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Günstiges Auto aus Leasingabbruch?

Themenstarteram 3. Januar 2005 um 23:08

hallo,

ich hab mal gehört, dass leasingautos (oder finanzierte ??), deren ursprüngliche besitzer die raten nicht mehr zahlen konnten zu - im vergleich zu normalen gebrauchten - recht günstigen kursen zu bekommen wären, da die banken hier nur noch ihre auslagen reinbekommen möchten.

ist da was dran? und wo bekommt man solche autos? stehn die dann beim händler in der normalen gebrauchtwagendatenbank oder werden die versteigert o.ä.?

danke schonmal,

gruss robert

ps. ich hoffe das thema ist in diesem bereich richtig

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9 Antworten
am 4. Januar 2005 um 7:24

Hi,

ganz so kann ich mir das nicht vorstellen. Evtl. kannst du von jemanden den Leasingvertrag mit allen Rechten und PFLICHTEN übernehmen, da für ihn und jeden anderen die vorzeitige Abgabe mit hohen Kosten bzw. Verlusten verbunden ist.

Normalerweise (zumindest bei Herstellerlesasing) ist es lt. Aussage eines Händlers so, das diese selbst die Kraftfahrzeuge von der Leasinggesellschaft übernehmen und verwerten müssen. Und warum soll der das Auto besonders günstig verkaufen?

Zumal nicht jede dieser "Übernahmen" für den Händler oder die Leasinggesellschaft günstig kommen - den bei wie vielen "Kunden" wird wohl nichts zu holen sein ? (weder die evtl. ausstehenden Raten noch die Abstandszahlungen und Gebühren).

Darum wird das wohl eine Mischkalkulation sein und die Erträge wohl nicht an potenzielle Gebrauchtwagenkäufer weitergegeben werden. Und die Preise - sollte es hierfür eine "Börse" geben - dürften die Preise hier auch markgerecht sein.

 

Aber ich laß mich gerne eines Besseren belehren ;)

cu

pp

Sobald ein Neuwagens vom Hof des Händlers fährt verliert er 20 bis 40 Prozent an Wert: Er ist ab sofort ein Gebrauchter.

Damit müssten entsprechend dem Marktpreis die Leasingraten für ein junges Gebrauchtfahrzeug erheblich niedriger werden.

Bei Leasingverträgen und Krediten wird ratierlich gezahlt. Damit hat der Leasinggeber gerade in den ersten Monaten ein erhebliches Risiko. Hat er keine den Wertverlust kompensierende Anzahlung so wird er gerade in den ersten Monaten ein erhebliches Risiko tragen müssen.

Niedirge Leasingraten für junge Gebrauchte würde ich eher mit dem mehr oder weniger unauffälligen Haldenabbau von schwer verkäuflichen Modellen der Hersteller begründen.

Erst für günstiges Geld bei Flotten placiert (Kfz-Vermieter und Großkonzerne) und dann als junge Gebrauchte günstig auf den Markt bringen. Und zur Not gibt es dann noch die Tageszulassung. Aber die wirkt sich stärker auf den erzielbaren Neupreis aus.

Themenstarteram 6. Januar 2005 um 11:54

@madcruiser:

ich will das auto nicht leasen sondern kaufen.

@peter panter:

so ganz hab ich das ja auch nicht verstanden, wie das gemeint war.

aber wohl irgendwie so, dass die leasinggesellschaft die autos ja zu ganz anderen preisen einkauft als der normale endkunde. und wenn nun ein leasingnehmer nicht mehr zahlen kann bleibt halt nach abzug seiner bisherigen zahlungen und den kosten noch ein betrag X übrig, den das auto der leasinggesellschaft noch kostet. und um schnell wieder auf 0 zu kommen geben sie das auto für X+1 ab... so in etwa wurde mir das erklärt.

aber wenn man mal so drüber nachdenkt wärs eigentlich nur logisch, dass dann der autohändler das auto für den günstigen preis kauft und zum normalen kurs dann weiterverkauft. sonst wär er ja blöd.

naja, ich werd mich wenns soweit ist dann wohl mal beim händler erkundigen.

gruss robert

Vorstellen kann man sich das schon. Nur wird darüber normalerweise nicht gesprochen um die "Geiz iss geil" Mentalität der Kunden nicht noch zu fördern.

Ich bezweifele aber das generell alle Leasingabbruchautos günstig sind. Es kommt drauf an wieviel Ausstattung das Kfz hat. Vollausstattung lässt sich wesentlich teurer verkaufen als wenn er nur das nötigste extra hat.

Außerdem kommt noch die Beliebtheit und die Motorisierung dazu.

Ein 320D lässt sich mit Sicherheit 5 mal so gut verkaufen wie ein 330D(hier ist es mir speziell aufgefallen). Bei einem 2,5 TDI gegenüber einem 1,9TDI verhält es sich sicher ähnlich.

