Gutachter ermittelt den Vollkaskoschaden
Bei meinem jetzigen Fahrzeug besteht der Verdacht, das es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Das Fahrzeug ist ca. 10 Monate alt und hat ca. 11500 Km gelaufen. Jetzt hat meine Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt. Gefällt mir in keinster Weise!!!!
Bei der Schadensbegutachtung bin ich anwesend gewesen und zu dem Schluss gekommen, das dieser Gutachter unter Umständen versteckte Schäden nicht erfasst hat.
Ein weiterer Streitpunkt war die Festsetzung der Werkstattstundenlöhne. Für die Kalkulation sollten die Werkstattstundenlöhne der freien Werkstätten benutzt werden. Eine Markenwerkstatt kann bedeutend höher liegen. Für mich würde es bedeuten: Das Gutachten stimmt nicht. Der Gesamtschaden wird dadurch geringer ausfallen. Unter Umständen wird es kein Totalschaden mehr sein. Wird der Schaden in einer Markenwerkstatt repariert würde der Schaden wieder bedeutend höher ausfallen. Ist dann unter Umständen wieder ein Totalschaden. Davon habe ich allerdings nichts.
Hintergrund: Ich will das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Je höher der Schaden oder ein Totalschaden wäre mir sehr angenehm. Es sollte ein möglichst kleiner Restwert am Fahrzeug vorhanden sein. Die komplette Schadensumme wollte ich in ein Neufahrzeug investieren. Dann wird auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt. Auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.
Auf der anderen Seite kann mir der Versicherungsgutachter die Reparaturwerkstatt nicht vorschreiben. Setzt der Versicherungsgutachter die falschen Stundenlöhne ein, werde ich das Gutachten nicht anerkennen. Außerdem müsste er für versteckte Mängel noch eine Pauschale einsetzen.
Was für einen rechtlichen Spielraum habe ich? Hat jemand mit solchen Gutachten schon irgendwelche Erfahrungen gesammelt.
Beste Antwort im Thema
Na klar mache ich das, was ich für richtig halte......🙂
Zum Beispiel dir mitteilen, dass du nicht alle Latten am Zaun hast.
In diesem Sinne wünsche ich dir noch ein schöne Leben.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Bei dem Unfallfahrzeug werden bestimmt einige Karosserie Bauer hell auf begeistert sein. Mit viel Eigenleistung kann man das Fahrzeug wieder reparieren.
Dann wird deiner Versicherung hell auf begeistert sein. Was mit Eigenleistung wieder zu reparieren ist erzielt immer gute Restwerte.
So richtig zustimmen kann ich dem Gutachten nicht. Wie ich jetzt gerade gesehen habe, wurde ein Wiederbeschaffungswert ermittelt. ??????????
In der AGB meiner Versicherung steht, wenn das Fahrzeug nicht älter als 12 Monate ist, wird der Neuwagenpreis ersetzt, zuzüglich Zulassungs- und Überführungs- Kosten. Des weiteren wird in der AGB auch nichts von einem Restwert berichtet.
Aus diesem Grund sollte das Thema mit der einbehaltenen oder ausgewiesenen Mehrwertsteuer tabu sein.
Wenn ich bei dem Gutachten die Feinheiten noch in den Griff bekomme, werde ich das Gutachten annehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
In der AGB meiner Versicherung steht, wenn das Fahrzeug nicht älter als 12 Monate ist, wird der Neuwagenpreis ersetzt, zuzüglich Zulassungs- und Überführungs- kosten.
Abzüglich eines evtl vorhandenen Restwerts, und je nach AKB nur bei Reparatur oder Wiederbeschaffung.
@TE
Wenn du hier Hilfe suchst, dann solltest du Fakten schaffen!
Wie sieht das Gutachten in der Zusammenfassung aus (Höhe der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes und des Fahrzeugneuwertes) und welche Bedingungen welchen Versicherers liegen deinem Vertrag zu Grunde?
Ansonsten bleibt es bei einer Stammtischplauderei
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Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Abzüglich eines evtl vorhandenen Restwerts, und je nach AKB nur bei Reparatur oder Wiederbeschaffung.
...und nur bei einem Totalschaden iSd. AKB, also Rep.Kosten > Wiederbeschaffungswert.
