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Gurt hinten links ausbauen ? Bitte um Hilfe!

Audi A6 C6/4F

Moin Leute . Bei mir rollt sich der Gurt nicht mehr ein nun wollte ich den wechseln . Ich weis aber nicht wie ich denn ausbaue . Kann mir jemand helfen ? (Hab ne Limo )
Danke im voraus :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ts183


Airbag hin oder her danach habe ich nicht gefragt weil ich das weis das da Nen Airbag is . Scheiß auf den Airbag der nützt eh nichts wenn de dich nicht an Gurten kannst .

Offensichtlich ist dir die Rechtslage hierzu nicht bekannt, daher möchte ich sicherheitshalber noch darauf hinweisen:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

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Zitat:

Original geschrieben von ts183



Zitat:

Original geschrieben von topshooter


Du darfst es nicht.
Ich denke das war die Mitteilung...

BTW, siehe MT AGB´s. Anleitungen zum Thema sind hier auch verboten, egal ob Airbag oder Gurtstraffer. Haltet euch doch einfach daran und alles ist gut. 🙂

Ich hab das schon verstanden . :-)

Dann wirst Du auch verstehen, dass ich den Thread hier schließe.

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