Gutachten ``fehlerhafte Kalkulation``

Hallo
ich habe folgendes problem
mir ist am 31.01.09 einer hinten rechts ins auto gefahren schuldfrage war kein problem und ich bekam auch recht schnell von der gegnerischen versicherung ein schreiben das der schaden im ramen ihrer eintrittspflicht übernommen wird ich also zur dekra um ein gutachten machen zu lassen was dann vorgestern als duplikat auch bei mir eintraf und heute bekomme ich von der dekra ein 2tes gutachten in dem steht ``wie mit herrn ... vom VVD(gegnerische versicherung) am 17.02.09 telefonisch besprochen ersetzt dieses gutachten das gutachten mit der nr: ... vom 13.02.09 da in diesem eine fehlerhafte kalkulation enthalten war ich also die gutachten miteinander verglichen

der schaden ist nach wie vor gleich beschrienen:

hauptbeschädigungsbereich
das fahrzeug wurde im heckbereich rechts beschädigt

schaden beschreibung
der hintere Stossfänger ist rechtsseitig verschabt und nach oben verschoben das rechte hintere seitenteil ist im bereich vor der schlussleuchte eingedrückt

es git nun aber offensichtlich eine billigere lösung

gutachten 1 (bei arbeitslohn berechnung)
stossfänger h auswechseln (abgebaut)
seitenwand r auswechseln
schliesst ein: sitzbank seitenverkleidungen
seitenfenster stossfänger schlussleuchte
und himmel aus-/einbauen schliesst nicht ein:
kraftstoffbehälter aus-/einbauen

und nun die gekürtzte fassung im 2ten gutachten
zeitzuschlag zu einer hauptposition
stossfänger h ab-/anbauen
stossfänger h auswechseln (abgebaut)
rueckleuchteinheit r aus-/einbauen
seitenwand r instandsetzen

zusätzliche änderungen im 2ten gutachten sin noch das die kosten
für die seitenwand (wegen der instandsetzung) wegfallen die lackierarbeiten sind günstiger und wo vorher eine wertverbesserung von 250 euro stand seht halt jetzt nichts mehr

und jetzt soll ich nicht mehr summe x bekommen sondern ziemlich genau die hälfte von summe x

was haltet ihr davon geht das alles mit rechten dingen zu und muss ich mit der instandsetzung einferstanden sein oder kann ich auf einen austausch bestehen

Beste Antwort im Thema

😁                       Aber nur, weil heute Karneval ist                       😁

Eine Blondine will die Katze ihres Mannes heimlich loswerden und
beschließt, sie auszusetzen.
Sie nimmt sie mit ins Auto, fährt 20 Häuser weit,
setzt die Katze aus und fährt heim.
Zehn Minuten später ist die Katze auch wieder da.
Na gut, denkt sich die Blondine, war vielleicht ein wenig zu kurz die
Strecke. Setzt sich wieder mit der Katze ins Auto, fährt 5 Kilometer
weit und setzt sie aus.
Zwanzig Minuten später ist die Katze wieder zu Hause.
Jetzt reichts! denkt sich die Blondine,
nimmt die Katze mit ins Auto und fährt 20 Kilometer,
dann durch den Wald, über eine Brücke, rechts, links und setzt
die Katze dann schließlich mitten im Wald auf einer Lichtung aus.
Eine halbe Stunde später ruft die Blondine zu Hause an.
"Ist die Katze da?" fragt sie ihren Mann.
"Ja, warum?"
"Hol sie mal ans Telefon, ich habe mich verfahren."

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Ich bin jetzt blind.
Danke schön.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


Wenn mans ausgebeult bekommt ist das sicherlich besser fürn Wagen,

Und ich behaupte jetzt einfach mal, dass dies Kfz-Sachverständige auch wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich habe irgendwie den Eindruck, dass es hier um evtl. Altschäden oder auch um Vorschäden geht, die im ersten Gutachten nicht berücksichtigt wurden.

Das ist aber nur eine Vermutung.

Dann sollte aber im 2ten Gutachten das Vorhandensein von Altschäden bescheinigt sein und dies somit dem TE bereits schwarz auf weiß (oder jetzt auch schon in Farbe? 😁) vorliegen.

Womit wir wieder beim Thema Lesen wären - solche unwichtigen Sachen stehen meistens im Textteil eines Gutachtens und mal ehrlich, wer will den schon lesen und vor allem, wer liest den 😕

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass es hier um evtl. Altschäden oder auch um Vorschäden geht, die im ersten Gutachten nicht berücksichtigt wurden.
 
Das ist aber nur eine Vermutung.

Dann sollte aber im 2ten Gutachten das Vorhandensein von Altschäden bescheinigt sein und dies somit dem TE bereits schwarz auf weiß (oder jetzt auch schon in Farbe? 😁) vorliegen.

richtig. Und das wäre dann schon komisch irgendwie.........

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Ich bin jetzt blind.
Danke schön.

OK........ ich muss was erklären, weil ich kann nicht lügen.........🙁

Das ist das Foto einer hier auch schreibenden Kollegin.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


solche unwichtigen Sachen stehen meistens im Textteil eines Gutachtens und mal ehrlich, wer will den schon lesen und vor allem, wer liest den 😕

TIP: Wenn irgendwo was von

Wertverbesserung

geschrieben steht, sollte man DORT mal ganz fix nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das ist das Foto einer hier auch schreibenden Kollegin.

