Grenzversicherung ADAC / Arisa
Servus,
es gab bis 07.2017 eine Grenzversicherug die über den ADAC vetrieben wurde, aber über die ARISA in Luxemburg lief.
Mit der Versicherung konnte man einen Monat mit fremden EU Kennzeichen heimfahren oder das Auto überführen. (England)
Hat jemand schon eine Alternative gefunden ?
Oder gibt es von einem anderen Anbieter diese Art von Versicherung um mit fremden Kennzeichen zu fahren ?
Gruß
50 Antworten
Zitat:
@hallohallojojojoj schrieb am 1. August 2017 um 21:51:50 Uhr:
Servus,es gab bis 07.2017 eine Grenzversicherug die über den ADAC vetrieben wurde, aber über die ARISA in Luxemburg lief.
Mit der Versicherung konnte man einen Monat mit fremden EU Kennzeichen heimfahren oder das Auto überführen. (England)
Hat jemand schon eine Alternative gefunden ?
Oder gibt es von einem anderen Anbieter diese Art von Versicherung um mit fremden Kennzeichen zu fahren ?Gruß
Um mit allem "Halbwissen" aufzuräumen:
Für eine Fahrzeugüberführung von Großbritannien nach Deutschland gibt, es jetzt an Stelle der Arisa Versicherung die "Tour Insure" ; E-mail - `Service@Tourinsure.de `, Tel. 040 25172150. Die Prämie beläuft sich für die ersten 28 Tage auf Euro 208,00, für alle weiteren 28 Tagen Euro 89,00 bis maximal 12 Monate Euro 1.187,00.
Ein Zollkennzeichen kann nicht verwendet werden, da dafür eine TÜV abnahme vorher benötigt wird.
Ebenso kann ein 5 Tage - Kennzeichen nicht verwendet werden, da es keinen Versicherungsschutz in England gewährt. (Habe bereits einmal ein 5 Tage-Kennzeichen in Unwissenheit benutzt- es ist glücklicherweise nichts passiert). Diese Grenzversicherung gilt nur für den Import aus Großbritannien.
Viel Glück
Wolfgang
Zitat:
Ebenso kann ein 5 Tage - Kennzeichen nicht verwendet werden, da es keinen Versicherungsschutz in England gewährt. (Habe bereits einmal ein 5 Tage-Kennzeichen in Unwissenheit benutzt- es ist glücklicherweise nichts passiert).
Hallo Wolfgang, warum soll ein Kurzzeitkennzeichen nicht in England gelten?
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran
Siehe auch https://www.kurzzeitkennzeichen-online.net/laender/grossbritannien/
Moin,
habe den ganzen Rotz jetzt gerade einmal durch und teile mit:
www.tourinsure.deHamburg
JA
, man kann mit den Original-Kennzeichen aus dem Ursprungsland des Fahrzeugs nach Hause fahren,
ABER
im Ursprungsland des Fahrzeugs
gilt die "Touristenversicherung"
, die man braucht,
nicht!!!!
Sprich: Kaufe ein Auto in GB, bist Du auf dem Weg zur Fähre nicht versichert,
bist Du in F, B, NL oder D, dann alles prima!!!
Gruß
Ilja
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 6. Juni 2018 um 13:14:25 Uhr:
Zitat:
Ebenso kann ein 5 Tage - Kennzeichen nicht verwendet werden, da es keinen Versicherungsschutz in England gewährt. (Habe bereits einmal ein 5 Tage-Kennzeichen in Unwissenheit benutzt- es ist glücklicherweise nichts passiert).
Hallo Wolfgang, warum soll ein Kurzzeitkennzeichen nicht in England gelten?Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
IranSiehe auch https://www.kurzzeitkennzeichen-online.net/laender/grossbritannien/
Ähnliche Themen
Da beisst sich die Katze in en Schwanz. Es gibt keine legale Möglichkeit, ein Fzg aus UK nach Deutschland auf eigener Achse zu fahren , Man hat keinen Versicherungsschutz. Kurzeitkennzeichen gibt's seit einigen Jahren nur mit einem gültigen TÜV Bericht. Der MOT aus England reicht nicht. Beim STVA erhält man die lapidare Auskunft "dann müssen sie den Wagen auf einem Anhänger holen"-super. Kostet gleich das Vielfache, wenn man mit der Fähre fährt-
Ich fahre immer -und sehr oft- einfach drauf los. Etwas langsamer fahren und Abstand halten.
Eine ADAC Versicherung gibts nur für Fzg aus USA/Kananda für 4 Wochen mt Vorlage es US-Titles
Zitat:
@helga1702 schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:29:14 Uhr:
Da beisst sich die Katze in en Schwanz. Es gibt keine legale Möglichkeit, ein Fzg aus UK nach Deutschland auf eigener Achse zu fahren , Man hat keinen Versicherungsschutz. Kurzeitkennzeichen gibt's seit einigen Jahren nur mit einem gültigen TÜV Bericht. Der MOT aus England reicht nicht. Beim STVA erhält man die lapidare Auskunft "dann müssen sie den Wagen auf einem Anhänger holen"-super. Kostet gleich das Vielfache, wenn man mit der Fähre fährt-
Ich fahre immer -und sehr oft- einfach drauf los. Etwas langsamer fahren und Abstand halten.
Eine ADAC Versicherung gibts nur für Fzg aus USA/Kananda für 4 Wochen mt Vorlage es US-Titles
nochmals:
KURZZEITKENNZEICHEN waren noch NIE legal, wenn IM ausland angebracht:
Kurzzeitkennzeichen waren für fahrzeuge die man AUS deuschland NACH xy fahren wollte...und da auch nur in wenige EU länder möglich.
seit jahren brauchts obendrauf auch nochn nen gültigen (deutschen) TÜV...der englische TÜV (MOT) reicht deshalb nicht, weil die anbringung eines deutschen Kurzzeitkennzeichens im ausland sowieso GAR NICHT möglich ist.
ergo: wenn Tourinsure im Startland (z.b. UK) keine Gülrigkeit hat, muss der VK oder jemand anderes das auto bis zum fährhafen bringen (theoretisch auch bis in den hafenbereich, nach der passkontrolle), ab da kannst du es übernehmen und LEGAL mit Tourinsure nach hause fahren....
aber: das steht auf deren homepage: ( quelle: http://grenzversicherung.eu/ )
"Eine Grenzversicherung ist aber z. B. auch dann erforderlich, wenn Sie ein in Großbritannien zugelassenes Fahrzeug erwerben und dieses nach Deutschland überführen möchten."
das letzte auto was ich in Uk gekauft habe, lies ich von nem spediteur bringen...im geschlossenen einzelhänger kostete es mich , je nach UK abholort, 800-1000,-€ bis vor die haustür. oktober 2018.
i.d.r. kostet der eurotunnel (hin- und zurück) um die 150,-€, mit hänger...mann muss halt zeiten buchen die nicht ganz so beliebt sind....also von wegen ein zig-faches wie die einzelfähre.....
auch die o.g. Liste der Länder welche KZK anerkennen ist FALSCH:
ich zitire: "Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich, seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark. "
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass KEINERLEI Rechtsanspruch und KEINE Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg und Frankreich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.