Zitat:
Original geschrieben von sheygetz
Kann ich zunächst nach GA abrechnen (läuft über Anwalt) und mir dann überlegen, ob ich
* zum preiswerteren Karosseriebauer gehe und den schmalen MW etwas aufbessere, natürlich die USt. zur Erstattung nachreiche, oder
Laut Anwalt läuft das leider nicht so. In dem Augenblick, wo ich eine günstigere Rechnung über eine komplette Reparatur einreiche für die MWSt. wird die Versicherung die GA-Summe darauf zurechtkürzen.
Na, dann kann ich ja auch zur Markenwerkstatt gehen.