Gutachterkosten unnötig, Schaden für Laien erkennbar laut Versicherung

Hallo zusammen,

Mir fuhr einer in meine Front Rückwärts und das Plastik hörte ich innen knarzen, ich stand an der Ampel und er verwechselte vorwärts mit Rückwärts und ich stand die ganze Zeit. Schuldfrage war schnell geklärt er war geständig bei der Polizei die kam.

Mein Focus 2 Jahre alt mit Parksensoren und CO ausgestattet vorne hatte auffällige Veränderung der Spaltmasse . Gutachter schaute es sich an und musste einiges demontieren und es war dann nur ca 1200€ Schaden vorhanden. Werkstatt durfte es dann auch reparieren nach Gutachtervorgaben.

Heute bekam ich eine Kopie was die Gegnerische Versicherung dem Gutachter gesendet hatte.

Sehr geehrte ....

Ist anhand des Schadensbildes ( Reparaturkosten 1233€) auch für einen Laien erkennbar , dass ein Bagatellschaden vorliegt, ist der Geschädigte aufgrund der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht gehalten, statt eines Schadensgutachten lediglich einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Die Kosten für einen Sachverständigengutachten sind unverhältnismäßig und daher nicht ersatzfähig (§§ 249, 254 Bürgerliches Gesetzbuch).

Mit dem Gutachter gesprochen und er sagte ja das kennen wir schon von denen, und wir haben alles schon an unseren Anwalt weitergeleitet der erledigt das nun für uns.

Google gefragt was die Paragraphen bedeuten und irgendwie wurde ich nicht draus schlau, bzw erkenne nicht den Zusammenhang was die genau sagen wollen mit Bagatellschaden?
Habt ihr auch sowas schon mal erlebt?

Viele grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Xebastian


Google gefragt was die Paragraphen bedeuten und irgendwie wurde ich nicht draus schlau, bzw erkenne nicht den Zusammenhang was die genau sagen wollen mit Bagatellschaden?

Ganz einfach, die § dienen dazu den Geschädigten einzuschüchtern um Geld zu sparen. Nicht mehr.

Wo die Bagatellschadengrenze liegt ist vom BGH ziemlich klar geregelt, es muss ein für den Laien klar erkennbarer Bagatellschaden vorliegen, als Grenze wurden etwa 750€ gesetzt.

Sowohl die Schadenhöhe mit über 1200€ wie die Sorge des Halters um die PDCs oder ob durch das Knarzen hinter der Stoßstange Dinge beschädigt wurden sprechen klar gegen einen Bagatellschaden.

I.d.R. weiss das aber auch der Gutachter und erstellt bei Kleinschäden entweder selber ein Kurzgutachten/Kostenvoranschlag oder schickt den Kunden hierzu zu seiner Werkstatt.

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Sorry, aber es ist doch ganz einfach.
Der TE hat einen Sachverständigen mit der Besichtigung seines Fahrzeuges beauftragt. Dadurch kam unstreitig ein Vertrag und ein Schuldverhältnis zu Lasten des Auftraggebers zustande.
Der SV hat Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten von seinen Auftraggeber.
Wenn dieser Anspruch mit Billigung des SV an die Versicherung abgetreten wird und diese, aus welchem Grunde auch immer, nicht zahlt, kann der SV seinen Anspruch jederzeit wieder von seinem Auftraggeber fordern und auch einklagen.
Wie wäre es denn wenn der Auftraggeber den Unfall selbst verursacht hätte und gar keinen Anspruch an die Versicherung hat?
Trotzdem, die Versicherung verliert bei klarer Haftung, wie in diesem Falle, jeden Prozess.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Xebastian
Gutachter schaute es sich an und musste einiges demontieren und es war dann nur ca 1200€ Schaden vorhanden. Werkstatt durfte es dann auch reparieren nach Gutachtervorgaben.  

Allein hierdurch ist der Drops doch schon gelutscht.

Das Gutachten wurde zur Regulierg verwendet.

Ich würde so verfahren, wie Hafi es bereits vorgeschlagen hat.

Dan kommt die Kohle sicherlich.........🙂

Hallo,

welchen Betrag hat denn der Sachverständige für das Gutachten in Rechnung gestellt?
Sollte dieser utopisch sein, dann verwundert es mich nicht wenn hier die Kosten des Gutachtens in Frage gestellt werden.
Ich sehe hier jedenfalls keinen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht was die Beauftragung eines Sachverständigen betrifft und es ist aus meiner Sicht auch nicht angebracht sich auf diesen Punkt zu berufen.
Woher soll der Laie denn auch wissen, wie hoch die voraussichtlichen Reparaturkosten sind?
Es handelt sich immerhin um ein junges Fahrzeug, gerade auch deshalb ist ein Gutachten zu empfehlen.

Gruß

fordfuchs

Bin gerade unterwegs und habe daher nicht die genaue Zahl, er möchte für alles zusammen 300€ haben,
200€ Honorar prozentual berechnet an der Schadenssumme. der Rest Papierkram.

Gibt es den irgendwo ein Gesetz das sagt wie teuer Gutachter sein dürfen ??

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Die kosten sind inordnung. Da kann man nichts dran meckern.

Warum gehen Sie nicht einfach zu einem Anwalt. Der wird den Versicherungsheinis genau erklären was Sache ist und was Ihnen zusteht und das Beste dabei die gegnerische Versicherung muss Ihren Anwalt auch noch zu 100% bezahlen.

Der Gesetzgeber gibt dem Geschädigten eine Fülle von Rechten, die dieser aber eben auch wahrnehmen muss. Natürlich Lügen die Versicherungen das Blaue vom Himmel, wenn Sie das Glück haben, was leider viel zu oft passiert, einen Geschädigten an der Stippe und damit am Wickel zu haben.

Schon gemerkt, dass die von Ihnen wiedererweckten Threads uralt und abgelagert sind?

Manchmal ist das lesen schon schwierig

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