ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachten & Kostenvoranschlag was zahlt Versicherung

Gutachten & Kostenvoranschlag was zahlt Versicherung

Themenstarteram 14. September 2010 um 14:32

Tacho erstmal ,

Hab letzte woche das ?glück? gehabt, dass mit die Heckscheibe von einem VW-Caddy auf meine Motorhaube ist...

 

Jetz hat die Versicherung nen Gutachter geschickt, der hat rausgefunden, dass der Schaden 976€ beträgt, ergo ich bekomme 820€ raus

Hab gleichzeitig aber auch bei dem Lacker in unsrem Dorf nen KVA machen lassen :

1657€ ergo bekomm ich 1392€ raus.

 

Hab irgendwo mal gelesen, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden auch den KVA aktzeptieren muss (hab ja keinen Wirtschaftl Totalschaden)

Stimmt das ??

 

PS: verschiebt mich mal ins richtige Forum weiss net ob das in "Versicherungen" reinpasst :D

Beste Antwort im Thema

Leute, ich will ja nichts sagen. Aber auch ein SV der Versicherung hat nicht solche Tomaten auf den Augen, dass solche Differenzen wie hier erklärbar sind. Immerhin hat er den KVA sicher vorliegen gehabt und wird sich doch ein wenig bei seiner Arbeit gedacht haben.

 

Ich habe so den Eindruck hier wird uns mal wieder nur die halbe Warheit geschildert.

 

In einem Beitrag stand hier das Wort "abgezogen"

 

Bleibt die Frage wer hier wen abziehen will.

 

Alles sehr merkwürdig hier...........

 

Gruß

 

Delle

 

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Zitat:

un' nu nomal von vorn :D

Was kann ich tun ??

Es ist doch die beste Gelegenheit sich jetzt doch noch einen freien und unabhängigen SV zu wenden. Dieser wird schon die reale Schadenhöhe ermitteln und kann das natürlich auch begründen. Insofern hast Du alle Argumente, die Du benötigst um sie der Versicherung vorzulegen und auch noch die entsprechend kompetende Beratung. Das alles ist für Dich kostenlos im Haftpflichtschadenfall! Ein Gutachten steht Dir nämlich ab einer Schadenhöhe von ca. 700 € zu.

 

Zitat:

...........

Gutachten wäre nicht nötig gewesen weil selbst bei einer Schadenshöhe von 1600€ nicht einmal ansatzweiße die wahrscheinlichkeit auf einen wirtschaftl. Totalschaden besteht.

Ein Gutachten hat nicht nur mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein Totalschaden eingetreten ist zu tun, sondern soll objektiv den Schadenumfang darstellen, den der UG verursacht hat und nun zu regulieren ist. Dabei wird im Gutachten, grob ausgedrückt, entweder von einer gewünschten Reparatur in einer bestimmten Werkstatt oder von fiktiver Abrechnung ausgegangen. Alles andere ist oben schon genannt worden.

Wenn Du Dich denn nun entschliessen solltest ein Gutachten erstellen zu lassen, gehe davon aus, dass Du die Kosten für den KVA evtl. selbst übernehmen musst. Bei dem Schadenunfang den Du grob beschrieben hast, stelle ich mir auch eine höhere Summe vor, aber das hängt von vielen Faktoren ab u. A. auch von Vor- bzw. Altschäden.

Solltest Du nun immer noch nicht wissen was zu tun ist, kann Dir hier auch keiner mehr helfen! Im Übrigen gehe davon aus, dass der Schaden mit einem Gutachten schon fast reguliert gewesen wäre.

Themenstarteram 15. September 2010 um 9:09

na toll das heisst quasi dass ich in dem fall nur drauf hoffen kann, dass die versicherung sagt "wir zahlen" (was ja eig. logisch wär weil die ja n Anwalt + n neues Gutachen (da hab ich doch n recht drauf oder) mehr kostet oder net ?)?

Zitat:

Original geschrieben von Alph4d0g

Ob die 90% Abweichung vom gutachten jetzt gerechtfertigt sind oder nicht kann ich net beurteilen, bin kein Lackierer.

 

Einsicht ist der erste Weg zu Besserung...:)

 

un' nu nomal von vorn :D

 

Was kann ich tun ??

 

Am besten den Fred noch mal lesen und vestehen....:rolleyes:

 

Gar nix kannst du tun. Das Gutachten geht vor, warum wurde dir hier auch schon schon mitgeteilt.  

