Gurtkontrolle
Hallo, wer hilft mir den schrecklichen Piepton bei Nichtanlegen des Gurtes auszuschalten. Gruss J.O.
Beste Antwort im Thema
Sollte ich dich ohne antreffen gäbs eher noch einen Schlag in den Nacken !!! 😠
Allein für die Frage sollte man dir den Führerschein entziehen ...
Gruß, staffy - die bei sowas keinen Spaß versteht
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von staffy
Selbst wenn dir der Mensch egal ist, hast du aber ein größeres "Problem", wenn der Unfallgegner nicht angeschnallt ist !! Dann könnte es nämlich ein Unfall mit Todesfolge, statt einfacher Körperverletzung sein ...Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
...soweit richtig, solange mir der nicht vor's Auto läuft und ich dann deswegen Scherereien ohne Ende habe.
Das Problem wird der undertaker nie haben. Als Seher sieht er drohende Gefahren im Voraus und geht ihnen aus dem Weg.😁
Zitat:
Original geschrieben von staffy
Selbst wenn dir der Mensch egal ist, hast du aber ein größeres "Problem", wenn der Unfallgegner nicht angeschnallt ist !! Dann könnte es nämlich ein Unfall mit Todesfolge, statt einfacher Körperverletzung sein ...
Eben. Dieser Umstand wird aber scheinbar von vielen Zeitgenossen ausgeblendet...
Uiii, hier wird aber jetzt mal eben fleissig einiges durcheinander geworfen!!!
Ist das ein "Versehen durch Unwissenheit", oder Absicht um
1. den (moralischen) Druck zu erhöhen und
2. ein paar mehr Argumente zu haben?
Jetzt sind wir schon bei Körperverletzung...! *lach*
Leute, sowas setzt VORSATZ, oder wenigstens 'grobe Fahrlässiglkeit' voraus!
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem bei einem "normalen" Verkehrsunfall (die eben nunmal (leider) passieren) irgendjemand wegen Körperverletzung verurteilt worden wäre, es sei denn, der Fahrer hat eben -wie oben schon geschrieben- Vorsätzlich oder wenigstens grob Fahrlässig gehandelt!
Wenn ich mich in meine Karre setze und zu der Oma auf derStraße rufe das ich sie jetzt gleich über den Haufen fahre, DANN könnte es mir passieren das ich wegen Körperverletzung oder versuchter Tötung angeklagt werde.
Wenn ich aber einfach angefahren komme, die Oma aufs Korn nehme und hinterher sage das ich sie nicht gesehen habe, dann ist das zwar evtl. ein Unfall mit Todesfolge, heißt aber noch lange nicht das ich irgendwelche Strafen zu befürchten habe.
Das Eine (Unfall mit Todesfolge) ist eine grobe Hergangsbeschreibung,
das Andere (Körperverletzung) ein Straftatbestand!
Um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:
MIR geht es nicht darum, ob das Überfahren eines Menschen eine Straftat ist,
sondern darum, daß ich einen Menschen auf dem Gewissen habe, weil dieser
leichtfertig gehandelt hat !!
Jetzt verständlicher ?
Oder hast du das schon verstanden bist nur nach wie vor der Meinung, dir wärs egal, solange du nicht Schuld bist ?
Ich persönlich finde daß jeder, der sich in der Öffentlichkeit bewegt auf seine Mitmenschen Rücksicht nehmen sollte.
(auch beim Suizid 😎)
Gruß, staffy
Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
Uiii, hier wird aber jetzt mal eben fleissig einiges durcheinander geworfen!!!
Ist das ein "Versehen durch Unwissenheit", oder Absicht um
1. den (moralischen) Druck zu erhöhen und
2. ein paar mehr Argumente zu haben?
Jetzt sind wir schon bei Körperverletzung...! *lach*
Leute, sowas setzt VORSATZ, oder wenigstens 'grobe Fahrlässiglkeit' voraus!
