Gutachter gibt Werkstatt vor, muss ich jetzt zu dieser? (War: Neues Thema)
Guten Tag,
ich habe soweit nichts zu dem Thema gefunden und möchte deshalb mal einen Post eröffnen.
Vor 2 Wochen hatte ich einen Unfall auf einem Parkplatz.
Der andere Unfall beteiligte ist mir rückwärts in die rechten Türen gefahren, während ich Schrittgeschwindigkeit gefahren bin.
Die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt. Die Versicherung hat mir jedoch mitgeteilt das dadurch, dass er rückwärts und ich vorwärts gefahren bin, hat er mir theoretisch die vorfahrt genommen.
Jetzt war die Vergangenen Tage der Gutachter von der VHV bei uns und hat den schaden vorab auf 6000€ geschätzt.
Da ich zu dem Zeitpunkt arbeiten musste, hat mein Vater zusammen mit dem VHV Gutachter den Golf begutachtet.
Mein Vater hat mehrmals darauf hingewiesen, dass wir den Wagen bei Vw wieder instant setzen lassen möchten.
Anschließend fragte uns der Gutachter ob er einen Reparaturauftrag an Vw übermitteln soll, das hat mein Vater
verneint.
Jetzt ist das Gutachten bei uns eingegangen und die Reparatur soll bei ~6500€ Brutto liegen.
Jedoch wurde mit einem Stundensatz von 160€ gerechnet (Vw halt). Normalerweise nutzt VHV wohl den Stundensatz von 100€.
Jedoch wurde ein Leihwagen oder ein Entschädigung für den Nutzungsausfall ( laut Gutachter dauert die Rep. 4-5) nicht berücksichtigt.
Außerdem steht ganz klar im Gutachten „ Reparaturaftrag an VW in *** übermittelt“.
Da wäre meine Frage: bin ich jetzt verpflichtet wenn ich die Summe annehme zu VW in *** zu fahren oder kann ich dann immernoch sagen, dass ich lieber zu meiner Werkstatt des Vertrauens fahren möchte.
Hat da Jemand erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen
Niklas
Beste Antwort im Thema
Im Gutachten steht immer nur die voraussichtliche Dauer der Reparatur und ggfls. die Höhe einer etwaigen Nutzungsentschädigung, aber nichts von Mietwagen.
Ob dir die VW-Stundensätze zustehen, richtet sich ein wenig nach dem Alter des Fahrzeuges, wo es bisher gewartet wurde usw. Wobei ist es allerdings "lustig" finde, bei der Begutachtung mehrmals auf Reparatur durch VW zu pochen, damit deren Stundensätze im Gutachten kalkuliert werden, und dann den Billigheimer nehmen zu wollen. Bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten wird die MwSt. nicht ausgezahlt.
Kleiner Nachtrag: Sehr aussagekräftig, die Überschrift zu deinem Thema.
15 Antworten
Das einzige, was ein anderer Gutachter zu Deinen Gunsten besser bewerten könnte, wäre eine höhere Wertminderung. Der Wiederbeschaffungswert interessiert eigentlich gar nicht, wenn Du das Fahrzeug reparieren lässt. Wieviel Wertminderung willst Du denn rausschlagen? Lass das Auto gemäss Gutachten reparieren, kassier den Nutzungsausfall und die Wertminderung und gut ist. Ich denke nicht, dass Du Dich damit schlecht stellst. Willst Du an dem Unfall verdienen?