Grünes Kennzeichen- Wegfall der Voraussetzungen und Konsequenzen

Ich frage mal für einen Freund... :-)

Der Vater meines Freundes hatte einen Traktor mit grünem Kennzeichen, den nach dem Tode des Vaters er und seine beiden Geschwister geerbt haben. Demzufolge wurden auch die Ländereien des Vaters geteilt, so dass die Voraussetzungen für die Erteilung der grünen Nummer bei keinem der drei mehr vorhanden sind.
Der Traktor wurde jedoch nie umgemeldet -hat einfach keiner dran gedacht- und lief all die Jahre steuerfrei, auch der TÜV hat nie gemeckert. :-)
Jetzt hat mein Kumpel Post vom Finanzamt bekommen, er soll die Voraussetzungen nachweisen.

Nun zu meinen Fragen:
Kann das Finanzamt rückwirkend Steuern verlangen und wenn ja, wie lange rückwirkend?
Was kann den dreien sonst noch blühen?

Für die qualifizierten Beantwortungen schon mal Danke!
Gruß

20 Antworten

Da sind ja die örtliche Zulassungsstelle und das Hauptzollamt beteiligt. Ich wäre nicht verwundert, wenn es da 16 oder sogar noch deutlich mehr unterschiedliche Vorgehensweisen gäbe...

Bei Anhängern für Sportgeräte bzw. Sportpferde läuft es hier wohl mindestens teilweise so, dass die Zulassungsstelle schonmal das grüne Kennzeichen zuteilt und das entsprechende Schild siegelt und dann zur Weiterleitung an das Hauptzollamt weitere Nachweise fordert (durch die EG-Fahrzeugklassrn steht das ja nicht mehr bei der Aufbauart...)

Ich meine im lof-Bereich würden sie die Beitragsrechnung der BG fordern. Da würde dann ja die Fläche drauf stehen, jedenfalls bei Ackerbau und Forstwirtschaft.

Das habe ich noch dazu gefunden:
https://www.topagrar.com/.../...er-kfz-steuer-befreit-9596981.html?...).
https://www.agrarheute.com/.../kfz-steuer-befreit-bedingungen-525180

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. August 2023 um 09:17:46 Uhr:


Kann bitte noch jemand erklären, wie der Weg der Beantragung des Grünen Kennzeichens ist.
Welche Unterlagen muß man da wo vorlegen?

Formular 3813

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. August 2023 um 12:23:09 Uhr:


Da sind ja die örtliche Zulassungsstelle und das Hauptzollamt beteiligt. Ich wäre nicht verwundert, wenn es da 16 oder sogar noch deutlich mehr unterschiedliche Vorgehensweisen gäbe...

Bei Anhängern für Sportgeräte bzw. Sportpferde läuft es hier wohl mindestens teilweise so, dass die Zulassungsstelle schonmal das grüne Kennzeichen zuteilt und das entsprechende Schild siegelt und dann zur Weiterleitung an das Hauptzollamt weitere Nachweise fordert (durch die EG-Fahrzeugklassrn steht das ja nicht mehr bei der Aufbauart...)

Ich meine im lof-Bereich würden sie die Beitragsrechnung der BG fordern. Da würde dann ja die Fläche drauf stehen, jedenfalls bei Ackerbau und Forstwirtschaft.

Bei Fahrzeugen,die von der Zulassungspflicht befreit sind, Anhänger Sportgeräte, Tiere zu sportzwecken, Arbeitsmaschen etc Paragraph 3 abs 2 fzv ergeht keine Meldung zum HZA und bis auf ein paar Ausnahmen wird ein grünes Kennzeichen zugeteilt.

Für LOF und deren Anhänger wird nur ein grünes Kennzeichen zugeteilt,wenn der Halter von der Kfz Steuer befreit ist. Die ist erst mit erlass des Steuerbescheid der Fall und erst dann besteht der Anspruch,dass Kennzeichen in grün zu bekommen.

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Ahjo, das sind ja zwei recht unterschiedliche Dinge...

Aber wie läuft das denn, wenn Bauer Huber seinen neuen Traktor zulassen will?
Der wird ja nicht erst ein schwarzes Kennzeichen bekommen und dann nach Erhalt des Steuerbescheids auf grün ändern 😉

Und wie läuft das bei Behördenfahrzeugen nach §3 Nr. 5 KraftStG? Mir war so, als ob da "jemand" letztens noch ein paar Verrenkungen machen (sprich: Nachweise liefern) musste, damit das mit der Steuerbefreiung so klappt?! Die Kennzeichenfarbe ändert sich da ja nicht, aber müssen die Nachweise da der Zulassungsstelle oder dem HZA vorgelegt werden?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. August 2023 um 17:51:16 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. August 2023 um 12:53:49 Uhr:


Muss man nicht Haupterwerbslandwirt sein, um ein grünes Kennzeichen zugeteilt zu bekommen/führen zu dürfen?

Haupt- oder Nebenerwerb.

Als das FA noch die Steuer vereinnahmt hat, haben die allein auf Landbesitz ein grünes Blech durchgewunken.

Nachdem das HZA das wieder in ihren Fittichen hat, wird da ziemlich genau geprüft.

Bei mir ist es schon einige Zeit her, aber es genügte auf der Zulassungstelle, dass ich gezwungen bin bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Beitrag zu zahlen.

Genau das gleiche Prozedere bei der Führerscheinbehörde als ich den Führerschein umschreiben ließ für die Klasse T. Eine Jahresbeitragsbescheinigung und fertig. Klasse T eingetragen.

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