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem bei einem "normalen" Verkehrsunfall (die eben nunmal (leider) passieren) irgendjemand wegen Körperverletzung verurteilt worden wäre, es sei denn, der Fahrer hat eben -wie oben schon geschrieben- Vorsätzlich oder wenigstens grob Fahrlässig gehandelt!
Wenn ich mich in meine Karre setze und zu der Oma auf derStraße rufe das ich sie jetzt gleich über den Haufen fahre, DANN könnte es mir passieren das ich wegen Körperverletzung oder versuchter Tötung angeklagt werde.
Wenn ich aber einfach angefahren komme, die Oma aufs Korn nehme und hinterher sage das ich sie nicht gesehen habe, dann ist das zwar evtl. ein Unfall mit Todesfolge, heißt aber noch lange nicht das ich irgendwelche Strafen zu befürchten habe.
Das Eine (Unfall mit Todesfolge) ist eine grobe Hergangsbeschreibung,
das Andere (Körperverletzung) ein Straftatbestand!
Du tust so, als würdest Du die rechtlichen Hintergründe bzw. die Voraussetzungen der einzelnen Straftatbestände verstehen.
Wenn Du ernsthaft meinst, dass es nicht strafrechtlich relevant ist, einen Menschen auf´s Korn zu nehmen und zu töten, wenn Du hinterher behauptest, Du hättest sie nicht gesehen, gehörst Du nicht nur aus dem Straßenverkehr, sondern auch aus der Gesellschaft entfernt, in dem man Dich in Gewahrsam nehmen sollte.
Mit Deiner Argumentation könnte sich jeder einer Bestrafung entziehen, in dem er behauptet, er würde die Tat nicht gewollt haben.
Hallo ins Forum,
auch strafrechtlich hat dies Auswirkungen, da wird nichts durcheinander geworfen.
Kommt es zu einem Unfall, bei dem jemand (mit Gurt) verletzt wird, ist man i.d.R. mit fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB, Strafrahmen Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe) dabei. Hat dieser jemand beim gleichen Unfall keinen Gurt um und stirbt, ist man i.d.R. mit fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB, Strafrahmen Freiheitsstrafe bei 5 Jahre oder Geldstrafe) dabei.
Also schon ein Unterschied und vom - nicht juristischen - moralischen Aspekt, den Staffy zu Recht hervorgehoben hat, ist's schon ein erheblicher. Mir wär's nicht egal, ob einer bei einem Unfall stirbt, an dem ich beteiligt bin, selbst wenn hinterher alle Richter sagen sollten, ich hätte nichts falsch gemacht. Dennoch war ich am Unfall beteiligt, den ich hätte verhindern können, wenn ich später losgefahren wäre, eine andere Strecke genutzt hätte ... .
Von daher hat die Gurtpflicht schon ihren Sinn. Für den Nutzer wie auch für die anderen möglichen Unfallgegner.
@undertaker75: Wenn Du Deinem Nick alle Ehre machen willst, dann mach's. Glaub' aber nicht, dass Dir bei einem Unfall nichts passiert. Mindestens § 222 wartet (und das zu Recht !). Bei solchen Äußerungen, sorry, kommen mir Zweifel an Deiner Eignung für den Straßenverkehr.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
Ist das ein "Versehen durch Unwissenheit", oder Absicht um
1. den (moralischen) Druck zu erhöhen...
Hier muß überhaupt kein moralischer Druck aufgebaut werden, da wir in Deutschland eine allgemeine Gurtpflicht haben und die Ausnahmegründe, bei denen man sich von der Gurtpflicht befreien lassen kann, eng gefaßt und streng geregelt sind.
*lächel*
...find ich toll, wie Ihr euch hier gegenseitig aufgeilt! 😉
Natürlich haben wir in D die allgemeine Gurtpflicht und wenn ihr euch an meine vorherigen Beiträge erinnert bin ich ein echter Verfechter davon sich im Straßenverkehr anzuschnallen - ABER aus Überzeugung und nicht aus Angst vor Strafen!
