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Gutachten ist höher als Kostenvoranschlag

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 9:14

Hallo Leute,

mit ist vor einem Monat jemand in mein parkendes Auto gefahren.

Ich habe daraufhin einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Danach hat sich die Versicherung gemeldet und mit mitgeteilt, dass sie einen Gutachter schicken.

Dieser hat dann zwar die Reparatur des Reifens und des Stoßfängers abgelehnt (ist im Kostenvoranschlag der Werkstatt aufgeführt), kommt aber auf fast die gleiche Summe wie im Kostenvoranschlag aufgeführt, da die Arbeistwerte und Kosten höher sind.

Wenn ich jetzt aber den Kostenvoranschlag um die Summe der Reifens und Stoßfängers kürze, komme ich ja auf einen viel niedrigeren Betrag als das Gutachten.

Könnte ich es jetzt so machen, dass ich mir die Summe des Gutachtens auszahlen lasse, danach den Schaden reparieren lasse und dann die Rechnung einreiche damit mir die MwSt. + Nutzungsausfallentschädigung/Unkostenpauschale noch erstattet wird?

Oder zahlt diese nicht mehr, da die Bruttosumme der Werkstatt unter dem Betrag der bereits überwiesenen Netto-Gutachter-Summe liegt?

Hier mal die genauen Zahlen:

Kostenvoranschlag der Werkstatt: 1610,12 + MwSt 305,92 -> 1916,04

Gutachten: 1596,37 + MwSt 303,31 -> 1899,68

Kostenvoranschlag nach Abzug der im Gutachten nicht berücksichtigten Reparaturen: 1333,80 + MwSt 253,42 -> 1587,22

Meine Absicht:

Abrechnung nach Gutachten -> Auszahlung 1596,37 netto auf mein Konto

Schaden reparieren für EUR 1587,22 brutto

Einreichen der Rechnung:

MwSt-Rückerstattung: 253,42

+Nutzungsausfall 142,00

+Unkostenpauschale 25,00

zweite Überweisung der Versicherung auf mein Konto: 420,42

 

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt und bedanke mich schon mal für eure Hilfe! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

du möchtest dich also bereichern?

Moin,

wie heissen die Pillen die Du genommen hast? :D

Was macht der TE denn falsch?

Er rechnet fiktiv nach dem durch den Versicherungsgutachter erstellten Gutachten ab und lässt dann reparieren. Auf den Arbeitslohn und die Teile werden MWSt gezahlt und dann auch von der Versicherung erstattet. Wo ist Dein Problem?

Ob er die Rep in der vom Gutachter angegebenen (Vertrags)Werkstatt oder bei Paule um die Ecke erledigen lässt ist doch wohl vollkommen egal...

Ich verstehe immer noch nicht wo der TE sich da bereichern will... Erklär das mal...

@TE

Die MWSt für die Teile die der Gutachter ausgelassen hat wirst DU auch nicht erstattet bekommen, es sei denn DU kannst anchweisen das die Rep der Teile erforderlich ist, dann solltest DU noch mal Rücksprache mit der Versicherung bzw deren Gutachter halten...

Gruss

Marcus

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@haschee

mit wem sprichst du denn gerade :confused:

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Ich gehe davon aus, daß der Reifen etwas hat was die Werkstatt auf der Hebebühne gesehen hat.

Das ist eine Sicherheitsfrage.

 

Wieso sollte die Meinung eines Gutachters der gegnerischen Versicherung (hat der wirtschaftliche Interessen?) bei Besichtigung im nassen dunklen Hof so viel mehr Wert sein als die der Werkstatt die das Fahrzeug auf der Hebebühne hatte?

boah......was du so alles weist und voraussetzt.

 

Echt Klasse :D

 

Du bist halt der beste...........:)

Jetzt sag bloß du siehst den Fall anders? :)

Und ich rede natürlich mit dir.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Delle mein Freund! :)

 

nö hab nicht die Seiten gewechselt sondern das ist exakt ein Fall für mich.

 

Vergiß nicht, ich hab dir auch erzählt, daß ich für gute Kunden die eigentlich nicht über Versicherung abrechnen das ganze trotzdem günstig reparieren kann im Ausnahmefall. :) Mit anderem AW Satz und Teilenachlaß.

 

 

Erklär mir doch bitte eines an diesem Fall:

 

Wie kann eine VW Vertragswerkstatt bei diesem "geringen" Euro Betrag trotz neuer Stoßstange und Reifen günstiger sein als ein Gutachten von jemand wie dir (oder einem Gutachter der Versicherung) ohne diese Dinge?

 

Edit:

OT:

Außerdem, hab ich doch noch nie irgendjemand gesagt er soll auf seine zustehenden Rechte verzichten? :confused: :(

Wer im Haftpflichtschadenfall sowas macht ist selber schuld.

