Grüne Umweltplakette

VW Vento 1H

Ich habe bei mir auf der windschutzscheibe die Grüne umweltplakette kleben, auf der jedoch die kennzeichen nummer vom vorbesitzer steht.

Motordaten haben sich selbstverständlich nicht geärt nur habe ich natürlich neue Nummernschilder die mit den auf der plakette nicht übereinstimmen.

Muss ich eine neue kaufen und die abkratzen, oder kann ich die behalten? Wahrscheinlich neue, ja?

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Ja, du brauchst eine Neue.

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ahja hab meinen senf noch garnicht beigetragen

mein diesel mit 5 liter verbrauch kriegt ein gelbes, aber so luxus-karossen mit 15 liter kriegen ein grünes, je mehr man braucht desto grüner ist man für die öllobby & staat 😉

und wieviel FEINSTAUB produziert der 15liter schluckende benziner dabei im verlgeich zu deinem diesel?🙄

Zitat:

Original geschrieben von Harzbub


eigendlich nicht die plakete gehört doch zum auto und nicht zum kennzeichen ist meine meihnung könten statt den kennzeichen ja die fahrgestellnumer eintragen oder ??

DEINE MEINUNG ZÄHLT NICHT...

Wir sind nicht in Afrika oder sonstwo..., sondern in Deutschland.

Da gibt es GESETZE...

(Genau wegen Leuten wie DIR...!!!)

Hier der Text:

Brauche ich eine neue Plakette, wenn ich umziehe?
In die Umweltplakette wird fest das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eingetragen. Sobald sich also Ihr Kennzeichen ändert, benötigen Sie auch eine neue Feinstaubplakette. Ein neues Kennzeichen ist fällig, wenn sich beim Umzug Ihr Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verschiebt, da Sie Ihr Fahrzeug seit März 2007 immer am Hauptwohnsitz anmelden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid



Zitat:

Original geschrieben von Harzbub


eigendlich nicht die plakete gehört doch zum auto und nicht zum kennzeichen ist meine meihnung könten statt den kennzeichen ja die fahrgestellnumer eintragen oder ??
DEINE MEINUNG ZÄHLT NICHT...
Wir sind nicht in Afrika oder sonstwo..., sondern in Deutschland.
Da gibt es GESETZE...
(Genau wegen Leuten wie DIR...!!!)

du solltest wirklich mal zum arzt gehen und dir etwas gegen deine tobsucht verschreiben lassen..

ist ja wirklich schlimm🙄

(dass der von dir zitierte beitrag ein knappes jahr alt ist, erwähne ich nur mal am rande)

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Eine Trübung von NULL?? Hat da nicht jemand vergessen den Fühler reinzustecken? *gg*

Zitat:

Original geschrieben von Vorname


.......................Also die Politesse, wenn man irgendwo parkt? ................................

Kürzlich habe ich zwei männliche Politessen 😉(oder wie nennt man die?) gefragt. Sie sagten mir beide übereinstimmend, daß hier eine FAHRERhaftung vorliege u. ein Verstoß nur dann vorliege, wenn der Fahrer auf der Fahrt erwischt wird.

Parkt das Fahrzeug, könne kein Fahrer ermittelt werden = =>daher kein Verstoß.

Fahrerflucht ist auch ein Fahrerverstoß. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, is der Halter dran...

Wieso sollte das hier anders sein?

Zitat:

Original geschrieben von MaHa2208


Fahrerflucht ist auch ein Fahrerverstoß. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, is der Halter dran.............

Bist Du Dir da sicher? Nach meinem Rechtsempfinden muß auch bei der Fahrerflucht nachgewiesen werden, wer gefahren ist.

Der Halter sollte natürlich schon ein glaubhaftes Alibi haben.

Siehe auch hier:

http://www.gs-forum.eu/archive/index.php/t-17392.html

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