Grünpfeil - Frage zur Vorfahrtsregelung

Ich hab da mal folgende Frage zu einer Verkehrssituation (vgl. Bild):

Die Kreuzung kann man sich so vorstellen:
Ampel 1 & 3 schalten gleichzeitig
Ampel 2 & 4 sind unabhängig voneinander
Ampel 4 hat zusätzlich einen Grünpfeil
Außerdem ist Ampel 2 nur sehr kurz grün (maximal 2 Autos kommen durch)

Wie sieht es jetzt in der folgenden (typisch vorkommenden) Situation (vgl. Bild) aus:
Ampel 1, 3 & 4 sind rot.
Ampel 2 ist (kurze Zeit) grün.

Der Fahrer von Ampel 2 will links abbiegen und gegenüber (Ampel 4) biegt jmd. über den Grünpfeil nach rechts ab.

Hat der Fahrer von Ampel 2 jetzt Vorfahrt oder nicht? Schließlich hat der Fahrer von Ampel 4 eigentlich Rot und muss beim Grünpfeil per Definition jegliche Behinderung unterlassen. Andererseits könnte man aber auch argumentieren, dass man dem Fahrer von Ampel 4 die Vorfahrt nimmt.
Irgendeine Idee, wie dies bei einem potentiellen Unfall gehandhabt werden würde?

Anmerkung:
Bild 2: © 2016 Google,Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google

Beste Antwort im Thema

der Grünpfeil ist ein Blechschild, kein grüner Abbiegerpfeil in einer Ampel? Dann ist der abbiegende Verkehr mit diesem Pfeil wartepflichtig.

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 12. April 2016 um 19:41:30 Uhr:


Aber nicht wenn der Gegenverkehr Rot hat.

Punkt 😉

Woher weißt Du das als Linksabbieger und was interessiert Dich das? Wer links abbiegt, fährt nicht mehr in der freigegebenen Fahrtrichtung, also sind entgegenkommende Fahrzeuge bzw. Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Dicker Punkt

.

😉

(wurde im Forum schon mehrfach durchgekaut)

Zitat:

@Elchestor schrieb am 12. April 2016 um 20:25:15 Uhr:


Siehe den von mir verlinkten §37 der eindeutig aussagt, das der Fahrer mit dem Grünen Blechpfeil nur fahren darf, wenn "eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist".

Damit fällt die übliche Vorfahrtsregelung bezüglich Fahrspurkreuzung weg.

Wo steht das (Dein letzter Satz)? Es hat den Linksabbieger nicht zu interessieren, weil für ihn der von mir zitierte §9 (4) gilt. Ansonsten, wie schon vorgeschlagen wurde, mal drauf ankommen lassen...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. April 2016 um 20:42:13 Uhr:



Zitat:

@Elchestor schrieb am 12. April 2016 um 20:25:15 Uhr:


Siehe den von mir verlinkten §37 der eindeutig aussagt, das der Fahrer mit dem Grünen Blechpfeil nur fahren darf, wenn "eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist".

Damit fällt die übliche Vorfahrtsregelung bezüglich Fahrspurkreuzung weg.


Wo steht das (Dein letzter Satz)? Es hat den Linksabbieger nicht zu interessieren, weil für ihn der von mir zitierte §9 (4) gilt. Ansonsten, wie schon vorgeschlagen wurde, mal drauf ankommen lassen...

Wie ich schon angedeutet habe.
Ich glaube, weil diese Konstellation nicht gerade eindeutig ist, dürfte es sie gar nicht geben.
Im Moment grüble ich auch und bin mir nicht mehr wirklich sicher.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. April 2016 um 20:42:13 Uhr:



Zitat:

@Elchestor schrieb am 12. April 2016 um 20:25:15 Uhr:


Siehe den von mir verlinkten §37 der eindeutig aussagt, das der Fahrer mit dem Grünen Blechpfeil nur fahren darf, wenn "eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist".

Damit fällt die übliche Vorfahrtsregelung bezüglich Fahrspurkreuzung weg.


Wo steht das (Dein letzter Satz)? Es hat den Linksabbieger nicht zu interessieren, weil für ihn der von mir zitierte §9 (4) gilt. Ansonsten, wie schon vorgeschlagen wurde, mal drauf ankommen lassen...

Ja den Linksabbieger hat es nicht zu interessieren, da der Rechtsabbieger nicht fahren darf, wenn er dadurch die freigegebene Verkehrsrichtung stört. Dies wurde oben schon von mir aus dem §37 in Anführungszeichen zitiert.

Daher darf der Linksabbieger fahren und der Rechtsabbieger hat zu warten, bis der Linksabbieger weg ist.

In freier Wildbahn würde ich den Rechtsabbieger aber fahren lassen, sollte er mich denn übersehen haben. Ein bisschen Rücksicht nehmen ist mir lieber als auf meiner Vorfahrt bestehen. 🙂

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. April 2016 um 20:45:32 Uhr:


[...] Ich glaube, weil diese Konstellation nicht gerade eindeutig ist, dürfte es sie gar nicht geben. [...]

