass wir hier einen Teilkaskoschaden haben, also uns im Bereich der Kaskoversicherung mithin im Vertragsrecht und nicht im Schadensersatzrecht bewegen. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Damit also geprüft werden kann, ob die Kürzung berechtigt ist, müsste man die Begründung der Kürzung mit dem Vereinbarten abgleichen. Es liegt aber weder eine Kürzungsbegründung noch die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen vor.

Ich finde es daher interessant, wie vorzeitige Schlüsse gezogen werden können.

Mein Fazit in der Sache (für den TE):

Beurteilung des Sachverhaltes so nicht möglich. AKB und Inhalt des Abrechnungsschreibens notwendig.

Gruß

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