Wenn sie mal grad nicht posiert?

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich bin jetzt blind.
Danke schön.
OK........ ich muss was erklären, weil ich kann nicht lügen.........🙁

Das ist das Foto einer hier auch schreibenden Kollegin.

Ich hab´s doch gleich gedacht...

Die Harry.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Die Harry.

😁

Hätt´ das Bild nicht nur 0,3MP wär´sie richtig hübsch. 😁

MAN, ich habe auch grade den gedanken gehabt an "die".... dann lese ich zuende und bin nu beleidigt :P :P

Was denn?
Delle und Elk_EN stehen doch auf den Look.
😁

Zitat:

Original geschrieben von Harry999
MAN, ich habe auch grade den gedanken gehabt an "die".... dann lese ich zuende und bin nu beleidigt :P :P

also, ich weis jetzt auch nicht wieso sie auf dich kommen....😕.........mehr sag ich aber jetzt nicht mehr...........😁

Gruß vom sehr geehrten Herrn Delle 😛

😁                       Aber nur, weil heute Karneval ist                       😁

Eine Blondine will die Katze ihres Mannes heimlich loswerden und
beschließt, sie auszusetzen.
Sie nimmt sie mit ins Auto, fährt 20 Häuser weit,
setzt die Katze aus und fährt heim.
Zehn Minuten später ist die Katze auch wieder da.
Na gut, denkt sich die Blondine, war vielleicht ein wenig zu kurz die
Strecke. Setzt sich wieder mit der Katze ins Auto, fährt 5 Kilometer
weit und setzt sie aus.
Zwanzig Minuten später ist die Katze wieder zu Hause.
Jetzt reichts! denkt sich die Blondine,
nimmt die Katze mit ins Auto und fährt 20 Kilometer,
dann durch den Wald, über eine Brücke, rechts, links und setzt
die Katze dann schließlich mitten im Wald auf einer Lichtung aus.
Eine halbe Stunde später ruft die Blondine zu Hause an.
"Ist die Katze da?" fragt sie ihren Mann.
"Ja, warum?"
"Hol sie mal ans Telefon, ich habe mich verfahren."

Zitat:

Original geschrieben von wering


Hallo
ich habe folgendes problem
mir ist am 31.01.09 einer hinten rechts ins auto gefahren schuldfrage war kein problem und ich bekam auch recht schnell von der gegnerischen versicherung ein schreiben das der schaden im ramen ihrer eintrittspflicht übernommen wird ich also zur dekra um ein gutachten machen zu lassen was dann vorgestern als duplikat auch bei mir eintraf und heute bekomme ich von der dekra ein 2tes gutachten in dem steht ``wie mit herrn ... vom VVD(gegnerische versicherung) am 17.02.09 telefonisch besprochen ersetzt dieses gutachten das gutachten mit der nr: ... vom 13.02.09 da in diesem eine fehlerhafte kalkulation enthalten war ich also die gutachten miteinander verglichen

der schaden ist nach wie vor gleich beschrienen:

hauptbeschädigungsbereich
das fahrzeug wurde im heckbereich rechts beschädigt

schaden beschreibung
der hintere Stossfänger ist rechtsseitig verschabt und nach oben verschoben das rechte hintere seitenteil ist im bereich vor der schlussleuchte eingedrückt

es git nun aber offensichtlich eine billigere lösung

gutachten 1 (bei arbeitslohn berechnung)
stossfänger h auswechseln (abgebaut)
seitenwand r auswechseln
schliesst ein: sitzbank seitenverkleidungen
seitenfenster stossfänger schlussleuchte
und himmel aus-/einbauen schliesst nicht ein:
kraftstoffbehälter aus-/einbauen

und nun die gekürtzte fassung im 2ten gutachten
zeitzuschlag zu einer hauptposition
stossfänger h ab-/anbauen
stossfänger h auswechseln (abgebaut)
rueckleuchteinheit r aus-/einbauen
seitenwand r instandsetzen

zusätzliche änderungen im 2ten gutachten sin noch das die kosten
für die seitenwand (wegen der instandsetzung) wegfallen die lackierarbeiten sind günstiger und wo vorher eine wertverbesserung von 250 euro stand seht halt jetzt nichts mehr

und jetzt soll ich nicht mehr summe x bekommen sondern ziemlich genau die hälfte von summe x

was haltet ihr davon geht das alles mit rechten dingen zu und muss ich mit der instandsetzung einferstanden sein oder kann ich auf einen austausch bestehen

Nach deinen Aussagen zu Urteilen wurde einfach die Kalkulation heruntergerechnet.

Wahrscheinlich nicht durch deinen Gutachter. Hab jetzt hier keine 3 Seiten gelesen aber Delle gab den besten Tip gleich zu beginnn:

Ab zum Anwalt!

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.

Wahrscheinlich nicht durch deinen Gutachter. Hab jetzt hier keine 3 Seiten gelesen aber Delle gab den besten Tip gleich zu beginnn:
 
Ab zum Anwalt!

Wahrscheinlich aber doch durch seinen Gutachter........

Schreiben vom Grünkittel (durch den TE beauftragt) an diesen: 

wie mit herrn ... vom VVD(gegnerische versicherung) am 17.02.09 telefonisch besprochen ersetzt dieses gutachten das gutachten mit der nr: ... vom 13.02.09 da in diesem eine fehlerhafte kalkulation enthalten war

Gruss

Delle

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