Gutachten ``fehlerhafte Kalkulation``
Hallo
ich habe folgendes problem
mir ist am 31.01.09 einer hinten rechts ins auto gefahren schuldfrage war kein problem und ich bekam auch recht schnell von der gegnerischen versicherung ein schreiben das der schaden im ramen ihrer eintrittspflicht übernommen wird ich also zur dekra um ein gutachten machen zu lassen was dann vorgestern als duplikat auch bei mir eintraf und heute bekomme ich von der dekra ein 2tes gutachten in dem steht ``wie mit herrn ... vom VVD(gegnerische versicherung) am 17.02.09 telefonisch besprochen ersetzt dieses gutachten das gutachten mit der nr: ... vom 13.02.09 da in diesem eine fehlerhafte kalkulation enthalten war ich also die gutachten miteinander verglichen
der schaden ist nach wie vor gleich beschrienen:
hauptbeschädigungsbereich
das fahrzeug wurde im heckbereich rechts beschädigt
schaden beschreibung
der hintere Stossfänger ist rechtsseitig verschabt und nach oben verschoben das rechte hintere seitenteil ist im bereich vor der schlussleuchte eingedrückt
es git nun aber offensichtlich eine billigere lösung
gutachten 1 (bei arbeitslohn berechnung)
stossfänger h auswechseln (abgebaut)
seitenwand r auswechseln
schliesst ein: sitzbank seitenverkleidungen
seitenfenster stossfänger schlussleuchte
und himmel aus-/einbauen schliesst nicht ein:
kraftstoffbehälter aus-/einbauen
und nun die gekürtzte fassung im 2ten gutachten
zeitzuschlag zu einer hauptposition
stossfänger h ab-/anbauen
stossfänger h auswechseln (abgebaut)
rueckleuchteinheit r aus-/einbauen
seitenwand r instandsetzen
zusätzliche änderungen im 2ten gutachten sin noch das die kosten
für die seitenwand (wegen der instandsetzung) wegfallen die lackierarbeiten sind günstiger und wo vorher eine wertverbesserung von 250 euro stand seht halt jetzt nichts mehr
und jetzt soll ich nicht mehr summe x bekommen sondern ziemlich genau die hälfte von summe x
was haltet ihr davon geht das alles mit rechten dingen zu und muss ich mit der instandsetzung einferstanden sein oder kann ich auf einen austausch bestehen
Beste Antwort im Thema
😁 Aber nur, weil heute Karneval ist 😁
Eine Blondine will die Katze ihres Mannes heimlich loswerden und
beschließt, sie auszusetzen.
Sie nimmt sie mit ins Auto, fährt 20 Häuser weit,
setzt die Katze aus und fährt heim.
Zehn Minuten später ist die Katze auch wieder da.
Na gut, denkt sich die Blondine, war vielleicht ein wenig zu kurz die
Strecke. Setzt sich wieder mit der Katze ins Auto, fährt 5 Kilometer
weit und setzt sie aus.
Zwanzig Minuten später ist die Katze wieder zu Hause.
Jetzt reichts! denkt sich die Blondine,
nimmt die Katze mit ins Auto und fährt 20 Kilometer,
dann durch den Wald, über eine Brücke, rechts, links und setzt
die Katze dann schließlich mitten im Wald auf einer Lichtung aus.
Eine halbe Stunde später ruft die Blondine zu Hause an.
"Ist die Katze da?" fragt sie ihren Mann.
"Ja, warum?"
"Hol sie mal ans Telefon, ich habe mich verfahren."
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dennis D.
Nach deinen Aussagen zu Urteilen wurde einfach die Kalkulation heruntergerechnet.Wahrscheinlich nicht durch deinen Gutachter. Hab jetzt hier keine 3 Seiten gelesen aber Delle gab den besten Tip gleich zu beginnn:
Ab zum Anwalt!
Geiler Tipp - immer wieder gern genommen, aber erklär der Gemeinde unwissender MT´ler doch einmal, was ein Anwalt erreichen soll, wenn der
eigeneKfz-Sachverständige (selbst nach Zuruf durch den Versicherer) sein Gutachten korrigiert ?