guter Kunde in Flensburg
Hallo Community!
Ich bin wie ihr unschwer erkennen könnt neu bei Euch. Und ich möchte Euch sagen, der erste Eindruck gefällt. Was ich so bis lesen durfte macht durchweg einen guten Eindruck. Weiter so!!!
So nun genug der Schmalze ;-)
Nun ich habe da ein Problem und vielleicht kennt Ihr hier ja Rat oder vielleicht haben auch schon einige von Euch selbst Erfahrungen gemacht.
Im schönen Flensburg habe ich in den vergangenen Jährichen ein wenig zuviele Pünktchen gesammelt. Aktuell sind es 19 an der Zahl. Ja richtig 19!!! Und ja, ich fahre NOCH immer Auto/Motorrad. Es dürfen aber nur 17 gewertet werden. Nun leider bin ich im vergangenen Sommer einer Zivilstreife aufgefallen, weil ich angeblich in verbotener Weise mit dem Handy telefoniert haben soll. Ich benutze aber eine Freisprecheinrichtung. Nun das hat den Richter nicht sonderlich interessiert. Obwohl ein Beamter nichts mehr zu der Sache sagen konnte und der andere sich "nur" nach Akteneinsicht erinnern konnte. Nichts desto trotz hat mich der Richter zu 60,- Euro verurteilt. Was leider auch einen weiteren Punkt in Flensburg zur Folge hat. Was wiederrum den Entzug der Fahrerlaubnis nachsich ziehen würde.
Tja, was also tun... außer zu Fuß gehen??? Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen beim OLG Rechtsbeschwerde einlegen zu lassen? Die Frist hierfür läuft in gut 2Wochen ab. Oder hat einer eine Ahnung ob es irgendwie einen Weg gibt, dem Entzug anders zu entgehen???
Ich muss jeden Tag von Essen bis kurz vor Leverkusen zur Arbeit. Mit ÖPNV wäre das kaum zu schaffen...
Bitte helft mir!
Schonmal vielen Dank
Grüße
Euer Punktekönig
;-)
116 Antworten
hehe.. naja fast richtig. Da war ja jetzt noch die sache mit der verhandlung. wo mir noch ein kleiner punkt aufgebrummt wurde...
somit sind es dann bald 20 bzw. 18 Punkte... aus und vorbei. Das war´s dann wohl ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Azrael1278
Sorry wenn ich das so sage und wenns auch offtopic ist: gib den Lappen ab, ist das beste für uns alle !
Net persönlich nehmen !
recht herzlichen Dank! :-(
@Punktekönig
Gab es denn auf dem Weg zu den ersten 13 Punkten keine Angebote zum Punkteabbau durch Nachschulungen?
Zitat:
Original geschrieben von Punktekönig
Also, wenn man 13 oder mehr Punkte erreicht hat, schickt Flensburg automatisch eine Meldung an die Zuständige Führerscheinstelle. Diese wiederum muss Dich nun auffordern ein sogenanntes ASB Seminar zu besuchen. Besser bekannt als Punktabbau-Seminar. Diese Aufforderung ist eine Pflicht der Führerscheinstelle. Sollte man nun 18 oder mehr Punkt erreichen bevor die Behörde einen zu solche einem Kurs aufgefordert hat, so dürfen diese Punkte nur wie 17 Ptk bewertet werden.
Stimmt schon. Aber die entscheidende Frage ist: Weißt du das nur "allgemein", oder sieht die FS-Stelle das genauso? (Das sind nämlich zwei paar Schuhe!)
Ansonsten: Früher hätte man dir noch empfehlen können, die Rechtskraft des neuen Punktes (für das Tel.) so lange wie möglich hinauszuzögern (durch Rechtsmittel), bis schon wieder die ersten alten Punkte verfallen wären --- aber das ist seit ein paar Jahren auch nicht mehr möglich.
Und bist du sicher, daß deine 5-Jahres-Punkte (für die Straftat) auch die OWi-Punkte fünf Jahre "mitschleifen"? (Ich bin mir da gerade nicht sicher.)
Wenn alles nichts hilft, bleibt nur der "Gnadenweg", d.h. ein Gespräch mit dem Leiter der FS-Stelle o.ä. (Du selbst wirst das kaum hinkriegen, aber Anwälte können da sehr hartnäckig sein.) Da muß man dann zwar jede Menge "Kreide fressen" --- kann aber u.U. seinen Schein retten.
Insgesamt sehe ich deine Situation freilich eher pessimistisch, weil du ein "Wiederholungstäter" bist --- hättest du alle Punkte auf einmal eingefahren, sähe es besser aus.