 

Im Kaskofall ist es eben eine Vertragssache...

Aber aus "KaskoSelect" und wie sie alle heißen kann man auch aussteigen.

Hat halt den Abholservice nicht. Und den kostenlosen Mietwagen nicht. Und den Rabatt nicht. Und evtl. kostet es ne Vertragsstrafe.

@Grünschnabel

 

ich muss dir gar nix erklären hier.....:D

 

Und deine Art der "Abrechnung" bei den verschiedenen Schadenfällen und Arten spricht sich.

 

Wenn hier einer auf`s Geldverdienen aus ist (mit allen Mitteln) dann bist du (nein du nicht, du bist ja der Schrauber) , besser deine merkwürdige Firma der Jenige.

 

Und nun höhre auf hier irgend etwas zu unterstellen, was hier keiner weis, der den Fall nicht genau kennt.

 

Und lass es auch sein, Anspruchsteller über "Ihre Rechte" aufzuklären, prüfe lieber den Ölstand und den Luftdruck der Reifen...........

 

Konkret:

 

Mache deinen Job und Rede nicht von den Dingen von denen du keine Ahnung hast. 

 

Ist besser für alle, glaub mir.........

 

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 19:52

Bitte nicht streiten, Jungs - ist doch bald Weihnachten! ;)

Ja, das ist es ja - das Gutachten der gegnerischen Versicherung ist nur um 17 Euro niedriger als der Kostenvoranschlag eines Audi-Händlers, obwohl dieser sogar noch 2 "Extras" (Reifen + Stößfänger) mehr hat.

Am liebsten wäre mir irgendwie, die würden einfach den beschiss... Kostenvoranschlag der Werkstatt mit Reifen + Stoßfänger anerkennen und gut ist - kostet ja auch nicht so viel mehr.

Ach, ich rufe dort einfach nochmal an und gut ist.

Habe jetzt nämlich auch schon vermehrt gelesen, dass man bei fiktiver Abrechnung und der danach erfolgten Reparatur die Rechnung ja nicht vorlegen sollte, wenn diese niedriger ausfällt als das Gutachten. Nur eine Reparaturbescheinigung.

Denn das wäre ja genau mein Fall!

Zitat:

Original geschrieben von Cyrus791

Ja, das ist es ja - das Gutachten der gegnerischen Versicherung ist nur um 17 Euro niedriger als der Kostenvoranschlag eines Audi-Händlers, obwohl dieser sogar noch 2 "Extras" (Reifen + Stößfänger) mehr hat.

wie sollen wir denn das hier beurteilen können, wenn wir weder das eine noch das andere im Detail kennen.......:confused:

 

Gruß

 

Delle

 

 

Wir sind doch ganz friedlich, aber lassen wirs, wir kommen doch auf keinen Nenner. Aber, delle ich mag dich, bist halt ein Orginal. :)

 

Würdest du FÜR DEN TE denn deine Meinung zum Thema

-Reifen nochmal von jemand bei Licht, im Trockenen und auf ner Bühne anschauen-

sagen, so als wäre ich nicht da? :)

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Wir sind doch ganz friedlich, aber lassen wirs, wir kommen doch auf keinen Nenner. Aber, delle ich mag dich, bist halt ein Orginal. :)

 

 

Würdest du FÜR DEN TE denn deine Meinung zum Thema

 

-Reifen nochmal von jemand bei Licht, im Trockenen und auf ner Bühne anschauen-

 

sagen, so als wäre ich nicht da? :)

JAAAA!!!!!!!!:D:D

 

und ich würde sogar noch eine Vermessung der Achsgeometrie (Kontrollvermessung) vorgeben, wenn da was am Reifen sichtbar wäre.

 

Unter gewissen Umständen würde ich sogar zwei neue Reifen aufschreiben (aber nicht wegen dem Luftdruck....;))

 

Gruß

 

Delle :p

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 20:19

Also ich weiß ja nicht wie viel Ironie hier in euren Beiträgen steckt, aber eine Vermessung wurde bereits von der Werkstatt durchgeführt und wurde auch vom Gutachter bestätigt und in den Bericht mit aufgenommen.

Aber jetzt nochmals zum Thema zurückzukommen, was würdest denn Du z.B. jetzt machen @Dellenzähler?

-fiktive Abrechnung nach Gutachten + spätere Einreichnung der Werkstatt-Rechnung für MwSt-Ausgleich und hoffen, dass man die MwSt auch erhält.

