gute Aussichten - back to the V60
Nachdem ich mit meinem letzten "Katastrophen"-Elch XC70 (gekauft Mitte Oktober ´20, Ende Februar ´21 wieder vom selben Händler bei mir wg. gravierender, verschwiegner Mängel abholen ließ!) für eigentlich längere Zeit "abgeschlossen" hatte, sah ich mir seit knapp 1 Monat dann doch wieder den mobile-VOLVO-Gebrauchtwagenmarkt an 😁.
Und nun - besser gesagt seit letztem Donnerstag - bin ich praktisch fündig geworden. FINAL wird das wohl zum Monatsende über die Bühne gehen, wenn die Kohle auf dem Konto eingegangen ist.
V60, D5 (205 PS) FWD, SUMMUM, 6-Gang-GT, EZ 11/2010 (VFL), ORIGINAL knapp 74´KM
aus seriösem 2. Besitz
ALLE Services, Rückruf-/Serviceaktionen stets beim selben 🙂 durchgeführt, einschl. neuem Zahnriemen + WaPu im Herbst ´20
Farbe: Emberschwarz metallic
Leder anthrazit, Sport-LLR mit weißer Intarsie
mit Designpaket
mit orig. VOLVO-Frontkamera
u. a. mit STANDHEIZUNG (perfekt für einen "Laternenparker"😉
XENIUM-Paket
Xenon
Fahrerassistenzpaket PRO
und noch einige Extras!
orig. VOLVO Sommer-/Winterreifen-Radsatz (NJORD + BALDER -> jeweils 17"😉
INNEN und AUSSEN TOP gepflegt, praktisch ohne Kratzer, Beulen, Abnutzungen, auch der Fahrersitz!
Wg. möglichem Kühlwasserverlust-Thematik hab ich extra nachgefragt, alles im "grünen Bereich", die 6-Gang-GT schaltet "butterweich" und ohne "Ruckler".
Fahrzeug wurde stets normal gefahren, KEIN Raserwagen.
Preis: EUR 12.750,-- inkl. vollem Tank
Da nehm ich die Zugfahrt nach Münster + ein paar Kilometer weiter gerne in Kauf - hab dieses Mal ein GANZ KLAR DEUTLICHES GUTES Gefühl, dass es kein Reinfall wird. 😉
56 Antworten
Ich habe mein letztes Auto mit einer Echtzeitüberweisung gezahlt, war innerhalb von Sekunden beim Verkäufer gutgeschrieben.
Dieses Vorgehen eines sogenannten seriösen Verkäufers wäre mir äusserst suspekt.
Niemals vor Probefahrt und eigener Untersuchung des Objekts einen Cent zahlen!!!
Auch wenn die verliebtheit schon zugeschlagen hat, SOFORT Abstand nehmen.
Es gibt genügend andere Objekte der Begierde auf dem Markt.
Dieser Händler wäre für mich Geschichte.
Aber, Deine Entscheidung.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
Viel Glück.
Zitat:
@320d-RACER schrieb am 21. Mai 2021 um 22:37:55 Uhr:
Hatte dem Besitzer sogar die aus meiner Sicht völlig normale Variante "cash" bei Abholung vor Ort mit davor stattfindender Probefahrt und Überführung mit angemeldetem Fahrzeug zu mir nach Hause angeboten, die er konsequent ablehnt 🙄 .
So kenne ich es auch von Privat an Privat. Es geht auch anders, aber da kommt es auf die Umstände an. Als ich letztes Jahr mein Saab-Cabrio verkaufte, überwies der Käufer 2 Tage nach der Probefahrt und der Zusage die volle Kaufsumme und holte den Wagen eine Woche später ab. Der Vorschlag mit der Überweisung kam von ihm. Allerdings stimmte die Chemie zwischen uns sofort. Beim Kauf des Wohnmobils danach machte ich es genauso. Ich überwies die volle Kaufsumme und holte den Koffer eine Woche später ab. Bei wildfremden Leuten und ohne Probefahrt und Besichtigung würde ich allerdings keinen Cent vorauszahlen. Dem Verkäufer wünsche ich mit der Methode viel Erfolg beim Verkauf. So begehrt sind alte V60 nicht, als dass sich die Leute drum prügeln.