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Wörtlich steht im §4 StVG:
Zitat:
(5) Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 17 reduziert.
"reduziert" ist hier das Schlüsselwort.
Meiner Meinung nach hast du jetzt tatsächlich 17 Punkte. Insofern würde diese Beratung Sinn machen (dann nur noch 15 bzw mit Handy-Punkt 16 Punkte).
Meine Laien-Ansicht garantiert aber keine Richtigkeit 😉 .
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Wörtlich steht im §4 StVG:
"reduziert" ist hier das Schlüsselwort.
Meiner Meinung nach hast du jetzt tatsächlich 17 Punkte. Insofern würde diese Beratung Sinn machen (dann nur noch 15 bzw mit Handy-Punkt 16 Punkte).Meine Laien-Ansicht garantiert aber keine Richtigkeit
Du siehst das schon richtig.
Aber zwei Aspekte sind zu beachten:
1.) Die Behörde muß das ebenso sehen --- wenn nicht, dann viel Spaß mit jahrelangen Verwaltungsgerichtsverfahren, mit ungewissem Ausgang, aber ohne aufschiebende Wirkung (bzgl. Entzug des FS)...
2.) Wenn die Tat, die zum neuen Punkt (dem "entscheidenen Punkt zu viel"😉 führen würde, bereits passiert ist, dann nutzt auch keine Beratung o.ä. noch etwas, denn der Punkt wird bei Rechtswirksamkeit (und von der ist ja auszugehen) zurückdatiert auf den Tatzeitpunkt --- d.h., der Autofahrer hätte dann zumindest kurzzeitig 18 Punkte (oder mehr) gehabt, und das reicht aus. (Dies war, wie gesagt, früher anders, aber das interessiert nicht mehr.)
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Insgesamt sehe ich deine Situation freilich eher pessimistisch, weil du ein "Wiederholungstäter" bist --- hättest du alle Punkte auf einmal eingefahren, sähe es besser aus.
Wie schafft man denn 18 Punkte
auf einmal. Oder wie meinst du das? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wie schafft man denn 18 Punkte auf einmal. Oder wie meinst du das?
Ja, so meinte ich das. Das geht schon.
"Auf einmal" vielleicht nicht durch eine Aktion, aber sagen wir innerhalb einer Minute: Nimm z.B. drei unmittelbar nacheinander folgende Überholvorgänge, die alle als Straftat gewertet werden --- dann sind das dreimal 7 Punkte.
das geht. im netz gibts sogar eine hitliste (oder gabs mal) ein unbescholtener (vorher) motorradfahrer hat 26punkte mit einer einzigen verkehrskontrolle bekommen. er war auf "probefahrt" mit einer TL1000 kompressor umbau.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wie schafft man denn 18 Punkte auf einmal.
Also ob 18 möglich sind, weiß ich jetzt nicht. Aber es geht auf jeden Fall, mehrere Vergehen so zu begehen, dass eine Addition stattfindet. Trunkenheitsfahrt mit KV oder Tod gibt glaub 7 oder 9 Punkte, das vllt. noch mit erloschener BE oder evtl. punktebewehrten Mängeln (Reifen unter Mindestprofil = 3P.)...also es geht schon, wieviele genau, mag mal dahingestellt sein...kommt auch auf die Vergehen an und den gesamten Ablauf an...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Tod gibt glaub 7 oder 9 Punkte
😰
Was ist das für eine Bürokratie, dass wir alles in Schadenssummen und Punkte umrechnen müssen?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Was ist das für eine Bürokratie, dass wir alles in Schadenssummen und Punkte umrechnen müssen?
Öhm, wir rechnen Straftaten doch auch in Gefängnisjahre um, das ist doch nix anderes...ausserdem gibts die Punkte ja zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Öhm, wir rechnen Straftaten doch auch in Gefängnisjahre um, das ist doch nix anderes...ausserdem gibts die Punkte ja zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen...
Ja, schon. Aber ich finde es da fast schon zynisch den Opfern gegenüber, ein Punktekonto mit einer im Verhältnis zu anderen Delikten geringen Anzahl zu belasten, obwohl der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit Toten doch wohl sowieso abgenommen gehört.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Tod gibt glaub 7 oder 9 Punkte
5 Punkte, glaube ich.
Außerdem wird in solchen Fällen auch Tateinheit angenommen und dies auch bei der "Bepunktung" berücksichtigt --- allerdings wird das wohl auch unterschiedlich gehandhabt.