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Grüne Schilder im Kombiverkehr?

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 17:21

Hallo.

Kurze Frage an alle.

Ich kenne jemanden, der besitzt einen Actros Bj, 2009. einen 1855 Sattelzugmaschine. Warum besitz dieses Fahrzeug ein grünes Nummernschild?

Genutzt wird es für Stahl, Torf, Palettenware usw. also ganz normale Speditionsware.

Kann da jemand was zu sagen?

Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob man im kombinierten Verkehr an Sonn und Feiertagen leer zum kunden fahren darf, also mit leerer aufgesetzter Brücke.

Danke im vorraus....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

an Sonn und Feiertagen Fahrverbot im Gewerblichen Verkehr alles über 7.5 Tonnen...

Mit aufgesetzter Brücke? Niemals Fahrverbot an Sonn und Feiertagen alles über 7.5 Tonnen hat Fahrverbot

Dem stimme ich nicht so. Die Fahrten im kombinierten Verkehr sind im Verkehr Schiene-Straße im Umkreis von 200 km und im Verkehr Hafen-Straße von 150 km (jeweils auch zurück) gem. § 30 Abs. 3 Nr. 1 und 1a StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit.

Der Tenor liegt auf Verkehr und nicht auf Transport, insoweit umfasst das auch die Leerfahrten.

EDIT:

Das grüne Nummernschild geht auf die Steuerbefreiung von Fahrzeugen im kombinierten Verkehr zurück.

Es kann auch sein, dass ein Auflieger oder Hänger ein grünes Nummernschild hat. Dann wird die Steuer mit dem Zugfahrzeug entrichtet und die Hänger dürfen nur an Zugfahrzeugen betrieben werden, für welche ein Hängerzuschlag entrichtet wird.

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am 4. Mai 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Mit dem erhobenen Zeigefinger muss ich motorina unterstützen. Die Kontrollen werden schärfer. Der Fahrer steht zunehmends alleine mit den Folgen und die Chef's rechnen noch, wie vor 10 Jahren.

Es schafft eine gehörige Portion Unzufriedenheit, wenn man die Latte ins Unmögliche setzt. Selbst bei reiner Autobahnfahrt kann man heute nicht mehr mit einem Schnitt von 86 km/h rechnen. Das war einmal. Besser man rechnet mit weniger und freut sich, dass es mehr geworden sind. Dann herrscht auch Frieden in der Firma.

Bei Euch ist die Streckenleistung ja sowieso nicht so von Bedeutung.

ne stimmt wir sind immer so mit 85 kmh unterwegs oder mit 80 kmh.. wenn man Zeitdruck hat etc. notfalls auch mal mit 90 kmh

Zitat:

Original geschrieben von Kirmesbub

Hallo wir Schausteller haben auch grüne Nummernschilder, dürfen allerdings nur 25 fahren, wie verhält sich das zu den Zugmaschinen die mit grüner Nummer auf der Autobahn unterwegs sind??

Schaustellerfahrzeuge bzw. Karussells sind als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelistet.......

Ein sehr schlechtes Grundwissen für einen (oder doch keinen) Schausteller. Wohl ein Raklo? 6 setzen. Danke.

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Hallo,

Wieso dürfen denn Schaustelleranhänger nur mit 25km/h betrieben werden, die haben doch auch ganz normale Achsen, 215er reifen auf 19,5er jumbo felgen ...

 

Gruß

Aber Gewichte jenseits der 40To. Deshalb nur 25km. Manche Anhänger liegen bei 50 bis 60To. und dann haben sie meistens 2 stk davon an dem Zugwagen dran.

Das ist nicht richtig, auch die die jenseits der 40t sind in den allermeisten Fällen zugelassen,dafür gibt es reichlich Ausnahmegenehmigungen. Für schwere Karussells werden gern Fahrzeugspezialisten z.B. von Roodberg genommen,die für das Herzstück der Karussells die Untergestelle fertigen. Nicht selten kommen dabei Geschosse von 4-7 Achsen raus,alles Zugelassen,Luftgeferdet,Hydraulisch zwanksgelenkt und mit Hundert-Tonnen-Ösen bzw. -Deichseln versehen,oder auch als Sattel.

