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Grüne Schilder im Kombiverkehr?

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 17:21

Hallo.

Kurze Frage an alle.

Ich kenne jemanden, der besitzt einen Actros Bj, 2009. einen 1855 Sattelzugmaschine. Warum besitz dieses Fahrzeug ein grünes Nummernschild?

Genutzt wird es für Stahl, Torf, Palettenware usw. also ganz normale Speditionsware.

Kann da jemand was zu sagen?

Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob man im kombinierten Verkehr an Sonn und Feiertagen leer zum kunden fahren darf, also mit leerer aufgesetzter Brücke.

Danke im vorraus....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

an Sonn und Feiertagen Fahrverbot im Gewerblichen Verkehr alles über 7.5 Tonnen...

Mit aufgesetzter Brücke? Niemals Fahrverbot an Sonn und Feiertagen alles über 7.5 Tonnen hat Fahrverbot

Dem stimme ich nicht so. Die Fahrten im kombinierten Verkehr sind im Verkehr Schiene-Straße im Umkreis von 200 km und im Verkehr Hafen-Straße von 150 km (jeweils auch zurück) gem. § 30 Abs. 3 Nr. 1 und 1a StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit.

Der Tenor liegt auf Verkehr und nicht auf Transport, insoweit umfasst das auch die Leerfahrten.

EDIT:

Das grüne Nummernschild geht auf die Steuerbefreiung von Fahrzeugen im kombinierten Verkehr zurück.

Es kann auch sein, dass ein Auflieger oder Hänger ein grünes Nummernschild hat. Dann wird die Steuer mit dem Zugfahrzeug entrichtet und die Hänger dürfen nur an Zugfahrzeugen betrieben werden, für welche ein Hängerzuschlag entrichtet wird.

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am 3. Mai 2009 um 18:21

an Sonn und Feiertagen Fahrverbot im Gewerblichen Verkehr alles über 7.5 Tonnen...

Mit aufgesetzter Brücke? Niemals Fahrverbot an Sonn und Feiertagen alles über 7.5 Tonnen hat Fahrverbot

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

an Sonn und Feiertagen Fahrverbot im Gewerblichen Verkehr alles über 7.5 Tonnen...

Mit aufgesetzter Brücke? Niemals Fahrverbot an Sonn und Feiertagen alles über 7.5 Tonnen hat Fahrverbot

Dem stimme ich nicht so. Die Fahrten im kombinierten Verkehr sind im Verkehr Schiene-Straße im Umkreis von 200 km und im Verkehr Hafen-Straße von 150 km (jeweils auch zurück) gem. § 30 Abs. 3 Nr. 1 und 1a StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit.

Der Tenor liegt auf Verkehr und nicht auf Transport, insoweit umfasst das auch die Leerfahrten.

EDIT:

Das grüne Nummernschild geht auf die Steuerbefreiung von Fahrzeugen im kombinierten Verkehr zurück.

Es kann auch sein, dass ein Auflieger oder Hänger ein grünes Nummernschild hat. Dann wird die Steuer mit dem Zugfahrzeug entrichtet und die Hänger dürfen nur an Zugfahrzeugen betrieben werden, für welche ein Hängerzuschlag entrichtet wird.

am 3. Mai 2009 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

an Sonn und Feiertagen Fahrverbot im Gewerblichen Verkehr alles über 7.5 Tonnen...

Mit aufgesetzter Brücke? Niemals Fahrverbot an Sonn und Feiertagen alles über 7.5 Tonnen hat Fahrverbot

Dem stimme ich nicht so. Die Fahrten im kombinierten Verkehr sind im Verkehr Schiene-Straße im Umkreis von 200 km und im Verkehr Hafen-Straße von 150 km (jeweils auch zurück) gem. § 30 Abs. 3 Nr. 1 und 1a StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit.

Der Tenor liegt auf Verkehr und nicht auf Transport, insoweit umfasst das auch die Leerfahrten.

EDIT:

Das grüne Nummernschild geht auf die Steuerbefreiung von Fahrzeugen im kombinierten Verkehr zurück.

Es kann auch sein, dass ein Auflieger oder Hänger ein grünes Nummernschild hat. Dann wird die Steuer mit dem Zugfahrzeug entrichtet und die Hänger dürfen nur an Zugfahrzeugen betrieben werden, für welche ein Hängerzuschlag entrichtet wird.

okay wieder schlauer ;)

am 3. Mai 2009 um 19:22

Hallo,

Die Zugmaschinen von Containerfahrzeugen, haben auch grüne Kennzeichen.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Hallo,

Die Zugmaschinen von Containerfahrzeugen, haben auch grüne Kennzeichen.