 

Gruß Delle

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Nachdem Du der gegnerischen Versicherung die "Gelegenheit" gegeben hast, die Schadenhöhe zu ermitteln, werden die gar nichts akzeptieren... Warum auch? Die haben einen SV (egal ob angestellt oder nicht) beauftragt und bezahlt und der hat eine Schadenhöhe ermittelt.... Jetzt kommst Du mit einem KVA von einer Werkstatt, der fast doppelt so hoch ist....:rolleyes:

Warum sollten die gar nichts akzeptieren? Wenn das Gutachten fehlerbehaftet sein sollte, wird die Versicherung kaum darauf pochen. Und ist es falsch, bezahlen die auch den SV dafür nicht.

Zitat:

 

Mir erscheinen die 900 EUR zwar sehr wenig für den geschilderten Schaden, aber ich befürchte, dass Du in diesem Fall tatsächlich streiten musst....

Ich nenne es mal nicht "streiten" sondern argumentieren, denn die reale Schadenhöhe muss ja nachgewiesen werden, wobei wir immer wieder zum eigenen Gutachten kommen, s. o.

Das sollte dann entsprechend eingereicht werden, natürlich unter Beachtung des bereits vorliegenden Versicherungsgutachten, denn keiner von uns hier kann wissen, was wirklich der Reparatur zugeordnet werden muss. Die Beschreibung des TE ohne Fotos ist für eine Beurteilung zu dürftig.

Zitat:

Original geschrieben von Alph4d0g

na toll das heisst quasi dass ich in dem fall nur drauf hoffen kann, dass die versicherung sagt "wir zahlen" (was ja eig. logisch wär weil die ja n Anwalt + n neues Gutachen (da hab ich doch n recht drauf oder) mehr kostet oder net ?)?

Was bitteschön soll ein RA jetzt machen?

Noch brauchst Du keinen RA, da dieser nur aufgrund einer soliden Basis Argumente vortragen kann. Und Du weisst doch noch gar nicht wie die Versicherung reagiert, wenn Du das Gutachten von denen prüfen lassen hast.

Fakt ist, das momentan genau das eintritt was Delle hinlänglich beschrieben hat und das werden wir hier im Thread auch nicht ändern.

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Warum sollten die gar nichts akzeptieren? Wenn das Gutachten fehlerbehaftet sein sollte, wird die Versicherung kaum darauf pochen. Und ist es falsch, bezahlen die auch den SV dafür nicht.

....ich gehe mal davon aus, das der gegnerische Versicherer sich nicht so ohne weiteres davon überzeugen lässt, dass das bereits erstellte Gutachten falsch ist...

Mal angenommen, der TE legt ein neues Gutachten eines freien SV vor, das die höhere Schadensumme bestätigt, dann hat der Versicherer zwei Gutachten von SV vorliegen, die beide sagen, meines ist das Richtige! Welches, meinst Du, wird der Versicherer (ohne zu streiten) bezahlen?

Das Gutachten, das fehlerfrei die tatsächliche Schadenhöhe beschreibt, denn auch für den Versicherer ist "Streit" ein erheblicher finanzieller Kostenaufwand, der nur eingegangen wird, wenn Erfolg zu erwarten ist. Die Versicherer haben nach Vorlage des zweiten Gutachtens auch kein Problem alles prüfen zu lassen um dann die entsprechend sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Und noch wissen wir nicht, was für ein Ergebnis im zweiten Gutachten zu erwarten ist.

Also ich aus meiner Sicht sehe nur einen TE der so viel wie irgend möglich von der VS haben will!

Wenn er ein Interesse an einem reparierten Auto hat geht er mit dem Gutachten in eine Werkstatt und lässt das Auto richten, fertig aus und Ende!

Aber unser TE will einfach die Kohle abgreifen (Auszahlung des KVA) und dann geht er zu seinem Lackierer und plötzlich bekommt der die Sache auch für 900,. EUR hin (hat ja immerhin ein Gutachter so gewollt) = der Lackierer macht nen guten Schnitt und der TE hat noch etwas Geld für den vor der Tür stehenden Winter über.:cool:

Das mit der Rep. nicht vor dem vor der Tür stehenden Winter find ich aber immernoch am besten!

hugaar, der nicht "streiten" würde und das Auto zum :D schaffen würde, der soll dann für den Wert im Gutachten gute Arbeit abliefern

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gutachten & Kostenvoranschlag was zahlt Versicherung