guter Kunde in Flensburg

Hallo Community!
Ich bin wie ihr unschwer erkennen könnt neu bei Euch. Und ich möchte Euch sagen, der erste Eindruck gefällt. Was ich so bis lesen durfte macht durchweg einen guten Eindruck. Weiter so!!!
So nun genug der Schmalze ;-)
Nun ich habe da ein Problem und vielleicht kennt Ihr hier ja Rat oder vielleicht haben auch schon einige von Euch selbst Erfahrungen gemacht.
Im schönen Flensburg habe ich in den vergangenen Jährichen ein wenig zuviele Pünktchen gesammelt. Aktuell sind es 19 an der Zahl. Ja richtig 19!!! Und ja, ich fahre NOCH immer Auto/Motorrad. Es dürfen aber nur 17 gewertet werden. Nun leider bin ich im vergangenen Sommer einer Zivilstreife aufgefallen, weil ich angeblich in verbotener Weise mit dem Handy telefoniert haben soll. Ich benutze aber eine Freisprecheinrichtung. Nun das hat den Richter nicht sonderlich interessiert. Obwohl ein Beamter nichts mehr zu der Sache sagen konnte und der andere sich "nur" nach Akteneinsicht erinnern konnte. Nichts desto trotz hat mich der Richter zu 60,- Euro verurteilt. Was leider auch einen weiteren Punkt in Flensburg zur Folge hat. Was wiederrum den Entzug der Fahrerlaubnis nachsich ziehen würde.
Tja, was also tun... außer zu Fuß gehen??? Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen beim OLG Rechtsbeschwerde einlegen zu lassen? Die Frist hierfür läuft in gut 2Wochen ab. Oder hat einer eine Ahnung ob es irgendwie einen Weg gibt, dem Entzug anders zu entgehen???
Ich muss jeden Tag von Essen bis kurz vor Leverkusen zur Arbeit. Mit ÖPNV wäre das kaum zu schaffen...
Bitte helft mir!

Schonmal vielen Dank
Grüße
Euer Punktekönig
;-)

116 Antworten

Hab grad mal nachgelesen, kommt auch wieder auf die relative oder die absolute Fahruntüchtigkeit an oder ob eine Fahrt im Vollrausch (mehr als 2,5 Promille) vorlag. Dafür gibts dann zwischen 4 und 7 Punkten (also entweder 4 oder gleich 7). Inwieweit dann bei KV oder sogar Tod noch mehr dazukommt, konnte ich nicht eruieren. Auf jeden Fall geht man in den Bau, ohne Bewährung. Verurteilt wird nach §316 oder §315c in Tateinheit mit §222StGB...

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ja, schon. Aber ich finde es da fast schon zynisch den Opfern gegenüber, ein Punktekonto mit einer im Verhältnis zu anderen Delikten geringen Anzahl zu belasten, obwohl der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit Toten doch wohl sowieso abgenommen gehört.

Das ist richtig, und man bekommt den ja auch nicht so schnell wieder...und die Punkte stehen ja auch dann 10Jahre im Zentralregister. Das ist eine lange Zeit für ein Autofahrerleben, und da darf nichts passieren, nicht ein Punkt, sonst geht das Spiel grad wieder von vorne los. Ich finde die Regelung aber so angemessen, ich glaube halt dran, dass sich auch die "schlimmsten" Menschen ändern können...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Aber ich finde es da fast schon zynisch den Opfern gegenüber, ein Punktekonto mit einer im Verhältnis zu anderen Delikten geringen Anzahl zu belasten,

Was ist daran zynisch? (Zumal es ja auch noch eine Strafe gibt.)

Zu kritisieren ist eher, daß das Punktesystem extrem unflexibel ist --- d.h. es gibt bei einer Straftat auch dann die volle Punktzahl, wenn die Strafe sehr gering ausfällt (und der FS womöglich gar nicht entzogen wird).

Zitat:

obwohl der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit Toten doch wohl sowieso abgenommen gehört.

Bei Trunkenheit wird dies ja i.d.R. auch erfolgen.

Anders sieht es bei Straftaten ohne Alkohol aus --- da sind die Gerichte mitunter sehr nachsichtig, die "Bepunktung" dagegen (s.o.) sehr unflexibel.