 

Gruß

Das liegt wohl daran, dass Container vorwiegend im kombinierten Verkehr bewegt werden.

Hallo wir Schausteller haben auch grüne Nummernschilder, dürfen allerdings nur 25 fahren, wie verhält sich das zu den Zugmaschinen die mit grüner Nummer auf der Autobahn unterwegs sind??

Schaustellerfahrzeuge bzw. Karussells sind als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelistet.......

Zitat:

Original geschrieben von Kirmesbub

Hallo wir Schausteller haben auch grüne Nummernschilder, dürfen allerdings nur 25 fahren, wie verhält sich das zu den Zugmaschinen die mit grüner Nummer auf der Autobahn unterwegs sind??

Schaustellerfahrzeuge bzw. Karussells sind als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelistet.......

Das grüne Kennzeichnen signalisiert nur die Steuerfreiheit, nicht jedoch die zulassungsrechtliche Höchstgeschwindigkeit. Diese leitet sich vom Zulassungsrecht ab. Zumindest ist mir keine Abhängigkeit von beiden bekannt.

Im kombinierten Verkehr gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Schaustellerfahrzeuge mit grüner Nummer sind nicht generell auf 25km/h begrenzt..., sondern manche Anhänger dürfen nur mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

(Oder fahre ich seit 10 Jahren Schaustellerfahrzeuge (mit Anhänger oder auch Auflieger) auf Strecke verbotenerweise über die Autobahnen:confused:?).;)

 

Grüsse,   motorina.

 

Edit: Korrekt @Chris, warste um einiges schneller;).

am 3. Mai 2009 um 21:13

Hallo,

Wieso dürfen denn Schaustelleranhänger nur mit 25km/h betrieben werden, die haben doch auch ganz normale Achsen, 215er reifen auf 19,5er jumbo felgen ...

 

Gruß

am 4. Mai 2009 um 9:26

Ich würde mal meinen die dürfen aus dem selben grund nur 25 fahren wie auch Bauwagen, weil vieleicht entweder die Durchgehende Bremsanlage oder die vernümftige Federung fehlt.

Und wenn das Schaustellerfahrzeug als Selbstfahrende Arbeitsmaschine gelistet ist würde ich mal meinen braucht man keinen C/CE Führerschein sondern nur T/L benötigt und somit auch ab 16 Jahren gefahren werden darf.

am 4. Mai 2009 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Ich würde mal meinen die dürfen aus dem selben grund nur 25 fahren wie auch Bauwagen, weil vieleicht entweder die Durchgehende Bremsanlage oder die vernümftige Federung fehlt.

Und wenn das Schaustellerfahrzeug als Selbstfahrende Arbeitsmaschine gelistet ist würde ich mal meinen braucht man keinen C/CE Führerschein sondern nur T/L benötigt und somit auch ab 16 Jahren gefahren werden darf.

okay viele Schausteller sind mit solchen Wägen unterwegs doch der größte Teil hat ganz normale Jumboanhänger die auf der BAB ganz normal 90 kmh fahren dürfen

@tandem11, halloo ... 80km/h sind erlaubt! ... - wie üblich für Lkw; Schausteller haben keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen  (was geduldet wird steht auf einem anderen Blatt).;)

am 4. Mai 2009 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von motorina

@tandem11, halloo ... 80km/h sind erlaubt! ... - wie üblich für Lkw; Schausteller haben keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen  (was geduldet wird steht auf einem anderen Blatt).;)

meinetwegen 80 kmh... bin jetzt vom gedulteten außgegangen..

Mit dem erhobenen Zeigefinger muss ich motorina unterstützen. Die Kontrollen werden schärfer. Der Fahrer steht zunehmends alleine mit den Folgen und die Chef's rechnen noch, wie vor 10 Jahren.

Es schafft eine gehörige Portion Unzufriedenheit, wenn man die Latte ins Unmögliche setzt. Selbst bei reiner Autobahnfahrt kann man heute nicht mehr mit einem Schnitt von 86 km/h rechnen. Das war einmal. Besser man rechnet mit weniger und freut sich, dass es mehr geworden sind. Dann herrscht auch Frieden in der Firma.

Bei Euch ist die Streckenleistung ja sowieso nicht so von Bedeutung.

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