Zitat:
@miba12 schrieb am 20. Mai 2021 um 08:20:47 Uhr:
Bei meiner Reisegeschwindigkeit von 160 kann ich mit dem Abstandstempomaten nichts anfangen.
Wird vielleicht anders, wenn wir nach der nächsten Wahl alle nur noch 130 fahren
Bei der Geschwindigkeit und auch darüber funktioniert bei uns der Tempomat wunderbar.
Ähnliche Themen
Wg. Echtzeitüberweisung hab ich mich auch schon umgehört bzw. umgesehen - meinen Bank (DKB) bietet diesen Service nur für Geldempfang an, für das Versenden geht das leider (noch) nicht.
ABER ich hab mit dem Verkäufer heute Vormittag nochmals ein Telefonat geführt (ging von mir aus) und fragte ihn genau, worin das Problem besteht, meinem Vorschlag mit der Cashzahlung vor Ort abwenden zu wollen. Er hat mir dann gesagt, dass es ihm ausschließlich um die Sache mit dem angemeldeten V60 ginge, wenn mir auf der Rückfahrt ein Unfall oder sonstiges passiert, dass er dann hochgestuft werden würde.
Wir sind nun so verblieben, dass er sich am Dienstag bei seiner Versicherung schlau macht, ich hab vorhin bei der HUK24 per Mail den Fall geschildert und bin gespannt, was die mir antworten.
Ich kenne das von früher so, als ich den klassischen ADAC-Kaufvertrag ausfüllte und man auf der letzten Seite die Angaben für Versicherung & Zulassungsstelle mit exakten Datum- und Uhrzeiten eintragen konnte und somit der Käufer automatisch das Risiko trägt, falls etwas passieren soll.
Mal sehen, vielleicht gibt´s doch noch ein "Happy-End". 🙂
Zitat:
@320d-RACER schrieb am 22. Mai 2021 um 18:16:22 Uhr:
Wg. Echtzeitüberweisung hab ich mich auch schon umgehört bzw. umgesehen - meinen Bank (DKB) bietet diesen Service nur für Geldempfang an, für das Versenden geht das leider (noch) nicht.ABER ich hab mit dem Verkäufer heute Vormittag nochmals ein Telefonat geführt (ging von mir aus) und fragte ihn genau, worin das Problem besteht, meinem Vorschlag mit der Cashzahlung vor Ort abwenden zu wollen. Er hat mir dann gesagt, dass es ihm ausschließlich um die Sache mit dem angemeldeten V60 ginge, wenn mir auf der Rückfahrt ein Unfall oder sonstiges passiert, dass er dann hochgestuft werden würde.
Wir sind nun so verblieben, dass er sich am Dienstag bei seiner Versicherung schlau macht, ich hab vorhin bei der HUK24 per Mail den Fall geschildert und bin gespannt, was die mir antworten.
Ich kenne das von früher so, als ich den klassischen ADAC-Kaufvertrag ausfüllte und man auf der letzten Seite die Angaben für Versicherung & Zulassungsstelle mit exakten Datum- und Uhrzeiten eintragen konnte und somit der Käufer automatisch das Risiko trägt, falls etwas passieren soll.
Mal sehen, vielleicht gibt´s doch noch ein "Happy-End". 🙂
Hab auch Autos angemeldet gekauft und erst nach dem Kauf auf mich umgemeldet. Ist ja wirklich nicht unüblich. Der ADAC-Musterkaufvertrag beinhaltet die Veräußerungsanzeigen, die der Verkäufer dann an die Zulassungsstelle und seine Versicherung weiterleiten kann. Damit ist er ab Übergabezeitpunkt raus aus der Nummer.