Bsp.: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gibt pauschal 6 Punkte --- egal, ob der Betrefende gar keine FE besitzt, oder ob er lediglich versäumt hat, seine Klasse 1a in Klasse 1 umschreiben zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


kommt auch wieder auf die relative oder die absolute Fahruntüchtigkeit an oder ob eine Fahrt im Vollrausch (mehr als 2,5 Promille) vorlag. Dafür gibts dann zwischen 4 und 7 Punkten (also entweder 4 oder gleich 7).

Alkohol als Straftat gibt m.W. immer 7 Punkte --- und eine Straftat ist entweder die absolute Fahruntüchtigkeit (>1,1 Promille) oder die relative Fahruntüchtigkeit (>0,3 Promille mit Auffälligkeit oder Unfall).

Alkohol als OWi (<1,1 Promille ohne Auffälligkeit oder Unfall) gibt weniger Punkte.

Zitat:

Auf jeden Fall geht man in den Bau, ohne Bewährung. Verurteilt wird nach §316 oder §315c in Tateinheit mit §222StGB...

Als Ersttäter muß i.d.R. nicht ins Gefängnis. (Sonst wären die Gefängnisse schnell überfüllt.)

Zitat:

Das ist richtig, und man bekommt den ja auch nicht so schnell wieder...und die Punkte stehen ja auch dann 10Jahre im Zentralregister. Das ist eine lange Zeit für ein Autofahrerleben, und da darf nichts passieren, nicht ein Punkt, sonst geht das Spiel grad wieder von vorne los.

In der Praxis wird es etwas anders laufen: Die Fahrerlaubnis wird zunächst entzogen, irgendwann aber (nach Sperrfrist und evtl. MPU) wieder zugeteilt. Dann hat der betr. Fahrer eine niedrigere Punkteschwelle (m.W. 9 statt 18 Punkte), die er innerhalb von zwei Jahren nicht überschreiten darf --- sonst ist die FE wieder weg.

Allerdings bin ich da nicht auf dem allerneuesten Stand.

Zitat:

Ich finde die Regelung aber so angemessen, ich glaube halt dran, dass sich auch die "schlimmsten" Menschen ändern können...

Dies wird ja in "schlimmeren" Fällen zunächst durch die MPU festgestellt. (Zumindest meint man, dies dadurch feststellen zu können --- ist ein anderes Thema...)

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Alkohol als OWi (<1,1 Promille ohne Auffälligkeit oder Unfall) gibt weniger Punkte.

Hab ich ja geschrieben, 4 Punkte. Tatbestand ist die Trunkenheit am Steuer...Und das ist auch nicht im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden, sondern im StVG (Strassenverkehrsgesetz)...

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Als Ersttäter muß i.d.R. nicht ins Gefängnis. (Sonst wären die Gefängnisse schnell überfüllt.)

Langsam, langsam, schön unterscheiden bitte. Wir reden hier nicht von einer "normalen" Trunkenheitsfahrt. Bei Todesfolge kommt auch bei Ersttätern eine Gefängnisstrafe durchaus in Betracht...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Tatbestand ist die Trunkenheit am Steuer...Und das ist auch nicht im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden, sondern im StVG (Strassenverkehrsgesetz)...

Wenn es um die OWi geht, ja.

Zitat:

Wir reden hier nicht von einer "normalen" Trunkenheitsfahrt. Bei Todesfolge kommt auch bei Ersttätern eine Gefängnisstrafe durchaus in Betracht...

"Dazwischen" gibt es ja dann noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Aber es stimmt, bei Alkoholfahrten mit Todes- oder Verletzungsfolge kennen viele Richter kein Pardon.

Die Crux dabei: Für den Täter kommt dies der Aufforderung gleich, in so einem Fall am besten gleich Unfallflucht zu begehen. Wenn er dann erwischt wird, macht die Unfallflucht die Sache (sprich: die Strafe) nicht mehr wesentlich schlimmer --- aber wenn er Glück hat, wird er nicht ermittelt und bleibt straffrei.

Ob das von der Justiz so gewollt sein kann? 😉

Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Beiträge. Der eine oder andere Hinweis war ja dabei ;-)
Also danke nochmal.
Sonst denke ich, dass die Admins den Thread schliessen können. Ihr seid ja nun alle schon ein wenig offtopic!

