Gutachten-Prüfung durch DEKRA
Hallo,
mein KFZ, ein wirklich schönes Exemplar dieser Gattung, erlitt einen Schaden durch einen unachtsamen Mitmenschen. Kann ja jedem mal passieren.
Nun das Ärgernis:
Der von mir beauftragte Sachverständige hat im Gutachten den Austausch des vorderen Seitenteils für die unfallbedingte Schadensbehebung in seiner Berechnung.
Nun hat der Versicherer (natürlich) das Gutachten durch die DEKRA prüfen lassen. Und die DEKRA meint, dass es mit 20 AW wiederhergestellt werden kann.
Damit ergibt sich, mit den üblichen Kürzungen des UPE und anderer kleiner Gemeinheiten, eine Reduzierung um ca. 50% (ca. 1.000,00 Euro) der Reparaturkosten.
Welcher der beiden hat recht?
Gruss 1303City
Beste Antwort im Thema
In der Überschrift steht aber DEKRA.......😁
Im übrigen ist das egal. Steck die grünen Männchen, Onkel Witte mit seinen Schergen und die anderen "Dienstleister im Schadenmanagement" in einen Sack, schnüre den zu und haue mit einem Knüppel darauf.
Du triffst immer den richtigen !
Garantiert.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Gaviapass..... schööön.
War mit dem Käfer bestimmt eine tolle Tour.
Ich musste musste meiner Frau nach einer Tour darüber schwören den nie wieder mit ihr zu fahren. Sie war ganz weiß im Gesicht😁.
Salve,
remarque
Liegt wohl daran, das wir mit unseren Opels nicht soo die Strassenlage haben.....😁
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Gaviapass..... schööön.War mit dem Käfer bestimmt eine tolle Tour.
Ich musste musste meiner Frau nach einer Tour darüber schwören den nie wieder mit ihr zu fahren. Sie war ganz weiß im Gesicht😁.
Salve,
remarque
Hallo,
solche Versprechen gebe ich nicht ab....
je kleiner und enger die Paßstraße um so schöner...