Gutachten von Werkstatt/ Wechsel

Hallo Zusammen,

Leider bin ich mit meinem Auto beim Ausparken in der Tiefgarage mit dem Hinterteil an einer Säule gestriffen.
Am folgetag bin ich zur Werkstatt. Die haben einen eigenen Gutachter. Am selben Tag wurde ein Gutachten plus ein Angebot für die Versicherung erstellt. In der Zwischenzeit war ich bei einer anderen Werkstatt. Diese hat mir ein Angebot gemacht welches gerade mal die Hälfte von der ersten Werkstatt beträgt.
Habe ich bereits Verbindlichkeiten gegenüber der ersten Werkstatt? Ich habe nichts unterschrieben oder sonstiges. Würde gerne zur günstigeren Werkstatt gehen.
Viele Dank schonmal

50 Antworten

Z.B. die Erkenntnis der Entfernunfsabhängigkeit bestimmter Leistungen eines Schutzbriefes.

Ne, da liegst du komplett daneben.

In seinen AKB ist genau geregelt, wann ihm ein Mietwagen zusteht.
Erfüllt er die Voraussetzungen dafür, dann hat er einen Rechtsanspruch darauf.

Mit "freiwillig" hat das nichts zu tun.
Der hat dann einen vertraglichen Anspruch darauf, den er notfalls sogar vor Gericht einklagen kann.

Hier steht nichts von einem bestehenden Schutzbrief und bei welcher Versicherung welche Verträge bestehen. Die AKB der Generali setzen z.B. ein nicht fahrbereites Kfz voraus. Dazu findet sich hier nichts. M.a.W. kaperst du das Thema und wohin das führt ist dann auch nicht neu.

Zitat:

@Donhoffi schrieb am 30. Dezember 2023 um 09:25:22 Uhr:


Ich benötige aber mein Auto schnellst möglich wieder, da ich mein Auto für meine Tätigkeit(Selbstständig) benötige

Wäre das Auto fahrbereit, so hätte er keinen Stress.
Er könnte es weiter nutzen und in aller Ruhe auf den Gutachter der Versicherung warten.

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Dann hättest du als "TE" schreiben müssen, dass du in die Werkstatt geschleppt werden musstest. Eine eingedellte Seitenwand nimmt dem Fahrzeug nicht die Fahrbereitschaft .

Da der TE jetzt eh schon eigenmächtig die Reparatur in Auftrag gegeben hat und die Werkstatt auch schon angefangen hat, ist es inzwischen egal, ob das Auto fahrbereit gewesen wäre oder nicht.
Wäre halt verdammt dumm, wenn es noch fahrbereit und verkehrssicher war und er rein aus zeitgründen trotzdem einen eigenen Gutachter beauftragt.
Ihm bleibt jetzt eh nichts anderes mehr übrig, als die Rechnung der Reparatur dann bei der Versicherung einzureichen.

Bezüglich eines Mietwagens kann er aber immer noch nachlesen, ob ihm einer zusteht und sich den auch holen, wenn es sich noch lohnt. Sprich, die Reparatur noch etwas dauert.
Bei der Generali und auch vielen anderen Versicherungen, hätte er Ansparuch darauf.

Die Regelungen, wann ihm einer Zusteht, sind aber sehr unterschiedlich.
Muss er also selber nachlesen, was er mit seiner Versicherung vereinbart hat.

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