Aber was soll´s. Hier geht es ohnehin nicht um ernstgemeinte Suche nach Info, sondern um Pflege persönlicher Vorurteile, sonst hätten wir wohl andere Informationen bekommen.
What ever...
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@TE
Wenn du hier Hilfe suchst, dann solltest du Fakten schaffen!
Wie sieht das Gutachten in der Zusammenfassung aus (Höhe der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes und des Fahrzeugneuwertes) und welche Bedingungen welchen Versicherers liegen deinem Vertrag zu Grunde?
Ansonsten bleibt es bei einer Stammtischplauderei
Editiert. Besser ist das.
Außerdem wäre da noch die Frage:
Handelt es sich überhaupt um einen Neuwagen im Sinne der Versicherungsbedingungen?
Wie man dem mittlerweile wieder geschlossenen zweiten Thread des TE zu dem Thema entnehmen kann, ist offenbar auch die Neupreisermittlung korrekt abgelaufen aber natürlich vermutet er auch hier wieder Lug und Betrug.
@TE: Ein Auto verkauft der Eigentümer. Sonst niemand. Weder Versicherungen noch Sachverständige verkaufen Autos. Warum auch? Und was gäbe es für einen Aufschrei, wenn sie es nur versuchen würden. Man mag es sich kaum vorstellen.
Den Restwert hat der Sachverständige ermittelt und er wird Dir einen Aufkäufer mitteilen, der das Fahrzeug zu dem angegebenen Preis abkaufen wird.
Du kannst also entweder dort anrufen und Dir die Telefonnummer des Aufkäufers diktieren lassen, wenn Du sie im Gutachten nicht finden kannst. Oder Du gehst zu Anwalt und investierst die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Neupreis in desen Honorar. Eigentlich nicht schlecht, denn die Kollegen wollen auch leben und der Allgemeinheit schadet es nicht, weil Du das ja selbst zahlst.
Und jetzt ist das Thema für mich dann auch beendet. Denn es gibt hier genug Fälle, in denen User echte Fragen haben oder Hilfe bei der Abwicklung brauchen und nicht einfach auf Teufel-komm-raus ihre Vorurteile bestätigt haben wollen, obwohl ihr Schaden offensichtlich korrekt abgewickelt wurde...
🙄
Einige User sollten meine Inhalte aus dem Thread lesen. Wer lesen kann ist im Vorteil.
Nach den verschiedenen Gerichtsurteilen die es in Richtung Restwert gegeben hat, muss ich den angesetzten Restwert nicht einfach so hinnehmen. Ist der Restwert zu hoch angesetzt, ist der Schrott zu diesem Preis nicht mehr verkaufbar. In meinem Fall wurde sogar ein vermutlicher Motorschaden angegeben.
Kein deutscher Aufkäufer hatte an meinem Schrott irgendein Interesse. Ein ausländischer Aufkäufer war so geldgierig das er zu meinem Glück das Gutachten nicht sehen wollte. Diese Totalschäden werden nach der Reparatur wieder als Unfallfrei verkauft. Wollen uns doch nichts vormachen.
Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt sollte sich mit dem Gutachter auch nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Als ich dem Gutachter mitgeteilt hatte, das er in den Fokus meiner Rechtsschutzversicherung geraten ist, wurde der Typ schlagartig sehr viel ruhiger. Ich muss wohl nicht noch deutlicher werden!!!!
In meinem Fall hatte ich keine Werkstattbindung. Der Gutachter hatte wie versprochen das Fahrzeug kaputt gerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Ich muss wohl nicht noch deutlicher werden!!!!
Ne kein Bedarf.
Du bist so ein toller Typ. Ich bin beeindruckt 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Einige User sollten meine Inhalte aus dem Thread lesen. Wer lesen kann ist im Vorteil.Nach den verschiedenen Gerichtsurteilen die es in Richtung Restwert gegeben hat, muss ich den angesetzten Restwert nicht einfach so hinnehmen. Ist der Restwert zu hoch angesetzt, ist der Schrott zu diesem Preis nicht mehr verkaufbar. In meinem Fall wurde sogar ein vermutlicher Motorschaden angegeben.
