Gutachter stellt bei Unfallwagen fest, dass bereits Unfall vor dem Kauf vorhanden war

Dacia Duster SR

Moin,

ich schildere einmal meinen Fall und komme dann zu meinen Fragen.

Meine Frau hat vor 2 Jahren einen Dacia Duster vom Händler gekauft (13.000€). Nun hatten wir leider einen Unfall. Den Wagen haben wir zum selben Händler und dessen Werkstatt gebracht. Fahrzeug hat Totalschaden (Rep.Kosten=15.000€). Gutachter hat alles bestimmt und es zu Versicherung geschickt. Wert des Wagens unmittelbar vor dem Unfall (13.500€) und Restwert des Unfallwagens 7.090€ (gleichzeitig Angebot erhalten).
Nun zum Wesentlichen. Der Gutachter hat Schäden an dem Wagen vermerkt die schon vor unserem Kauf repariert wurden und diese sind in einem alten Gutachten vermerkt. Diese Schäden zeigen das es sich bei dem Wagen bereits um einen Unfallwagen gehandelt haben muss. Uns wurde der Wagen als unfallfrei verkauft und auch die Reparturen wurden nicht vermerkt.

Vermerk des Gutachter:

"Vorschäden
Bei der Besichtigung wurden reparierte Vorschäden an der Fahrzeugfront rechts (Kotflügel /
Stossfänger / Stossfängerabdeckung / Bereifung) festgestellt.
Hierzu verhält sich unser Schadengutachten vom 07.09.2020, Gutachtennummer J09010P -
1194.
Weiterhin wurden reparierte Vorschäden an der Fahrzeugfront links (Stossfängerabdeckung /
Tür), sowie am Fahrzeugheck (Stossfängerabdeckung) festgestellt.
Die reparierten Vorschäden wurde bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
berücksichtigt."

Nun zu meinen Fragen. Handelt es sich bei den Vorschäden um ein bereits gekauften Unfallwagen?
Besteht nun noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder andersweitig rechtlich dagegen anzugehen? Lohnt sich ein zurückgeben des Autos oder lieber einfach den Unfallwagen für 7000€ verkaufen?

Vielleicht habt einer von euch ja gute Anlaufstellen wor man sich beraten lassen kann. Ich bin für jede Hilfe, Ideen und Vorschläge sehr dankbar!

16 Antworten

Zitat:

Nein es geht um das alte Gutachten die Reparaturkosten
Ich würde schon bald sagen das es damals schon ein Wirtschaftlicher Totalschaden war.
der war ja rundum beschädigt

Außerdem solltest Du das Fahrzeug jetzt nicht veräußern, denn wenn Du klagst das Du Geld vom Händler zurück bekommen willst und er im Gegenzug das Fahrzeug, wäre es schlecht wenn es nach Sibirien verkauft wurde. Abmelden der Versicherung vielleicht mitteilen das ein Verkauf wegen laufenden Verfahren nicht möglich ist.

Hinterher kannst du das Fahrzeug immer noch verkaufen.
Wenn der Gutachter jetzt einen Restwert von 7000 Euro geschrieben hat, dann kannst den locker für 2000 Euro mehr verkaufen.

Wir haben heute in Erfahrung bringen können das der damals reparierte Schaden bei 2100€ liegt. Da ist vorne wohl auch jemand gegen gefahren. Dies wurde uns beim Kauf nicht mitgeteilt.

Hake es ab. Wenn das anständig repariert wurde reden wir über max. 300.-€ Wertminderung. Die Du vielleicht einklagen könntest. Das wäre mir den Ärger nicht wert.

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