Ja, @Diedicke1300, der Normalfall wäre ein gleichzeitig mit Grün aufleuchtender Räumpfeil, wenn die Gegenrichtung sowieso rot hat. Dann aber natürlich ohne Blechpfeil.

Hier noch ein Urteil von einem Unfall beim Linksabbiegen, zwar nicht mit einem Blechpfeilabbieger aber mit einem Rotlichtsünder aus der Gegenrichtung:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3649.php

Fifty/fifty

Und selbst auf einen leuchtenden Räumpfeil darf man sich nicht uneingeschränkt verlassen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Abbiegepfeil8.php

Könnte auch Fifty/fifty ausgehen.

Aus letzterem Urteil noch ein Zitat aus der Urteilsbegründung, das auch die Frage des TE endgültig beantworten dürfte:

"Es sei außerdem unerheblich, ob der Beklagte zu 1) bei Rot in den Kreuzungsbereich eingefahren sei. Zum einen bestehe die Wartepflicht des Linksabbiegers gegenüber den entgegenkommenden Fahrzeugen grundsätzlich auch dann, wenn diese verbotswidrig noch bei Rot in den Kreuzungsbereich einführen. Zum anderen könne sich der Kläger auf die Ampelregelung schon deshalb nicht berufen, weil er diese zum Unfallzeitpunkt nicht habe einsehen können. Fehle wie hier eine besondere Lichtzeichenanlage für Linksabbieger, so gelte für den bei Grün in die Kreuzung eingefahrenen, dort den Gegenverkehr abwartenden Fahrzeugführer keine Ampelregelung. Dieser könne nämlich nicht die Phase der für den Gegenverkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage erkennen."

Zitat:

@Elchestor schrieb am 12. April 2016 um 21:01:38 Uhr:


[...] Ja den Linksabbieger hat es nicht zu interessieren, da der Rechtsabbieger nicht fahren darf, wenn er dadurch die freigegebene Verkehrsrichtung stört. [...]

Der Linksabbieger fährt aber nicht in der freigegebenen Fahrtrichtung, sondern kreuzt sie.

Der Linksabbieger kommt aber aus der freigegebenen Fahrtrichtung, wärend der Rechtsabbieger von Gegenüber aus der gesperrten Richtung kommt.

Ich möchte da mal zwei andere Konstellationen mit einbringen.

1. die eine Richtung hat etwas länger Grün, da stärker befahren auch mit nach links abbiegenden Verkehr

2. für die Linksabbieger gibt es mitten auf der Kreuzung eine zusätzliche Haltelinie, bis zu der sie, trotz geradeaus fahrenden Gegenverkehrs, vorfahren können

Wie ist das jetzt, wenn der Rechtsabbieger des Gegenverkehrs einen Grünpfeil (das Belechschild) hat?
Meiner Meinung nach muss er in beiden Konstellationen den Linksabbiegern den Vorrang lassen, sobald seine Richtung auf Rot schaltet.

Ich glaube wie reden aneinander vorbei Mischkolino.

In der von mir beschriebenen Situation hat der Linksabbieger gerade grün, also die freigegebene Fahrspur. Hier ein Beispiel: (ich hoffe er speichert die Zoomstufe)

Die von oben kommende Rechtsabbiegerspur hat den Grünpfeil (Blech), gerade aus, von unten nach links und von links kommend hat eine Ampel.

Es gibt nun folgende Situationen:
1. Geradeaus haben beide Richtungen gleichzeitig grün. Der Linsabbieger von unten hat Rot und der Rechtsabbieger von oben darf seinem Grünen Pfeil folgen.
2. Von links kommend darf bei grün links und rechts abgebogen werden. Währenddessen hat Geradeaus und der Linksabbieger von unten Rot. Der Rechtsabbieger von oben darf seinem grünen Pfeil folgen.
3. Der Linksabbieger von unten hat grün. Geradeaus und von links kommend hat der Verkehr Rot. Der Rechtsabbieger darf weiter seinem Pfeil folgen, solange kein Linksabbieger von unten kommt. Wenn das der Fall ist muss der Rechtsabbieger stehen bleiben, da er die gerade freigegebene Verkehrsrichtung stören würde.

Der Blechpfeil wurde an dieser Stelle auch bewusst gewählt, da mehr Autofahrer von oben kommend nach rechts abbiegen als von unten kommend nach links wollen. Daher ist für die Rechtsabbieger ein besserer Abfluss gewährleistet.

Ich könnte mir bei einem Unfall aber auch tatsächlich eine 50/50 Schuld vorstellen, da der Rechtsabbieger zwar evtl. nicht losfahren hätte dürfen aber der Linksabbieger ja seine Vorfahrt nicht gewaltmässig einfordern darf.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 12. April 2016 um 21:56:10 Uhr:


Der Linksabbieger kommt aber aus der freigegebenen Fahrtrichtung, wärend der Rechtsabbieger von Gegenüber aus der gesperrten Richtung kommt.

