grösse und länge reflektorstreifen?
Hallo,wie müssen die maße von refloktorstreifen sein,für hinten unter den rücklichtern? gibt es da vorschriften?
21 Antworten
welche reflektoren?
normalerweise steht bei den rückleuchten dabei, welche man nehmen muss, bzw. liegen die dabei....
welche rullis haste?
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
rullis ??? rücklichter? naja die normalen ,die dran waren
bei den original rückleuchten brauchst du normalerweise keine separaten reflektoren, da diese integriert sind.....
§53 STVZO besagt:
Zitat:
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
(5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
hallo und danke für die antworten.ich habe meine rückleuchten selber getönt und deshalb müssen da ja reflektoren jetzt ran.die frage wo genau und wie lang und breit die sein müssen.es sind die originalen vom mk7.
guckst du hier bitte:
http://zickenmobil.blogspot.com/
Ich denke wenn die dich damit anhalten ist es unerheblich ob du Rückstrahler dran hast oder nicht.
Zitat:
selber getönt
Kommt aufs gleiche raus wie der Beitrag mit der Strumpfhose.
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
hallo und danke für die antworten.ich habe meine rückleuchten selber getönt
dann kannste auch die reflektoren getrost weglassen, da deine be und dein versicherungsschutz ob mit oder ohne reflektoren eh weg ist.....
€dit: im übrigen würde ich an deiner stelle mal ganz schnell die kennzeichen mit nem schwarzen balken versehen....sein auto mit kennzeichen ins internet zu stellen darunter noch zu schreiben "nun sind die Rücklichter getönt" grenzt schon ziemlich nahe an (den kommentar spare ich mir bewusst)......
an deiner stelle würde ich ganz schnell wieder legale rüllis einbauen!
mit der aufmachung von der karre fällst du nämlich in genau das cliché rein, das von polizeibeamten bevorzugt am wochenende nach 22uhr angehalten wird....was dann folgeksoten von rd. 1000€ nach sich zieht.....
Kommt aufs gleiche raus wie der Beitrag mit der Strumpfhose.
was für ne strumpfhose???????
mit der aufmachung von der karre fällst du nämlich in genau das cliché rein, das von polizeibeamten bevorzugt am wochenende nach 22uhr angehalten wird....was dann folgeksoten von rd. 1000€ nach sich zieht.....
wieso das? man kann alle lichter doch hinten sehen,wenn ich bremse oder licht an habe.habe dazu ja auch das dritte bremslicht am spoiler.andere haben doch auch getönte rückleuchten.
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
was für ne strumpfhose???????
das hat er darauf bezogen, das hier ein thread verfasst wurde, ob man mit einer strumpfhose straffrei rückleuchten abdunkeln könne....
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
wieso das?
fassen wir mal zusammen...
neben dem pitbull-aufkleber noch ein alá "wer bremst verliert" spruch auf der heckscheibe, böser blick und ofen-auspuffendrohr, dazu abgedunkelte heck-seitenscheiben...typisches cliché halteben...
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
man kann alle lichter doch hinten sehen,
interessiert nunmal den gesetzgeber sowie den gutachter bei nem unfall und die polizei nen scheißdreck, was DU dort siehst....fakt ist, die leuchten wurden unzulässig verändert...
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
habe dazu ja auch das dritte bremslicht am spoiler
und was willst du uns nun damit sagen?
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
andere haben doch auch getönte rückleuchten.
und wenn eben diese anderen kanaldeckel von ner brücke auf die autobahn werfen, machst du das dann auch?
hier mal ne auflistung, was dich der spaß kostet, wenn dich die polizei anhält...:
-3 punkte für den fahrer
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitunsggebühr) für den fahrer
-b-verstoß in probezeit für den fahrer
-3 punkte für den halter
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitunsggebühr) für den halter
-b-verstoß in probezeit für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-270-520€ gutachterkosten
-80-120€ für die neuvorführung des kfz
-bus-/taxi-/bahnfahrkarten für 1-2 wochen
-folgekosten bei notwendiger nachschulung knapp 500€
bei nem unfall:
-komplettverlust der teil- vollkaso (deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€
-kündigung seitens der versicherung (viel spaß dabei ne neue zu finden)
-zivilrechtliche folgeprozesse bis in den mehrstelligen millionen-€uro bereich...
Zitat:
Original geschrieben von angel of hell
noch was kurz alle e-prüfzeichen sind deutlich zu erkennen.
und?
diese haben da du die leuchte baulich verändert hast KEINE gültigkeit mehr....
ok ok ich werde die lichter jetzt ausbauen und die farbe abschleifen.oder gibt es da ne andere möglichkeit die farbe zu entfernen??????
Wenn dann mit Verdünnung. Abschleifen wird nix. Oder hol dir original getönte, sowas gibts doch schon für fast jeses Auto.