Mit einer übermäßigen Reglementierungswut erreicht man nämlich überhauptnichts!
Aus Überzeugung muss es kommen!
Was -findet ihr- sollte denn noch alles per Gesetz unter Strafe gestellt werden?
Wollt ihr tatsächlich auch noch das Kleinste Detail gesetzlich regeln um auchnoch den Letzten vor sich selbst zu schützen?
§ Verbot von Spaziergängen mit Glasflaschen
§ Verbot des Badens im Freien bei Temperaturen unter 8 Grad
§ Verbot des essens von Bonbons während des Laufens
(stellt Euch vor, ihr rempelt versehentlich jemanden beim Gehen an der dabei sein Bonbon in den Hals bekommt und daran stirbt! Hätte er kein Bonbon gegessen wäre er sicher nicht gestorben!
Ihr müsstet Euch ja lebenslang Vorwürfe machen!!! *grins*
Wenns nach Euch geht, dann leben wir wohl bald in einem Überwachungsstaat - mehr noch, als wir es ohnehin schon tun! *kopfschüttel*
Zitat:
Original geschrieben von undertaker75
*lächel*
...find ich toll, wie Ihr euch hier gegenseitig aufgeilt! 😉Natürlich haben wir in D die allgemeine Gurtpflicht und wenn ihr euch an meine vorherigen Beiträge erinnert bin ich ein echter Verfechter davon sich im Straßenverkehr anzuschnallen - ABER aus Überzeugung und nicht aus Angst vor Strafen!
Mit einer übermäßigen Reglementierungswut erreicht man nämlich überhauptnichts!
Aus Überzeugung muss es kommen!Was -findet ihr- sollte denn noch alles per Gesetz unter Strafe gestellt werden?
Wollt ihr tatsächlich auch noch das Kleinste Detail gesetzlich regeln um auchnoch den Letzten vor sich selbst zu schützen?
§ Verbot von Spaziergängen mit Glasflaschen
§ Verbot des Badens im Freien bei Temperaturen unter 8 Grad
§ Verbot des essens von Bonbons während des Laufens
(stellt Euch vor, ihr rempelt versehentlich jemanden beim Gehen an der dabei sein Bonbon in den Hals bekommt und daran stirbt! Hätte er kein Bonbon gegessen wäre er sicher nicht gestorben!
Ihr müsstet Euch ja lebenslang Vorwürfe machen!!! *grins*Wenns nach Euch geht, dann leben wir wohl bald in einem Überwachungsstaat - mehr noch, als wir es ohnehin schon tun! *kopfschüttel*
Moin,
sehe ich genauso. Was soll am Abschalten des Pieptones illegal sein? Anschnallen ist doch das entscheidende Kriterium. Meine Piepser kann ich doch an und abstellen, wie es mir beliebt. Hautsache ich bin angeschnallt. Und darum ging es doch dem TE. Oder sehe ich da was falsch?
Und jetzt bitte keine Querverbindungen einreden so wie: warum will er den Ton abschalten... weil er sich nicht anschnallen will. Das ist einfache Kaffeesatzleserei.
Sollte man sich denn auf nem Golfplatz anschnallen müssen, nur weil man die Bälle aufsammelt? Gut, auch dabei kann man gegen einen Baum fahren, aber da liegt wohl das Problem dann woanders.
Grüße
Kann jeder der eine Star Diagnose sein eigen nennt.
Gibt ja deutschlandweit genügend MT Mitglieder, die eine haben.
Zitat:
Original geschrieben von benzsport
Kann jeder der eine Star Diagnose sein eigen nennt.
Gibt ja deutschlandweit genügend MT Mitglieder, die eine haben.
'grün' von mir!
DAS ist eine Antwort auf die Frage des TE!
Danke! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von PEHAXA
Hallo, wer hilft mir den schrecklichen Piepton bei Nichtanlegen des Gurtes auszuschalten. Gruss J.O.
Fahr zur nächsten Werkstätte, die programieren dir für einen kleinen Unkostenbeitrag raus.
lg