Zitat:

Original geschrieben von Schudi79

Das ist nicht richtig, auch die die jenseits der 40t sind in den allermeisten Fällen zugelassen,dafür gibt es reichlich Ausnahmegenehmigungen. Für schwere Karussells werden gern Fahrzeugspezialisten z.B. von Roodberg genommen,die für das Herzstück der Karussells die Untergestelle fertigen. Nicht selten kommen dabei Geschosse von 4-7 Achsen raus,alles Zugelassen,Luftgeferdet,Hydraulisch zwanksgelenkt und mit Hundert-Tonnen-Ösen bzw. -Deichseln versehen,oder auch als Sattel.

Ja und was hat das jetzt damit zu tun??

Hast du den Beitrag überhaupt gelesen? Darum geht es doch gar nicht.

Natürlich sind die zugelassen. Dürfen aber wegen ihres Gewichtes nicht schneller fahren, und weil sie 2 Anhänger drann haben. :)

Wieso sollten sie dann nicht schneller als 25kmh fahren dürfen, auch mit 2 Wagen,wir fahren auch mit 2 Wagen (1 8m und 1 5m) alles zugelassen und mit Überlängegenehmigung ausgestattet dürfen wir ganz normal 80 fahren.

Nur weil irgendwelche Wagen von Schaustellern schwerer als 40t sind,heisst das noch lange nicht das sie nur 25kmh fahren dürfen,und das ist das was Du hier behauptest. Du glaubst doch nicht etwa,das man von München nach Bremen mit 25kmh fährt nur weil der Wagen schwer ist al 40t. Ich kenne hier keinen in der Gegend,der einen einzigen Wagen nur auf 25kmh hat.

Auch die grünen Kennzeichen sagen über die Zulassung nichts aus,grün bedeutet einfach nu Steuerfrei. Das hat auch nichts damit zu tun,das Zugmaschinen selbstfahrende Arbeitsmaschinen wären,so wie Kirmesbub behauptet,das sind sie nämlich nicht. Das sind ganz normale Zugmaschinen nach Schaustellerart,die dürfen nur eine Bestimmte Grösse der Ladefläche haben,nur dann bekommt man sie als Schaustellerzugmaschine zugelassen.

@Omeganus, es ist genau so, wie @Schudi79 es erklärt hat. Ich selbst habe nur einen einzigen Anhänger mit 25km/h gezogen (ohne eigene Zulassung); der wird nur 1x im Jahr für eine Kurzstrecke genutzt. Der Rest, den ich gezogen habe (egal von welchem Schausteller aus welcher Region in der BRD), ist zugelassen oder wird gezogen wie jeder andere Speditionstrailer auch - egal ob Überlänge oder Mehrgewicht.

Die einzige mögliche Auflage, die ich kennen gelernt habe, ist: Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Fahrverbot bei Regen (war ein 120t-Zug mit "kleiner" Zugmaschine).

So, und jetzt lassen wir mal die die zweijährige "Leiche" hier ruhen - es ging ja schliesslich auch um den Kombi-Verkehr.

 

Grüsse,   motorina.

Hallo, zum Thema grüne Kennzeichen an Container-LKW habe ich auch eine Frage:

Ich bin selbst Container-Fahrer, ich fahre eigentlich ausschließlich Seecontainer und habe sowohl an der Zugmaschine als auch am Chassis eine grüne Nummer. Darf ich mit meiner Zugmaschine auch stinknormale Planenauflieger unserer Firma mit schwarzer Nummer ziehen oder darf ich nur meine Container durch die Gegend fahren?

Danke schon mal im Voraus.

Actros1848MP4

Nur Kombinierter Verkehr also auch Wechselbrücken oder Auflieger, zum oder vom nächsten geeigneten Bahnhof, bei einem See/Binnenhafen im Umkreis von 150 km

nachzulesen §3 Nr 9 KraftStG

Meines Wissens kann man aber auch nachversteuern, bzw im Vorraus für z.B.vier Wochen zahlen. Mal beim Finanzamt nachfragen.

Zitat:

@V8_Driver schrieb am 26. Januar 2015 um 18:25:25 Uhr:

Meines Wissens kann man aber auch nachversteuern, bzw im Vorraus für z.B.vier Wochen zahlen. Mal beim Finanzamt nachfragen.

Ja das geht,

zuständig ist inzwischen der Zoll, beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen, Minimum sind 1 Monat

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