Gutachter selber gewählt - trotzdem geleimt. Reklamieren?
Hallo,
ich wollte nach meinem kürzlichen Haftpflichtschaden ganz clever sein und mir selber einen SV auswählen. Leider hat mich erst der Anwalt auf die Idee gebracht, daß meine Wahl einer Gutachter-Kette, die zu 90% von der dt. Versicherungswirtschaft lebt, nicht ganz so clever war. Nun ja.
Es handelt sich um einen heftigeren Parkrempler, Stoßstange, eine Heckleuchte und eine Ecke des Kotflügels sind lädiert. Mein Auto Skoda Octavia, Liste 28T€, 8 Monate und 8TKM alt. Reparaturkosten lt. SV 2400€ brutto.
Mir fällt nun bei dem Gutachten, dass ich mir natürlich besonders kritisch angesehen habe, folgendes auf:
1 Kein Wiederbeschaffungswert
Begründung: "Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist unter Berücksichtigung der Differenz zwischen den voraussichtlichen Reparaturkosten und dem Bereich des Wiederbeschaffungswertes nicht erfolgt." Also, trotz LK Deutsch, dass verstehe ich nicht.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird?
2 Fehlende Teile
Der gestrige Besuch bei einer Vertragswerkstatt ergab, dass zwei Erstzteile schlicht fehlen/ vergessen wurden.
Hat der SV da ein Nachbesserungsrecht oder reicht dass, um das Gutachten anzufechten und zu ignorieren?
3 Wertminderung
Diese wurde angesetzt mit "Wertminderung steuerneutral 400,00". Das heißt der Mann meint, wenn ich meinen Wagen neben einen absolut gleichwertigen, aber ohne Unfall, stelle, dann reichen 400€ um einen Käufer zu überzeugen, meinen zu nehmen. Ich finde das lächerlich und, nein, ich will mich nicht "bereichern".
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich diese ach so unabhängige Meinungsbildung nicht wirklich anfechten.
4 Verkehrssicherheit
Im Gutachten steht "Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher." trotzdem hat der Mann mich damit vom Hof fahren lassen. Also, ich finde das schon ziemlich seltsam.
Der Anwalt hat dazu nicht wirklich eine Meinung. Mir wäre halt daran gelegen, ein zweites Gutachten zu bekommen. Zumindest aber eine Nachbesserung dieses. Ich finde online eigentlich nix zu Reklamationen bei SV. Vielleicht weiß hier jemand Rat. Danke.
Hendrik
40 Antworten
Hallo, ist das der Chat-Room hier? 🙂 Könnten wir mal zur Sache zurückkehren.
Stichwort Nachbesserung in Sachen WBW und fehlende Teile verlangen: Ist da eher freundliches Bittebitte angesagt und Hoffen auf freundliches Entgegenkommen? Oder gibt es Normen, wie so ein Gutachten auszusehen hat? Gibt es eventuelle sogar eine Schiedsstelle für solche Themen? (Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß SV sich sehr frei im rechtsfreien Raum bewegen können, denn sie sind ja sooo unabhängig.)
Zitat:
Original geschrieben von sheygetz
Stichwort Nachbesserung in Sachen WBW und fehlende Teile verlangen: Ist da eher freundliches Bittebitte angesagt und Hoffen auf freundliches Entgegenkommen?
Nein, normalerweise nur anrufen und Mitteilen was noch kaputt ist. Ggf. hat er es vergessen oder es war im unzerlegten Zustand nicht erkennbar dass noch zwei Teile beschädigt wurden. Auch wenn das Gutachten schon zur Versicherung geschickt war ist das kein Thema, dann gibt´s halt vom Gutachter einen Nachtrag oder eine Korrektur und gut ist. Bei einem "vernünftigen" kein Thema.
Nachbesserung in Punkto WBW halte ich für unnötig. Wenn der WBW erheblich über den Repkosten liegt und die 130%-Grenze in weiter Ferne liegt bringt die Angabe nichts und wird daher auch schon mal weggelassen mit dem Hinweis dass der WBW deutlich über den Repkosten liegt. Bringt ja nichts da er für den Schadenersatz dann keine Rolle spielt.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Nachbesserung in Punkto WBW halte ich für unnötig. Wenn der WBW erheblich über den Repkosten liegt und die 130%-Grenze in weiter Ferne liegt bringt die Angabe nichts und wird daher auch schon mal weggelassen mit dem Hinweis dass der WBW deutlich über den Repkosten liegt. Bringt ja nichts da er für den Schadenersatz dann keine Rolle spielt.
schön, dass du das hier für untötig hält Meiki Baby...😁
Nur dass ist hier nicht wesentlich.😉 Zunächst einmal sind ALLE Schadenpositionen realistisch zu ermiteln, dazu gehöhrt auch der WBW. Und das er erforderlich ist (und auch für was er erforderlich ist), dass wurde auch schon geschrieben oder nicht ?
Jetzt überlege mal, der TE erleidet nächste Woche wieder einen unverschuldeten Unfall und der wäre im Bereich eines Totalschaden. Und nun geistert hier ein Gutachten mit einem untersetzen WBW durch die Gegend, weist du wass er dann für einen Stress bekommen kann?