Genau, so würde ich es aktuell auch machen. Da ich meinen verkaufe
Die Versicherung ist nicht das Problem. Damit ein gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz besteht, geht mit dem Auto auch die Versicherung auf den neuen Autobesitzer über. Selbst wenn dieser auf der Rückfahrt einen Schaden verursacht, ist dies nicht schadhaft für den Verkäufer. Das Problem ist die Ab- bzw. Ummeldung. Wenn Du Dein Auto verkaufst, gibst Du das Eigentum auf und bist nicht mehr Halter. Es gilt jedoch die Nachhaftung zu beachten. Diese dauert einen Monat oder bis der Käufer das Fahrzeug auf sich an- oder ummeldet. Tut er es nicht, so macht der Verkäufer dicke Backen.
Zitat:
Damit ist er ab Übergabezeitpunkt raus aus der Nummer.
Nicht ganz.
Für 1 Monat gilt Nachhaftung
https://www.mobile.de/.../...was-geschieht-mit-der-versicherung--16084Aus Verkäufersicht ein Risiko, falls der Käufer vor Ummeldung Schäden verursacht und man seiner nicht habhaft werden kann.
Vielleicht kann uns ein Verkehrsjurist mal sagen, ob das Übergabeprotokoll in diesem seltenen Fall den Verkäufer und dessen Versicherung aus der Haftung entlässt. Ich meine eher nicht.
Edit: Mist, Brainworx war schneller
Nun ja, so ganz einfach ist das nicht...der Verkäufer haftet schon bis zur Ummeldung, incl. Hochstufung. Es gibt zwar wenige Privathaftpflicht die dieses Risiko abdecken und man kann das im Kaufvertrag auch regeln, aber das schützt den Verkäufer nicht wirklich vor Allem. Sicher ist da nur die Abmeldung und die Abholung mit Überführungskennzeichen.....der Rest setzt Vertrauen und immer etwas Glück voraus. 😉
KUM
Naja, fast 13k€....Da muss die Liebe aber sehr groß sein.
Aber ist der 205 PS D5 nicht der Motor mit dem ZK/ZKD - Problem?
Zack und wieder ein Schlag unter die Gürtellinie - wie ich das mag. :-)
Für den Zweck, gibt es Überführungskennzeichen.
Zu deren Erlangung braucht es nur leider einen Kaufvertrag und eine gültige HU.
Zitat:
@KUMXC schrieb am 22. Mai 2021 um 19:08:50 Uhr:
Nun ja, so ganz einfach ist das nicht...der Verkäufer haftet schon bis zur Ummeldung, incl. Hochstufung.
Dies gilt aber nur, wenn versäumt wird, die Versicherung über den Verkauf zu informieren!
Zitat:
@brainworx schrieb am 22. Mai 2021 um 21:12:42 Uhr:
Zitat:
@KUMXC schrieb am 22. Mai 2021 um 19:08:50 Uhr:
Nun ja, so ganz einfach ist das nicht...der Verkäufer haftet schon bis zur Ummeldung, incl. Hochstufung.
Dies gilt aber nur, wenn versäumt wird, die Versicherung über den Verkauf zu informieren!
Nein. 😉 Der Versicherungsvertrag gilt bis zur Ummeldung, da der Käufer erst dann einen neuen Vertrag abschließt. Den Rest klärt dann ein privater Innenvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, aber der regelt nie die Haftpflichtansprüche bei Schäden komplett, die ja immens sein können, sondern nur die Kosten der Hochstufung....aber auch dann nur für diesen Schaden....so später noch ein zweiter beim Verkäufer kommt, also beim nächsten Fahrzeug, wird das für den Verkäufer nochmals viel teurer....das kriegt er dann nicht geregelt. Sicher ist also nur das Überführungskennzeichen, da das ein Vertrag des Käufers ist.
KUM