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Guckt der TÜV eigentlich die Motornummer an?

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 18:53

mmhh??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@trixi1262 schrieb am 15. Januar 2015 um 11:28:56 Uhr:


Also von klein auf Groß umbauen, muss mit Abnahme sein, umgekehrt eben nicht, oder ???

Auch kleiner muss "eingetragen" werden - §13 Abs.1 Pkt.3 FZV

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
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Natürlich muss das eingetragen werden. Jede Leistungsänderung, egal durch welche Maßnahmen, muss entsprechend begutachtet werden. Hat ggf. ja auch Auswirkungen auf Steuer und Versicherung.

Selbstverständlich muß das(eigentlich) eingetragen werden,es muß ja überprüft werden ob der Motor wirklich für dein Fahrzeug geeigent ist, auch das Abgasverhalten muß eigentlich bestätigt oder überprüft werden.
Jede Veränderung muß eingetragen werden (sofern es keine ABE dafür gibt)
Gruß Tobias

am 15. Januar 2015 um 10:48

Hallo tecci6n !
Nun meinen Versicherungsonkel war das Schnuppe, hab den das ja mitgeteilt.
Er meinte, das der Hubraum ja bei beide Motoren gleich ist (1600ccm), macht dies keinen Unterschied.
Anders wäre es, wenn die Maschine 2000ccm hätte, dann wäre das was anderes und hätten Einfluss auf die Versicherung.
Da ja auch der MKB ebenfalls der selbe ist !
Beide Motoren sind Steuerlich D3 Norm bei 1,6 Litern
Schon recht verwirrend

Seit wann errechnet eine Versicherung denn Beiträge nach Hubraum? Ich kenne es so, dass es nach Leistung geht. Aber gut, bin kein Versicherungsfachmann...ändert aber nix an der technisch/rechtlichen Seite...

Zitat:

@trixi1262 schrieb am 15. Januar 2015 um 11:28:56 Uhr:


Also von klein auf Groß umbauen, muss mit Abnahme sein, umgekehrt eben nicht, oder ???

Auch kleiner muss "eingetragen" werden - §13 Abs.1 Pkt.3 FZV

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
am 15. Januar 2015 um 11:58

Hallo tecci6n
Dann ist dem Versicherungsfritzen das wohl eher Unwichtig, weil ich ja dann mehr bezahle, als nötig, keine Ahnung ?
Auffallen kann es jedenfalls nicht, beide Motore sind Baugleich, kann ja dann nur an den Zylinderköpfen liegen.
Sind ja immerhin 15 PS weniger.
Ich habe das Ding so gekauft, der TÜV hat auch nichts gesagt.
Ich stell mich da jetzt nicht wieder 4h an, bei der blöden Zulassungstelle

Du müsstest auch erst zum TÜV und dann die Papiere berichtigen lassen. Ich habe auch mal eine Leistungssteigerung von 92 auf 95 PS eintragen lassen, obwohl der Motor fast baugleich war.

am 15. Januar 2015 um 13:30

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Januar 2015 um 13:15:23 Uhr:


Du müsstest auch erst zum TÜV und dann die Papiere berichtigen lassen. Ich habe auch mal eine Leistungssteigerung von 92 auf 95 PS eintragen lassen, obwohl der Motor fast baugleich war.

Dann lass ich das beim kommenden TÜV 2016 nach

unten

korrigieren

Nein, das muss im Rahmen einer Begutachtung sofort gemacht werden, die Papiere müssen ja auch geändert werden...

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 15. Januar 2015 um 10:10:01 Uhr:


Moin!
Also bei meinem seligen Golf GT mit getunter G60 Maschine hat das bei 2 TÜV-Prüfungen niemanden interessiert...
Hatte nur die Bremsen und Räder vom G60 eintragen lassen.
Ist allerdings 25 Jahre her...
M. D.

Schwer zu glauben das ein TÜV Prüfer einen G60 Motor nicht vom Standardeinspritzer/Vergaser unterscheiden kann. Was stand denn im Schein?

am 16. Januar 2015 um 6:30

Optisch ist der 75iger vom 90iger nicht zu unterscheiden.
Wir haben das nur gemerkt(auch nicht das Blechschild beachtet) weil ich eine neue Kopfdichtung benötigte.
Teile nach Fahrzeugschein/Schlüsselnummern bestellt und der Zahnriemen vom 90PS-Motor hat 1 Zahn weniger, als der 75 PS-Motor, passte also nicht rauf, auch nicht mit Liebe und guten Worten.
Muss der Schlosser im Frühjahr noch mal ran !

Hi,
das Problem ist es ist da nicht damit getan das der Prüfer da mal eben weniger Leistung einträgt und fertig.
Ein solcher Motorumbau erfordert eine Einzelabnahme bei der der Prüfer diverse dinge zu überprüfen hat. Er würde z.b. gerne eine Herstellerbescheinigung sehen das der neue Motor in dem Modell serienmäßig verbaut war. Auch das Abgasverhalten wird er überprüfen wollen auch hier wäre eine Bescheinigung vom Hersteller hilfreich.
Die Fahrzeugpapiere des Spenderfahrzeugs,zumindest in Kopie wären auch nicht schlecht.
Kurz gesagt das ist ein größerer Aufwand den sich der Prüfer auch entsprechend bezahlen lässt,das wird die kosten für die Hauptuntersuchung mindesten verdoppeln,eher mehr ;)
Ob das ganze in deinem Fall Sinn macht mußt du selbst entscheiden,ganz klar rechtlich gesehen muß das gemacht werde. Dir muß halt klar sein das du im Moment eigentlich ohne Zulassung unterwegs bist mit den entsprechenden Kosequenzen falls das raus kommt.
Gruß Tobias

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Januar 2015 um 13:15:23 Uhr:


Du müsstest auch erst zum TÜV und dann die Papiere berichtigen lassen. Ich habe auch mal eine Leistungssteigerung von 92 auf 95 PS eintragen lassen, obwohl der Motor fast baugleich war.

ATM, welcher aufgrund "neuer als der vorherige" 3 PS mehr Leistung hatte?

nein, Weiterentwicklung mit Ladeluftkühler

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