Gumball 3000
"A30/Bad Bentheim-Gumball3000 - Polizei stoppt Luxusrallye
Oberlandesgericht bestätigt Verbot des „Gumball 3000 Autorennens“ in Deutschland
Polizei kontrollierte an den Grenzübergängen – Drei Rennfahrzeuge auf A 30 angetroffen"
Klick!
Und nun dürfen sie schön mit 60 km/h aufm Autotransporter durch Deutschland fahren
edit by Johnes
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Das Spiessertum hat einmal mehr gesiegt. Schade...
186 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Schon lustig.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 12. Senat - hat die Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 30. April 2010 zurückgewiesen, weil die dargelegten Gründe keinen Anlass geben, die Sach- und Rechtslage anders als das Verwaltungsgericht zu beurteilen (12 ME 111/10).Die Veranstalter legen Beschwerde ein und sind nicht einmal dazu in der Lage, diese Beschwerde stichhaltig und für die nächsthöhere Instanz nachvollziehbar zu begründen...😁
wie würdest du denn begründen wollen, wenn du dir das recht der benutzung deiner black
americanexpress in einem
deutschenkaufhaus einklagen müsstest? 😁
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
allerdings nur denstraftatbestand des illegalen grenzübertritts. interessanter ist dabei, wie das grenzübertritsverbot (des fahrzeugs/der kombination fahrer + konkretes fahrzeug?) zustandegekommen ist.ist das ein immerwährendes grenzübertrittsverbot oder nur eins für den monat mai? dürfen die fahrer in "diesen" fahrzeugen nicht, aber in anderen schon durch D durchfahren?
@Pepper: hab's jetzt erstmal nur überflogen.
Lese den Absatz , welchen Karl Nickel freundlicherweise zitiert hat 3x durch vielleicht findest du die Lösung ja😁
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
wie würdest du denn begründen wollen, wenn du dir das recht der benutzung deiner black american express in einem deutschen kaufhaus einklagen müsstest? 😁
Hm, gute Frage.
Ich verstehe da jetzt zunächst einmal nicht, wo der Zusammenhang zwischen der Benutzung einer Kreditkarte und der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen liegen soll...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hm, gute Frage.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
wie würdest du denn begründen wollen, wenn du dir das recht der benutzung deiner black american express in einem deutschen kaufhaus einklagen müsstest? 😁Ich verstehe da jetzt zunächst einmal nicht, wo der Zusammenhang zwischen der Benutzung einer Kreditkarte und der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen liegen soll...
du
könntestdir bargeld abheben und illegale gegenstände erwerben.
@Pepper: ja eben - könnte, hätte, würde... "müsste befürchtet werden" auf der einen und "DAS muss hier nicht geklärt werden" auf der anderen seite.
zur rechtmässigkeit gehört für mich, dass ALLES miteinbezogen und geklärt wird. woher will man sonst wissen, dass es (im hinblick auf alle umstände) rechtmässig ist?
tut mir ja leid, immer wieder in die selben muster verfallen zu müssen, aber vor nicht allzulanger zeit war auch das anschiessen und verbluten lassen von republikflüchtigen "rechtmässig". und das nicht irgendwo, sondern mitten in D.
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Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
tut mir ja leid, immer wieder in die selben muster verfallen zu müssen, aber vor nicht allzulanger zeit war auch das anschiessen und verbluten lassen von republikflüchtigen "rechtmässig". und das nicht irgendwo, sondern mitten in D.
Wenn du genau lesen würdest was da steht kommst du zu dem Ergebnis
........und die Teilnehmer auf eigenen Wunsch mit ihren Fahrzeugen durch die Bundesrepublik reisten, könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
Kapito?
Zitat:
könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
weil sie das "von vornherein nicht dürfen" - oder wie sonst kommt ein illegaler
grenzübertrittzustande? 🙂
dem könnte man ja entgegenwirken, indem man das fahrzeug - nach einem legalen grenzübertritt - in D kauft. 😛
erm, sorry - rechtmässig erwirbt.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
weil sie das "von vornherein nicht dürfen" - oder wie sonst kommt ein illegaler grenzübertritt zustande? 🙂Zitat:
könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
Im Zusammenhang mit dem Rennen eben , lese es dir noch mal durch vielleicht .........