Dank und Gruß
Euer Punktekönig

PS. Vorsicht im westlichen NRW, da könntet Ihr mir begegnen! ;-))

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig


PS. Vorsicht im westlichen NRW, da könntet Ihr mir begegnen! ;-))

Mit Blick auf dein Kennzeichen und deiner "Reiseroute" begnen wir uns bestimmt mal :-)

Auch auf die Gefahr hin, dass Du es nicht hören möchtest: Bei 13 Punkten für Geschwindigkeitsübertretungen in 5 Jahren solltest Du Dir mal überlegen, an Deinem Fahrstil zu feilen.

Die Firma, die für uns den Nachtsprung nach London/Paris fährt, ist mit ihren Sprintern auch immer schneller unterwegs, die Tatsache, dass alle 3-4 Wochen dabei ein Unfall passiert, wird dabei in Kauf genommen. Tja, heute hatte dann einer deren Fahrer seinen letzten Stop auf einer Autobahn in Belgien 🙁

Denk daran, dass es nicht nur Dich, sondern auch noch andere treffen kann 🙁

17, 18 oder noch mehr punkte zu bekommen ist doch überhaupt nicht das problem.

Mein vater hatte mal jemand zum punkteabbau mit achtung 56 punkten (in worten sechsundfünfzig) 😉.

Die hohen punktzahlen kommen ganz einfach zu stande weil der punktesammler immer wieder punkte wegen zu schnellem fahren oder anderen delikten in sehr kurzer zeit bekommt und die behörden sind ja nun mal auch nicht die schnellsten im benachrichtigen.

Gruss
Maik

Genau. Es gibt ja sogenannte Fahrer- und entsprechend auch Halterverstöße.

Wenn nun der Spediteur als Halter die Punkte seiner Fahrer sammelt, kommt da schon was zusammen (oder kann).

Oder auch die Halterverstöße von Haltern, die garkeinen Lappen haben (z.B. Omma).

Die braucht den ja auch nicht abgeben. Da wird sie auch kaum ein Aufbauseminar machen...

Viel wichtiger finde ICH den Hinweis an den TE, dass nicht der eine letzte Punkt im Vordergrund stehen sollte.
Ob er den Lappen jetzt oder in den nächsten Tagen abgibt, weil er den nächsten Verstoß begangen hat, is offenbar wurscht, wichtig ist, dass er dabei niemanden gefährdet.
Mir wäre das Erstere lieber. Dazu dann eine MPU, die er nicht bestehen wird.
Hilft allen unschuldigen, die er gefährdet hat und noch wird.
Die Latte für die Erteilung einer Fahrerlaubnis liegt VIEL ZU NIEDRIG. Das is ein schöner Beweis dafür.

@zipfeklatscher: Nö, das ist gemein, wo ich doch genau sowas auch als Schlußwort hier abgeben wollte. 😁

@Punktekönig: Nimm die erste MPU als Denkanstoß, die zweite MPU als Versuch und die dritte MPU als Geldspende. 😁

Hallo,
also am Anfang des Threads hat sich das alles ja durchaus witzig durchlesen lassen, aber jetzt so am Ende angekommen kann ich meinem Gesicht kein Lächeln mehr deswegen abgewinnen.

Ich finde auch nicht, dass Motortalk "missbraucht" werden sollte, um jemanden der punktemäßg "schon am Boden liegt" noch zu treten.

Aber hier komm ich ausm Kopfschütteln gar nimmer raus... 🙁
Nun, egal wieviele Punkte es denn jetzt noch sind, ob 17, 18 oder 19, vielleicht sogar 20.

Zu den 5 Punkten mit dem Unfall sag ich nix, denn da gehts schneller als man denkt und das kann jeden treffen.

Ich mein, die anderen Punkte kommen ja auch nicht irgendwo vom Himmel gefallen und ob der eine Punkt (wg. Telefonieren am Steuer) jetz rechtmäßig ist oder nicht, lass ich auch mal dahingestellt. Aber spätestens bei den anderen muss doch schon was verkehrt gelaufen sein, damit sich überhaupt so viele haben ansammeln können!