-mit der Versciherung Rücksprache halten ob der Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht doch 1:1 übernommen werden kann und das Gutachten in den Müll wandert. Wenn, dann lege ich halt die 17 Euronen drauf ;)

-alles so lassen, also Wagen zur Reparatur unter Vorlage des Gutachtens und den defekten Stoßfänger unter "schlechter Tag" abbuchen (das würde natürlich die Versicherung am meisten freuen, da sie hier rund 280 Euro einsparen)

Versteht mich nicht falsch, ich möchte mich nicht bereichern, aber was diese Versicherung so alles mit mir angestellt hat, da wäre etwas Schmerzensgeld schon angebracht. ;)

Zuerst sagt mir ein Mitarbeiter der Versicherung, ja ich könne den Schaden reparieren lassen, ich müsse nur noch ein paar Fotos einreichen.

Ich also ab zur Werkstatt und Termin vereinbart.

Keine 24 Stunden später ruft mich wieder eine Mitarbeiterin an und sagt, dass die Versicherungsnehmerin den Kostenvoranschlag anzweifelt und sie mir einen Gutachter schicken - also Termin wieder storniert.

Für den Gutachter muss ich mir dann auch noch einen Tag Urlaub abzwacken, nur damit dieser feststellt, dass zwar die gleiche Schadenssumme vorliegt, aber nicht alles zur Reparatur freigegeben wird (Reifen, Stoßfänger).

Da könnte man sich doch auf den Kopf schlagen, oder?! ;)

Nochmal:

 

Wenn du hier alles nur in "Bruchstücken" mitteilst, kann keiner eine profunde Aussage treffen.

 

Stelle den geschwärzten KVA und das ebenso geschwärzte Gutachten hier ein.

 

Dann bekommst du auch ordentliche Aussagen hierzu.

 

Die Glaskugel befragen nützt hier wohl wenig.

 

Aber eines ist ganz sicher. Die Versicherung wird defintiv nicht das Gutachten "in die Tonne" kloppen und den KVA berücksichtigen, ohne eine nachvollziehbare Begründung, oder weil du das so möchtest........

 

Eigentlich auch Logisch oder ? ;) 

 

Gruß

 

Delle  

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 20:37

Jo klar, aber die Summen sind halt bis auf die paar Euronen absolut identisch.

Naja, egal - werde morgen mal die geschwärzten Unterlagen hier einstellen.

Jetzt wünsche ich euch aber erstmal noch einen schönen Abend und gleich mal ein schönes Fest und erholsame Feiertage!

Und vielen Dank nochmals für eure bisherigen Ratschläge!

Dir auch ein schönes Fest.

 

Wir werden das schon herausbekommen, wo hier der Hase im Pfeffer liegt. :D

 

Bis dann......;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 24. Dezember 2009 um 8:08

So, jetzt habe ich mal die Schriftstücke hochgeladen:

Gutachten:

http://s10.directupload.net/images/091224/temp/nwwo8yk4.jpg

http://s11.directupload.net/images/091224/temp/cx6gzcts.jpg

http://s11b.directupload.net/images/091224/temp/kwptt7ec.jpg

Kostenvoranschlag:

http://s10.directupload.net/images/091224/temp/lk3spmza.jpg

http://s10.directupload.net/images/091224/temp/sykvib3w.jpg

 

Beim Kostenvoranschlag würden die Positionen herausfallen, die mit Stoßfänger und Reifen zu tun haben - bleiben also etwa netto 1340 Euro.

Vom logischen her würde ich dann als Versicherung sagen (sollte ich es fiktiv abrechnen und danach die Werkstatt-Rechnung einreichen), dass durch die Überweisung des Nettobetrages des Gutachtens ( EUR 1596) die Bruttorechnung der Werkstatt (nach Abzug der nicht anerkannten Schäden ca. EUR 1595) abgegolten ist.

Dass ich jetzt also nur noch den Nutzungsausfall + Unkostenpauschale bekomme.

Habe aber gelesen, dass man trotzdem Anspruch auf den höheren (fiktiven) Reparatur-Wert des gegnerischen Gutachtens hat - auch wenn man den Wagen bei einer günstigeren Werkstatt richten lässt?! In meinem Fall handelt es sich halt ziemlich genau um den Betrag der MwSt.

-> http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p01021.htm

Aber vielleicht bringe ich jetzt auch alles durcheinander. Musste mich bisher (Gott-sei-Dank) noch nicht so viel mit Unfallschäden auseinandersetzen.

 

So, jetzt muss ich aber noch schnell zum Einkaufen! Nönö, keine Geschenke - nur noch ein paar Lebensmittel! :)

Also - F R O H E

W E I H N A C H T E N !!!

am 24. Dezember 2009 um 9:49

Mal ne Frage von nem Laien (auf diesem Gebiet):

Wieso gehst du nicht einfach in deine Werkstatt und fragts höfflich nach ob sie dir das Auto nicht (wie im KV geschrieben) zum Preis des Gutachtens reparieren?

Die erstellen dann eine Rechnung an die Versicherung, du hast dein Auto wieder incl. neuem Reifen / neuer Stoßstange und die zahlen der Werkstatt den vollen Preis!

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