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von sheygetz
Stichwort Nachbesserung in Sachen WBW und fehlende Teile verlangen: Ist da eher freundliches Bittebitte angesagt und Hoffen auf freundliches Entgegenkommen? Oder gibt es Normen, wie so ein Gutachten auszusehen hat? Gibt es eventuelle sogar eine Schiedsstelle für solche Themen? (Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß SV sich sehr frei im rechtsfreien Raum bewegen können, denn sie sind ja sooo unabhängig.)
Es gibt Mindestanforderungen und Richtlinien wie ein qualifiziertes Gutachten aussehen sollte. Aber das wird dich hier nicht wirklich weiterbringen.
Du soltest das grüne Männchen schriftlich aufordern sein Gutachten nachzubessern, dass solltest du höflich aber auch bestimmt machen. Bitte Bitte ist hier nicht notwending. Natürlich ist er der Fachmann und du der Laie, aber er muss sein Gutachten schon darstellen und erläutern können.
Gruß
Delle
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
weist du wass er dann für einen Stress bekommen kann?
Gar keinen? 😕
Das würde den TE auch interessieren 😰
Kurze Frage noch:
Kann ich zunächst nach GA abrechnen (läuft über Anwalt) und mir dann überlegen, ob ich
* zum preiswerteren Karosseriebauer gehe und den schmalen MW etwas aufbessere, natürlich die USt. zur Erstattung nachreiche, oder
* doch noch zu Skoda gehe , was 100%ig höhere Kosten und also eine Nachbelastung der Versicherung zur Folge hätte?
Hendrik
Ja, kannst Du.
Der günstigere Karosseriebauer wird nicht schlechter arbeiten als die Skodawerkstatt. Es sollte zumindest so sein, wenn er den Reparaturauftrag in vollem Umfang erhält und nicht nur eine "Billigreparatur" ausführen soll.
Solltest Du Vertragsbedingungen (bei Finanzierung, Leasing --> für die Garantie) mit Skoda erfüllen müssen, denke an deren Einhaltung.
Zitat:
Original geschrieben von sheygetz
Kann ich zunächst nach GA abrechnen (läuft über Anwalt) und mir dann überlegen, ob ich
* zum preiswerteren Karosseriebauer gehe und den schmalen MW etwas aufbessere, natürlich die USt. zur Erstattung nachreiche, oder
Laut Anwalt läuft das leider nicht so. In dem Augenblick, wo ich eine günstigere Rechnung über eine komplette Reparatur einreiche für die MWSt. wird die Versicherung die GA-Summe darauf zurechtkürzen.
Na, dann kann ich ja auch zur Markenwerkstatt gehen.
Hallo,
hier wird gar nichts gekürzt.
Abrechnungsgrundlage ist dein Gutachten und allein nach dem ist der Schaden zu regulieren.
Wieso rechnest Du nicht fiktiv ab und reichst die Rechnungen von den Teilen und den Lackierer der Versicherung nach?
Dann bekommst Du die Mwst. wo auf den einzelnen Rechnungen ausgewiesen ist von der Versicherung zusätzlich noch ausbezahlt.
Falls Du in einer günstigeren Werkstatt reparieren lässt kannst Du auch für die Teile eine separate Rechnung anfordern.
Darauf sind keine Arbeitspositionen enthalten und die Versicherung wird auf keine dummen Gedanken kommen Positionen zu streichen bzw. zu kürzen.
Desweiteren stehen dir die Stundenverrechnungssätze einer örtlichen markengebundenen Fachwerkstatt zu, egal ob Du reparierst oder fiktiv abrechnest.
Wenn dann das Fahrzeug repariert ist kannst Du deinen SV noch bitten dir eine Reparaturbestätigung auszustellen in der die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges belegt wird.
Damit bekommst Du dann auch noch deine Nutzungsausfallentschädigung.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,hier wird gar nichts gekürzt.
Abrechnungsgrundlage ist dein Gutachten und allein nach dem ist der Schaden zu regulieren.
Wieso rechnest Du nicht fiktiv ab und reichst die Rechnungen von den Teilen und den Lackierer der Versicherung nach?
Dann bekommst Du die Mwst. wo auf den einzelnen Rechnungen ausgewiesen ist von der Versicherung zusätzlich noch ausbezahlt.
Falls Du in einer günstigeren Werkstatt reparieren lässt kannst Du auch für die Teile eine separate Rechnung anfordern.
Darauf sind keine Arbeitspositionen enthalten und die Versicherung wird auf keine dummen Gedanken kommen Positionen zu streichen bzw. zu kürzen.
Desweiteren stehen dir die Stundenverrechnungssätze einer örtlichen markengebundenen Fachwerkstatt zu, egal ob Du reparierst oder fiktiv abrechnest.
Wenn dann das Fahrzeug repariert ist kannst Du deinen SV noch bitten dir eine Reparaturbestätigung auszustellen in der die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges belegt wird.
Damit bekommst Du dann auch noch deine Nutzungsausfallentschädigung.
Und genau aus diesem Grund werden u.a. Stundenverrechnungssätze gekürzt.
Schöner kann man es nicht sagen.
Das ist Schadensrecht ad absurdum...