Gruß Zonkdsl

@robert

sorry für das Einsetzen von Leasing.

Ob Du kaufst oder least ändert jedoch an den Zusammenhängen nichts.

Die Leasinggesellschaft wird immer zum Marktpreis verkaufen. Ob Sie jetzt vorne liegt (weil der Abbrecher eine ordentliche Anzahlung geleistet hat), oder Verluste mit dem abgebrochenen Vertrag gemacht hat (weil der Abbrecher keine Anzahlung leisten musste oder die der Höhe nach nicht ausreichte).

Das eigentliche Geschäft ist der Einkauf der Neuwagen. Wenn der Preis da stimmt, kann man nur verdienen und muß die Ware halt am Ende einfach nur loswerden. Thema Neuwagenhalde.

Für dich kann doch nur interessant sein, dass der Gebrauchtwagenpreis im Marktgefüge stimmt und attraktiv ist.

Wenn ein Profi (und das sollte die Leasinggesellschaft sein) erheblich (=Richtung verschleudern) unter dem Gebrauchtwagenpreis verkauft, dann stimmt meist mit der Ware etwas nicht. Oder die Leasinggesellschaft ist kurz vor der Insolvenz. Und das ist eher selten.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Für dich kann doch nur interessant sein, dass der Gebrauchtwagenpreis im Marktgefüge stimmt und attraktiv ist.

Wenn ein Profi (und das sollte die Leasinggesellschaft sein) erheblich (=Richtung verschleudern) unter dem Gebrauchtwagenpreis verkauft, dann stimmt meist mit der Ware etwas nicht.

Das sehe ich genauso.

am 11. Januar 2005 um 8:35

Die Leasinggesellschaften verkaufen ein Fahrzeug nach Leasingende - egal ob vorzeitige oder regulär - zum normalen Händlereinkaufspreis an den Vertragshändler. Bei vorzeitigem Vertragsende holt sich die Leasinggesellscahft die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Händlereinkaufspreis vom Leasingnehmer. Daher hat ein Leasingrückläufer immer einen ganz normalen Marktpreis.

Anders sieht es bei gewandelten Fahrzeugen, also Fahrzeugen, die der Vorbesitzer wegen Mängelhäufung oder nicht abstellbaren Mängeln zurückgegeben hat, aus:

Hier legen der Händler und die Gewährleistungsverantwortlichen des Herstellers / Importeurs einen Mindestverkaufserlös fest, das Fahrzeug darf dann durch den Händler zu einem Preis, der bis zu 20% unter dem Marktpreis liegen kann, veräußert werden. Da der Händler jedoch an diesem Geschäft nichts verdient - der Verkauf erfolgt im Auftrag des Herstellers / Importeurs - ist ein überdurchschnittlich niedriger Preis meist an die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens gekoppelt,

Durch das Folgegeschäft mit dem Gebrauchten macht der Händler dann sein eigentliches Geschäft.

am 11. Januar 2005 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Baurix

Die Leasinggesellschaften verkaufen ein Fahrzeug nach Leasingende - egal ob vorzeitige oder regulär - zum normalen Händlereinkaufspreis an den Vertragshändler.............

Hi,

ich kenne das so das hier der Restwert genommen wird - zumindest beim KM Leasing. Der dürfte sich aber vom HEK nicht sonderlich groß unterscheiden.

Hier zeigt sich auch warum die Händler so gerne Leasing machen: Man kann 2* dran verdienen. Einmal mit dem Verkauf des Neuwagens und dann noch einmal als Gebrauchtwagen. Ich kenne sogar einen Händler der war doppelt dreist und wollte bei der Leasingübernahme nicht den Restwert sondern den normalen Marktpreis und gleichzeitig auch die Gebrauchtwagengarantie ausschließen, da man das Auto ja schließlich die gesamte Zeit vorher ja auch gefahren sei und es sich ja um eine Leasingübernahme und kein Gebrauchtwagenkauf handeln würde - dies war ein "rühmliches" Beispiel seiner Zunft.

Was aber die Frage aufwirft: sollte man das Fahrzeug nach 3 oder 4 Jahren Leasingdauer übernehmen, besteht dann nochmal die 1 jährige Gebrauchtwagengarantie?

 

cu

pp

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

 

Was aber die Frage aufwirft: sollte man das Fahrzeug nach 3 oder 4 Jahren Leasingdauer übernehmen, besteht dann nochmal die 1 jährige Gebrauchtwagengarantie?

Natürlich. Man kauft ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Unternehmer. Ob es sich dabei um den Händler oder den Leasinggeber handelt, spielt keine Rolle. Auch nicht, wer den Wagen vorher gefahren hat.

Aber es handelt sich um keine Garantie, sondern um die Sachmängelhaftung, die bei gebrauchten Waren von 2 Jahren auf ein Jahr reduziert werden kann.

Grüße

Jan

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