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
lese es dir noch mal durch vielleicht .........
erkläre mir doch einfach die juristischen zusammenhänge in einem post, anstatt seitenlang zu analysieren, wie gut meine auffassungsgabe es mir gestattet, die quintessenz einzelner passagen deutscher oberverwaltungsgerichte zu interpretieren.
vielleicht.........
kommen wir dann ja ein stück weiter?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
erkläre mir doch einfach die juristischen zusammenhänge in einem post, anstatt seitenlang zu analysieren, wie gut meine auffassungsgabe es mir gestattet, die quintessenz einzelner passagen deutscher oberverwaltungsgerichte zu interpretieren.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
lese es dir noch mal durch vielleicht .........vielleicht.........
kommen wir dann ja ein stück weiter?
Ach das wäre doch zu einfach ,ich lasse einfach mal 3 Wörter aus ok?
........und die Teilnehmer auf eigenen Wunsch mit ihren Fahrzeugen durch die Bundesrepublik reisten, könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
........und die Teilnehmer auf eigenen Wunsch mit ihren Fahrzeugen durch die Bundesrepublik reisten, könne und müsse nicht geklärt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
........und die Teilnehmer auf eigenen Wunsch mit ihren Fahrzeugen durch die Bundesrepublik reisten, könne und müsse nicht geklärt werden.
sehr gut. wenn du jetzt noch den ersten teil des satzes - das was vor dem "und" steht - ebenfalls vereinfacht einfügen könntest.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
sehr gut. wenn du jetzt noch den ersten teil des satzes - das was vor dem "und" steht - ebenfalls vereinfacht einfügen könntest.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
........und die Teilnehmer auf eigenen Wunsch mit ihren Fahrzeugen durch die Bundesrepublik reisten, könne und müsse nicht geklärt werden.
Die Frage, ob die Antragstellerin auch dann ein verbotenes Rennen durchführe oder es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung handele, wenn die Fahrt für die gesamte Strecke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland "ausgesetzt" werde und die Teilnehmer auf eigenen Wunsch mit ihren Fahrzeugen durch die Bundesrepublik reisten, könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
mmhm, Pepper - vereinfacht.
Zitat:
Die Frage, ob die Antragstellerin auch dann ein verbotenes Rennen durchführe oder es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung handele, könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
jetzt stellt sich mir die frage, in welchem zusammenhang das zu einer durchfahrt mit einem verkehrssicheren kfz durch D steht.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
mmhm, Pepper - vereinfacht.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
jetzt stellt sich mir die frage, in welchem zusammenhang das zu einer durchfahrt mit einem verkehrssicheren kfz in D steht.Zitat:
Die Frage, ob die Antragstellerin auch dann ein verbotenes Rennen durchführe oder es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung handele, könne und müsse in diesem Verfahren nicht geklärt werden.
Das es sich bei dem Rennen um eine verbotene Veranstalltung handelt hat das Gericht geklärt.
dass die veranstaltung in D illegal ist, lässt sich nur schwer bestreiten. jedoch war meine frage nicht, ob man trotzdem am rennen teilnehmen darf. insofern ist mir unklar...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Lese den Absatz , welchen Karl Nickel freundlicherweise zitiert hat 3x durch vielleicht findest du die Lösung ja😁Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
allerdings nur denstraftatbestand des illegalen grenzübertritts. interessanter ist dabei, wie das grenzübertritsverbot (des fahrzeugs/der kombination fahrer + konkretes fahrzeug?) zustandegekommen ist.ist das ein immerwährendes grenzübertrittsverbot oder nur eins für den monat mai? dürfen die fahrer in "diesen" fahrzeugen nicht, aber in anderen schon durch D durchfahren?
@Pepper: hab's jetzt erstmal nur überflogen.
... nach welcher "lösung" ich ausgerechnet im von dir hervorgehobenen absatz suchen soll.