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Große Probleme mit dem Verkäufer, wie kann ich richtig reagieren?

Mercedes C-Klasse
Themenstarteram 25. Juli 2015 um 22:16

Guten Tag liebe Community,

ich habe meinen Mercedes C Klasse vor 3 Monaten verkauft. Er hatte bereits 190.000 km drauf und ständig meldet sich der Käufer und beleidigt mich auch noch.

Der Wagen hatte letzte Woche einen Kompressor Schaden, gestern waren 1 Querlenker ausgeschlagen und das beste kommt heute. Alle 4 Bremsstättel sind einfach gerissen. Er hat mir Fotos geschickt und die Bremssättel sind einfach in der Mitte durchgebrochen.

Sowas kann ich mir um Gottes Willen überhaupt nicht erklären, beim Verkauf und auch viele Jahre davor hat das Auto 0 Probleme gemacht.

Ich glaube eher, dass der Wagen ganz schön hart rangenommen wurde, sodass viele Dinge einfach kaputt gehen. Ich kann es mir gar nicht erklären, wie solch ein Bremssattel und das bei Mercedes einfach in der Mitte reißt. Hinten sind sogar bei den Kolben ganze Stücke abgebrochen.

Als ich das Auto hatte, habe ich schon Vollbremsungen gemacht, alles war gut. Der Käufer beschwert sich, warum ich so ein Schrott für so viel Geld verkauft habe.

Ich habe dem Verkäufer angeboten, in die Werstatt zu fahren und einen Check zu machen, da ich sicher war, der Wagen ist top. Hat meine WErkstatt mir aufs neue immer bestätigt. Keine Mängel.

Der Käufer lehnte das jedoch ab und kaufte das Auto so. WIe sollte ich mich richtig verhalten`?

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23 Antworten
am 27. Juli 2015 um 16:06

Zitat:

@zelirodu schrieb am 27. Juli 2015 um 15:26:27 Uhr:

230EVO:

"Wenn er es ihm mündlich gesagt hat ist er raus,in Deutschland zählen auch mündliche Verträge,schriftlich bist du halt besser abgesichert.Also Aussage gegen Aussage."

Grundsätzlich hast du recht, bis auf wenige Ausnahmen können Verträge mündlich abgeschlossen werden. Hier haben wir aber einen Vertrag in schriftform, freiwillig, aber rechtsbindend. Und dieser Vertrag ist die Anspruchsgrundlage des Fordernden, und nur der. Was dabei sonst noch gequatscht wurde (Nebenabreden) ist irrelevant wenn diese nicht schriftlich fixiert wurden.

Einzige Chance wäre wenn der Käufer von sich aus sagt er hätte gewußt daß das Auto gechipt ist und keine BE mehr hat. (Sofern dies hier überhaupt der Fall ist).

Gruß, Zelirodu

Hey:))Vollkommen richtig was du gesagt hast,deswegen die Frage an den TE,hast du das mit dem getunten Motor gesagt bzw Annonce und Kaufvertrag auch so reingeschrieben?Wenn nicht,dann kann es lustig werden.

Interessant wäre gewesen wenn er Bastlerfahrzeug reingeschrieben hätte,und das mit dem getunten Motor später rauskommt wie verhält es sich dann damit?Meines Wissens deckt das Wort Bastlerfahrzeug sämtlich möglichen Mängel und Schäden ab oder irre ich mich?

Gruss

Das ist eine gute Frage. Eine Definition des Begriffs Bastlerfzg. habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, würde deiner Ansicht aber zustimmen. Illegales Tuning ist in diesem Zusammenhang sicher ein Mangel der aber von vornherein die BE außer Kraft setzt, allerdings aus rechtl. Gründen und nicht aus technischen Gründen. Ob das dann noch unter Bastlerfahrzeug fällt ? Ich muß passen, ich kenne auch kein entspr. Urteil dazu. Und zum Suchen ist es mir jetzt doch zu mühsam und zeitintensiv, sorry.

Gruß, Zelirodu

am 27. Juli 2015 um 21:25

Ich meine ich hab mal einen Beitrag gesehen, das dass eine Abzock Methode ist, um Geld raus zu pressen.

Bleib da mal hart. Bremssättel gerissen....wers glaubt wird selig.

Gruß

am 28. Juli 2015 um 14:24

Fraglich ist, ob verdeckte Mängel, welche dem VK bekannt gewesen sein müssen, vorhanden sind. Dann gilt der Gewährleistungsausschluss nicht mehr. Der Käufer könnte nach dem BGB wirksam anfechten. Gibt es Fotos von den defekten Teilen?

Der Käufer muß beweisen daß sie dem Verkäufer bekannt waren !!

Themenstarteram 3. August 2015 um 18:39

Zitat:

@zelirodu schrieb am 28. Juli 2015 um 16:58:21 Uhr:

Der Käufer muß beweisen daß sie dem Verkäufer bekannt waren !!

Das Fahrzeug wurde fachmännisch gechipt, also keine 0815, tuning hat insgesamt knappe 800 Euro mit test gekostet und belegbare 35 ps mehr leistung durch rollenprüfstand. alles im kaufvertrag vermerkt, selbstverständlich musste bremsen auch erneuert werden, da mehr leistung und bessere bremse notwendig war.

für mich immer noch ein rätsel, wie ein bremssattel reißen kann, ding der unmöglichkeit.

Der Typ hat wahrscheinlich mit Freunden /Familie geredet im nachhinein, die haben ihn gesagt das er zu viel bezahlt hat für den Wagen. Jetzt probiert er was zurück zu bekommen .. Da kann ich für Wetten !

Allerdings verstehe ich nicht warum du dir so ein Kopf machst wenn du anscheinend den perfekten Kaufvertrag hast ?

Der Typ ist selber Schuld , das ist immer riskant ein Gebrauchtfahrzeug von Privat ohne Garantie zu kaufen !

Mein Arbeitskollege hat sich auch vor 7 Monaten einen Audi A4 2,7 TDI zugelegt ,

Nach 2 Monaten Turbo defekt .

2.000€ Rechnung für einen neuen und Pech gehabt .

So läuft das Geschäfft mach dir kein Kopf

Zitat:

@BMWR6Z schrieb am 3. August 2015 um 20:39:30 Uhr:

Zitat:

@zelirodu schrieb am 28. Juli 2015 um 16:58:21 Uhr:

Der Käufer muß beweisen daß sie dem Verkäufer bekannt waren !!

Das Fahrzeug wurde fachmännisch gechipt, also keine 0815, tuning hat insgesamt knappe 800 Euro mit test gekostet und belegbare 35 ps mehr leistung durch rollenprüfstand. alles im kaufvertrag vermerkt, selbstverständlich musste bremsen auch erneuert werden, da mehr leistung und bessere bremse notwendig war.

für mich immer noch ein rätsel, wie ein bremssattel reißen kann, ding der unmöglichkeit.

.

Mach Dir keine Gedanken, ... und den Fredd zu.:D

Das ist doch eine übliche Masche...... Die kaufen ein Auto und rufen Wochen oder Monate später an und wollen irgendwelche Mängel repariert bzw. ausbezahlt haben die es garnicht gibt. Viele geben halt dann aus Angst und schlechtem Gewissen nach und zahlen x€ zurück.

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