Die Fahrtrichtung wird aber nicht beibehalten, sondern nach links geändert. Was die Ampel gegenüber anzeigt, kann der Linksabbieger nur vermuten. Vermutungen berechtigen aber nicht zur Vorfahrt. Also Wartepflicht.

Zitat:

[...] Wie ist das jetzt, wenn der Rechtsabbieger des Gegenverkehrs einen Grünpfeil (das Belechschild) hat?
Meiner Meinung nach muss er in beiden Konstellationen den Linksabbiegern den Vorrang lassen, sobald seine Richtung auf Rot schaltet.

Sehe ich auch so, aber der Alltag liefert ein anderes Bild. Und deshalb verweise ich wieder auf das oben Geschriebene.

Vom rein Praktischem würde ich das so hanhaben.

Ist der Linksabbieger schon im Kreuzungsbereich (an der Ampel vorbei), muss der Rechtabbieger ihn gewähren lassen.

Ist der Rechtsabbieger schon beim Abbiegen, lässt der gerade die Ampel passierende Linksabbieger dem Rechtabbieger den Vorrang.

Zitat:

@Elchestor schrieb am 12. April 2016 um 22:01:00 Uhr:


[...] 3. Der Linksabbieger von unten hat grün. [...]

Ein extra Linksabbieger-Grün oder das normale Geradeaus-Grün?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. April 2016 um 22:13:10 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 12. April 2016 um 21:56:10 Uhr:


Der Linksabbieger kommt aber aus der freigegebenen Fahrtrichtung, wärend der Rechtsabbieger von Gegenüber aus der gesperrten Richtung kommt.

Die Fahrtrichtung wird aber nicht beibehalten, sondern nach links geändert. Was die Ampel gegenüber anzeigt, kann der Linksabbieger nur vermuten. Vermutungen berechtigen aber nicht zur Vorfahrt. Also Wartepflicht.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. April 2016 um 22:13:10 Uhr:



Zitat:

[...] Wie ist das jetzt, wenn der Rechtsabbieger des Gegenverkehrs einen Grünpfeil (das Belechschild) hat?
Meiner Meinung nach muss er in beiden Konstellationen den Linksabbiegern den Vorrang lassen, sobald seine Richtung auf Rot schaltet.


Sehe ich auch so, aber der Alltag liefert ein anderes Bild. Und deshalb verweise ich wieder auf das oben Geschriebene.

Und wieso unterscheidest du jetzt die Situationen von der des TE?

Ist doch im Prinzip nicht viel anders.
Der Unterschied ist nur, das im Fall des TEs die eine Richtung erst dann Grün bekommt, wenn die Gegenrichtung auf Rot schaltet.

Und woher soll der Linksabbieger wissen, das die andere Seite Rot hat?

Weil er sieht, das die Fahrzeuge des Gegenverkehrs, unmittelbar bevor er Grün bekommt, anhalten.
Im Prinzip auch wieder genauso, wie in den von mir dargerstellten Konstellationen.

Sowohl der Linkaabbieger mit der längeren Grünphase, als jener mit der zusätzlichen Haltelinie mittig der Kreuzung, sehen den Gegenverkehr anhalten, so das sie jetzt ungehindert links abbiegen können, wärend dessen die Rechtabieger des Gegenverkehrs ihnen (trotz Grünpfeil) das Vorrecht zu gewähren haben.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. April 2016 um 22:26:18 Uhr:



Zitat:

@Elchestor schrieb am 12. April 2016 um 22:01:00 Uhr:


[...] 3. Der Linksabbieger von unten hat grün. [...]

Ein extra Linksabbieger-Grün oder das normale Geradeaus-Grün?

Linksabbieger-Grün darf es in Kombination mit Grünpfeil des Gegenverkehrs nicht geben. Genauso auch nicht bei Räumungspfeil für Linksabbieger.
Ergo, erübrigt sich diese Frage. 😉

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 12. April 2016 um 22:28:18 Uhr:


[...] Und wieso unterscheidest du jetzt die Situationen von der des TE? [...]

Ich mache eigentlich keinen Unterschied und bin auch im Falle des TE der Meinung, daß der Blechpfeilabbieger warten muß. Aber als Linksabbieger kann man sich eben nicht darauf verlassen und die Vermutung, daß der Gegenverkehr Rot hat, berechtigt eben nicht zur Vorfahrt. Wenns knallt, kommt die große Ernüchterung.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 12. April 2016 um 22:33:16 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. April 2016 um 22:26:18 Uhr:



Ein extra Linksabbieger-Grün oder das normale Geradeaus-Grün?

Linksabbieger-Grün darf es in Kombination mit Grünpfeil des Gegenverkehrs nicht geben. Genauso auch nicht bei Räumungspfeil für Linksabbieger.
Ergo, erübrigt sich diese Frage. 😉

Wer weiß... Deshalb habe ich bei @Elchestor lieber noch mal nachgefragt. Und auch hier fährt der Linksabbieger nicht in der freigegebenen Fahrtrichtung und muß den entgegenkommenden Rechtsabbieger, auch wenn er Rot haben sollte, vorbeilassen.

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