Gutachten von Werkstatt/ Wechsel
Hallo Zusammen,
Leider bin ich mit meinem Auto beim Ausparken in der Tiefgarage mit dem Hinterteil an einer Säule gestriffen.
Am folgetag bin ich zur Werkstatt. Die haben einen eigenen Gutachter. Am selben Tag wurde ein Gutachten plus ein Angebot für die Versicherung erstellt. In der Zwischenzeit war ich bei einer anderen Werkstatt. Diese hat mir ein Angebot gemacht welches gerade mal die Hälfte von der ersten Werkstatt beträgt.
Habe ich bereits Verbindlichkeiten gegenüber der ersten Werkstatt? Ich habe nichts unterschrieben oder sonstiges. Würde gerne zur günstigeren Werkstatt gehen.
Viele Dank schonmal
50 Antworten
Bei VK Schäden hat die Versicherung normal die Hosen an. Wenn die auf einem eigenen Gutachter bestehen kann es theoretisch sein das sie jetzt die Zahlung verweigern.
War der Schaden denn so massiv das der Wagen nicht mehr Fahrbereit war!?
Jetzt in der Feiertagszeit ist es logisch das eine Bearbeitung mal ein paar tage mehr dauern kann.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reperatur nach Unfall/Vollkasko' überführt.]
Bitte keine Crosspostings (identisches Thema in mehreren Threads/Foren) erstellen.
Im VS Forum ist das Thema nicht passend, da es Richtung Versicherungsschaden geht.
Die beiden Threads wurden hier zusammen gelegt.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@Donhoffi schrieb am 30. Dezember 2023 um 09:25:22 Uhr:
Ich benötige aber mein Auto schnellst möglich wieder, da ich mein Auto für meine Tätigkeit(Selbstständig) benötige, weshalb die Werkstatt schon am reparieren ist.
Wenn du gut versichert bist, dann hast du einen Schutzbrief mit dabei, der dir so lange einen Mietwagen bezahlt, bis das Auto fertig repariert ist.
Wahrscheinlich hätte schon gereicht, das Schadenmanagement der Versicherung zu nutzen, dann hätte er auch für die Zeit der Reparatur ein Ersatzfahrzeug bekommen, evtl. sogar mit Hol- und Bringservice.
Ist nur blöd, wenn man keine Zeit hat, weil dir Reparatur schneller gemacht werden muss als der Schaden entstand.
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Zitat:
@Traveler schrieb am 30. Dezember 2023 um 16:07:23 Uhr:
Zitat:
@Donhoffi schrieb am 30. Dezember 2023 um 09:25:22 Uhr:
Ich benötige aber mein Auto schnellst möglich wieder, da ich mein Auto für meine Tätigkeit(Selbstständig) benötige, weshalb die Werkstatt schon am reparieren ist.Wenn du gut versichert bist, dann hast du einen Schutzbrief mit dabei, der dir so lange einen Mietwagen bezahlt, bis das Auto fertig repariert ist.
Würde mich einmal interessieren, welcher Schutzbrief die Kosten für einen Ersatzwagen zeitlich unbefristet erstattet. 🙂
Die Generali z.B.
Vorraussetzung ist aber, dass man den Mietwagen über die Versicherung organisieren lässt.
Aber natürlich gerade um die Weihnachtszeit rum sehr praktisch, wenn viele Feiertage mit dabei sind und es deshalb logischerweise länger dauert, bis man sein Fahrzeug wieder hat.
Aber auch wenn seine Versicherung nicht so lange bezahlt.
Einen Leihwagen über den Schutzbrief holen, sollte trotzdem eine Möglichkeit für ihn darstellen um wenigstens anteilig wieder mobiler zu werden.
AKB Generali 07/2022:
Zitat:
A.3 KFZ-Schutzbriefversicherung...............
A.3.6.3.1 Im Inland, auch unabhängig von einer Reise
c) Mietwagen bei nicht mehr fahrbereitem Fahrzeug
Bei Organisation eines Mietwagens durch uns übernehmen wir die Kosten eines Mietwagens, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit oder ein Folgefahrzeug zur Verfügung steht, höchstens jedoch für die Durchführung einer fachgerechten Reparatur. Wir behalten uns das Recht vor, die Angemessenheit der Reparaturdauer durch einen KFZ-Meister überprüfen zu lassen.Sollten SIe den Mietwagen selbst organisieren, übernehmen wir die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder Fahrbereit oder ein Folgefahrzeug zur Verfügung steht, höchstens jedoch für 7 Tage und maximal 70 EUR je Tag.
Wenn ich bei einem Kaskoschaden das Werkstattmanagement wähle, brauche ich mir um die Dauer der Reparatur und die Kosten bzw. Nicht-Kosten des Mietwagens keine Gedanken machen. Dann wird mein Fahrzeug vor der Haustür abgeholt, Mietwagen hingestellt und wenn das heilige Blechle fertig ist, wird es zurück gebracht und der Mitwagen mitgenommen.
Aber nur wenn Du keine Werkstattbindung vereinbart hast.
Ist jedenfalls bei der HUK so.
So ist es. Das Werkstattmanagement ist nur dann möglich, wenn man keine Werkstattbindung vereinbart hat
Der Mietwagen, von dem ich spreche, läuft über den Schutzbrief. Der ist unabhängig davon immer möglich.
Zitat:
@germania47 schrieb am 30. Dezember 2023 um 19:09:17 Uhr:
Aber nur wenn Du keine Werkstattbindung vereinbart hast.
Ist jedenfalls bei der HUK so.
Ja, bei Werkstattbindung gibt es auch bei der Generali keinen Mietwagen.
Das stimmt nicht.
Der Mietwagen ist Teil vom Schutzbrief.
Den kann ich immer als eigenen Baustein abschließen.
Auch wenn ich nur Haftpflicht habe.
Habe ich den Schutzbrief abgeschlossen, gilt dass, was du oben selber aus den Bedingungen rausgesucht hast.
Egal ob eine Werkstattbindung besteht oder nicht.
Also eben auch sogar dann, wenn das Auto nur Haftpflicht versichert ist und man in die Werkstatt muss, nach einem Unfall.
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Mietwagen zu bekommen.
1. Über die Kasko und dem daraus möglichen Werkstattmanagement.
2. Über den Schutzbrief.
Habe ich Werkstattbindung vereinbart, so entfällt die Möglichkeit mit dem Werkstattmanagement.
Aber es bleibt die Möglichkeit, den Leihwagen über den Schutzbrief zu bekommen.
Meine Antwort bezieht sich auf Werkstattbindung, nicht auf den Schutzbrief.
Edith: das dürfte für den TE aber nicht von Belang sein, deshalb beende ich diese Diskussion jetzt.
Ja, wenn der nicht zufällig bei der Generali ist, dann bringen ihm diese Details nichts.
Er könnte aber schauen, was sein Versicherungsvertrag im Bereich Mietwagen hergibt.
Er schreibt ja, dass er beruflich auf das Auto angewiesen ist.
Die AKB wird da nichts bringen, da die Leistung freiwillig sein dürfte.
Was soll freiwillig sein?