Gutachter- und Anwaltskosten
Liebes Forum,
ich habe gestern Abend leider einen Auffahrunfall verursacht und an Ort und Stelle die Schuld anerkannt, gleichzeitig meine Versicherung (HUK24) darüber informiert. Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet, weil sie angeblich Probleme mit den Versicherungen haben. Ich frage mich nun, ob die Kosten für Gutachten und Anwalt am Ende ohne meinen Einfluss auf mich selbst zurückfallen werden oder ob meine Haftpflichtversicherung diese mitfinanzieren. Wenn nicht, bin ich dann ohne Einfluss den Kosten des fremden Autohauses unterworfen?
Liebe Grüße,
HamletDx
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HamletDX schrieb am 2. Januar 2019 um 17:49:24 Uhr:
Liebes Forum,
ich habe gestern Abend leider einen Auffahrunfall verursacht und an Ort und Stelle die Schuld anerkannt, gleichzeitig meine Versicherung (HUK24) darüber informiert. Heute schrieb mir nun der Geschädigte, er habe das Auto zur Prüfung ins Autohaus gebracht. Dieses hat wohl nun ohne Einfluss der Geschädigten einen Gutachter und Anwalt eingeschaltet, weil sie angeblich Probleme mit den Versicherungen haben. .....
.... und es scheint ein gutes und erfahrenes Autohaus zu sein! 😁
20 Antworten
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 3. Januar 2019 um 12:37:16 Uhr:
Ich meinte definitiv nicht den TE mit seiner völlig nachvollziehbaren Frage.
Echt jetzt? Für dich ist die Frage nachvollziehbar? 😕😕😕
Aber sicher.
Für jemanden wie der TE der scheinbar noch nie mit der Thematik konfrontiert wurde und demzufolge gar keine Kenntnisse in der Abwicklung von Unfallschäden haben kann sehe ich das so.
Unnötiger Streit. Nicht das Autohaus beauftragt den Anwalt, sondern das Autohaus
empfiehlt dem Geschädigten, der zur Werkstatt kommt, einen Anwalt.
Den ziehen diese meist gleich per Vordruck oder V-Karte aus der Schublade.
Wenn dann der Schädiger anruft, wird dem gesagt, wir haben das dem Anwalt
übergeben, habnen mit Vers. schlechte Erfahrungen.
Das Auitohaus hat seine Interessen für eine schöne breite Reparatur mit allen
Gutachterlichen kosten. Den Gutachter haben die auch schon in der Schublade.
So läuft das.
Und die Themenstarter, die hier bei MT als Geschädigter anfragen, denen empfiehlt
man ja sofort das einschalten des Anwaltes und des eigenen Gutachters.
Hier passiert es jetzt mal umgekehrt. Der Geschädigte agiert so, wie es auch
hier meist empfohlen wird, wo ist das Problem?
Und bei dem, was die Versicherungen abziehen, die völlig richtige Vorgehensweise!
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Da ist kein Problem.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 3. Januar 2019 um 20:54:14 Uhr:
Unnötiger Streit. Nicht das Autohaus beauftragt den Anwalt, sondern das Autohaus
empfiehlt dem Geschädigten, der zur Werkstatt kommt, einen Anwalt.
Den ziehen diese meist gleich per Vordruck oder V-Karte aus der Schublade.
Wenn dann der Schädiger anruft, wird dem gesagt, wir haben das dem Anwalt
übergeben, habnen mit Vers. schlechte Erfahrungen.Das Auitohaus hat seine Interessen für eine schöne breite Reparatur mit allen
Gutachterlichen kosten. Den Gutachter haben die auch schon in der Schublade.
So läuft das.
Und die Themenstarter, die hier bei MT als Geschädigter anfragen, denen empfiehlt
man ja sofort das einschalten des Anwaltes und des eigenen Gutachters.Hier passiert es jetzt mal umgekehrt. Der Geschädigte agiert so, wie es auch
hier meist empfohlen wird, wo ist das Problem?
Sofern sowohl Autohaus, Anwalt als auch Gutachter kompetent sind und nicht nur die eigenen Interessen vertreten, ist das sicherlich kein Problem.
Gibt allerdings auch andere Geschichten - Stichwort Unfallhelferring.
Wenn man an solche "Abzocker" gerät, kann auch der "eigene" Gutachter bzw. Anwalt durchaus zum Problem werden.