Okay, wenn man n paar Punkte hat weil man geblitzdingst wurde oder so, aber 13 nur wegen überhöhter Geschwindigkeit (!!!!!!). Das find ich schon heftig! Meiner Meinung nach haben da auch die Psych.-Gutachten oder "Pflichtveranstaltungen" jeglichen Sinn und Zweck verfehlt.

🙁

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Okay, wenn man n paar Punkte hat weil man geblitzdingst wurde oder so, aber 13 nur wegen überhöhter Geschwindigkeit (!!!!!!).

13 Punkte wegen überhöhter Geschwindigkeit sind eigentlich kein Problem - nur sollte man eben spätestens ab dem 6. Punkt darauf reagieren und sich wenigstens zum Punkteabbau mehr an die Begrenzungen halten. Der Verkehr um einen rum, mit dem man ja "nur mitschwimmt" hat anscheinend weniger Pech mit Blitzern und noch einige Versuche frei, bis er in solche Bereiche kommt. Außerdem braucht es für Punkte ja schonmal 21 km/h zu schnell, selbst ohne jede Selbstdisziplin sollte man es doch schaffen, max. 20 zu schnell zu fahren.

Ich denke nicht, dass man hier Punktekönig nachtreten sollte/dürfte. Ich gehe mal stark davon aus, dass er mit dem erwischt Werden in Gegensatz zu anderen ständig Unbehelligten einfach richtig Pech gehabt hat.

Wenn man miterlebt, mit welch scheinbarer Selbstverständlichkeit volkssport- und gewohnheitsmäßig einige wenige aber dafür um so auffälligere Probanten heutzutage tagtäglich zigfach die Verkehrs- und Vernunftregeln auf übelste brechen, muss man davon ausgehen, dass der, welcher vielfach schon nur bei einfachen Vergehen erwischt wurde, einfach nur Pech hatte.

Ich hoffe mal, dass Punktekönig jetzt noch mal die „Chance und die Kurve kriegt“ … und vielleicht auch etwas daraus lernt, was er selber dazu beitragen kann, damit in Zukunft einfach weniger passiert 😉 …

Wer noch keine Punkte gesammelt hat, fährt nicht ALLEIN DESHALB unbedingt „sozial und regel-/vernunftkonform“ sondern wurde vielleicht nur NOCH nie erwischt ….

Hab mal beim Kraftfahrtbundesamt ein bissel geschaut. Papa Staat gibt den Leuten hier wirklich ne Menge Chancen, ihr Verhalten nachhaltig zu überprüfen und zu korrigieren:

Bei Erreichen von 8 Punkten gibts ein kostenpflichtiges Schreiben von der FSST mit der Empfehlung, ein Aufbauseminar zu machen. Bei diesen maximal 8 Punkten kann man durch das Seminar 4 Punkte abbauen. Dürfte der TE erhalten haben, hat es aber ignoriert.

Rutscht man über die 8 Punkte (aber unter 13) gibts das Schreiben auch und man kann nur noch 2 Punkte mit dem Seminar abbauen.

Bei 13..17 Punkten wird die FSST wieder tätig und ordnet das Seminar an. Punkteabbau ist hier durch das Seminar nicht mehr drin. Man kann aber ein VP machen (Verkehrspsychologische Beratung), was einem 2 Punkte Nachlaß bringen kann. Dieses Pflicht-Seminar hat er nach eigenen Worten abgeleistet (die VP nicht) und somit ist die rettende 17-Punkte-Marke weggefallen.

Mit Erreichen/Überschreiten von 18 Punkten wird also die FE entzogen (das ist kein Fahrverbot !). Der FS wird geschreddert und ist für wenigstens 6 Monate weg. Wer noch ne Rosa/Graue Pappe hatte, ist seinen Bestandsschutz dann los - CE, C1E und CE79 sind dann verloren.

In der Regel wird bei solchen Leuten eine MPU angeordnet, sobald sie den FS wieder beantragen, da erhebliche Zweifel daran bestehen, das der FE-Inhaber zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.

Ich mag dieses Nachtreten auch nicht, aber: in diesem Falle hier ist der Entztug wohl nicht zu unrecht. Nun muß er mit den Konsequenzen leben und bitte nicht jammern "ich verlier meinen Job". Das trifft für praktisch alle Autofahrer zu und stimmt einen Richter nur noch härter.

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