Kein deutscher Aufkäufer hatte an meinem Schrott irgendein Interesse. Ein ausländischer Aufkäufer war so geldgierig das er zu meinem Glück das Gutachten nicht sehen wollte. Diese Totalschäden werden nach der Reparatur wieder als Unfallfrei verkauft. Wollen uns doch nichts vormachen.Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt sollte sich mit dem Gutachter auch nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Als ich dem Gutachter mitgeteilt hatte, das er in den Fokus meiner Rechtsschutzversicherung geraten ist, wurde der Typ schlagartig sehr viel ruhiger. Ich muss wohl nicht noch deutlicher werden!!!!
In meinem Fall hatte ich keine Werkstattbindung. Der Gutachter hatte wie versprochen das Fahrzeug kaputt gerechnet.
Freu dich doch, dass du auch noch an deinem viel zu hohen Restwert verdienst hast - oder was möchtest du uns mit deinem Beitrag sagen?
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Einige User sollten meine Inhalte aus dem Thread lesen. Wer lesen kann ist im Vorteil.
Nach den verschiedenen Gerichtsurteilen die es in Richtung Restwert gegeben hat, muss ich den angesetzten Restwert nicht einfach so hinnehmen. Ist der Restwert zu hoch angesetzt, ist der Schrott zu diesem Preis nicht mehr verkaufbar. In meinem Fall wurde sogar ein vermutlicher Motorschaden angegeben.
Kein deutscher Aufkäufer hatte an meinem Schrott irgendein Interesse. Ein ausländischer Aufkäufer war so geldgierig das er zu meinem Glück das Gutachten nicht sehen wollte. Diese Totalschäden werden nach der Reparatur wieder als Unfallfrei verkauft. Wollen uns doch nichts vormachen.
Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt sollte sich mit dem Gutachter auch nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Als ich dem Gutachter mitgeteilt hatte, das er in den Fokus meiner Rechtsschutzversicherung geraten ist, wurde der Typ schlagartig sehr viel ruhiger. Ich muss wohl nicht noch deutlicher werden!!!!
In meinem Fall hatte ich keine Werkstattbindung. Der Gutachter hatte wie versprochen das Fahrzeug kaputt gerechnet.
mag sein, dass einiger hier nicht lesen können.
Aber eines hier ist viel schlimmer.
Ein TE:
-der null Ahnung vom Thema hat
-einfach nur ein große Lippe riskiert
und damit richtig auf die Schnautze fliegen wird.
Übr dich wird man sich bei Versicherung vor Lachen auf die Schenkel klopfen.
Und weist du was?
Du hast das auch verdient User neumalklug.
Viel Spass bei deinem "Rechtsstreit"
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt sollte sich mit dem Gutachter auch nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Als ich dem Gutachter mitgeteilt hatte, das er in den Fokus meiner Rechtsschutzversicherung geraten ist, wurde der Typ schlagartig sehr viel ruhiger. Ich muss wohl nicht noch deutlicher werden!!!!
In meinem Fall hatte ich keine Werkstattbindung. Der Gutachter hatte wie versprochen das Fahrzeug kaputt gerechnet.
Wen ich der Gutachter gewesen wäre, mit dem du gesprochen hättest, dann würdest du hier erst einmal nicht mehr schreiben.
Du würdest beim Ärzte- Notdienst sitzen und dich ambulant behandeln lassen, weil du Herzhytmusstörungen bekommen hättest, da ich dir mal erzählt hätte, wo Barthel den Most herholt.
"In den Fokus deiner Rechtsschutversicherung", wem willst du Komiker das den hier glaubhaft machen ?
Ich bin immer wieder beeindruckt was Autofahrer ohne Rechtsschutzversicherung in Deutschland erreichen wollen. Eigentlich ------nichts!!!!!!!!!!!!! Nur heiße Luft!!!!!!!!!!!
In meinem Fall musste ich einen kleinen vertretbaren Wertverlust hinnehmen. Es ist ein Rechenbeispiel. Das Fahrzeug stand auf dem Gelände eines Autohauses. Man hätte mir irgendwann auch Stellplatzgebühren in Rechnung gestellt. Oder der ADAC hätte das Fahrzeug auf einen anderen Stellplatz stellen müssen.
Als ich dem Gutachter klar machte das ich sein Gutachten anfechten werde, war er davon in keinster Weise beeindruckt. Als er allerdings mitbekam das ich über meine Rechtsschutzversicherung eine eigene Restwertbestimmung auf die Beine stellen werde, brachen weitere Gespräche plötzlich schlagartig ab. Der Gutachter hätte eine Packung bekommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!