grenzüberschreitende geschwindigkeitsreduzierung (A - D) lindau 80 km ca. 3 km lang... blitzer!

hallo lieber motor-talker,

ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!

frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...

die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?

danke schon.
micha

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80

Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote

Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.

Grüße,

diezge

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Hallo,

Tagfahrlicht, Rücklicht, Dauerfahrlicht, Licht- und Regensensor?

Interessant, wie ein Thread über die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h am Grenzübergang Hörbranz (A14 auf A96), eine Metamorphose zum Licht-Thread durchleben kann...

Grüße,

diezge

Zitat:

@volker1165 schrieb am 9. März 2016 um 11:37:00 Uhr:


Trotzdem finde ich die "was wäre wenn" Frage interessant. Wenn man bedenkt, dass schon eine Ortsgrenze ein Tempolimit aufhebt

Hallo,

das tut sie aber nur deswegen, weil ein Ortsende-Schild vorhanden ist. Fehlt dieses, gelten die 50 km/h (theoretisch) ewig weiter. Im vorliegenden Fall werden die 80 km/h aber auf deutscher Seite wiederholt.

Mein Zeitungslink verdeutlicht, dass diejenigen, die sich darauf berufen haben, dass eine auf österreichischer Seite aufgestelle Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Grenzübergang aufgehoben ist, vor Gericht keine Chance hatten. Um zunkünftige Missverständnisse auszuräumen, wurde außerdem die Schilder entsprechend umgestellt.

Grüße,

diezge

Es hat aber alles nichts genutzt! Kein Einspruch war erfolgreich, auch wenn noch so heftig protestiert wurde.
Das zeigt, das trotz aller Beschilderungen weiter gekachelt wird. Ich fand die ganze Diskussion von Anfang an nicht ganz sauber, zumal es ja eine klare und eindeutige Realität gibt. Aber zu solchen Fehlinterpretationen kommt es immer, wenn es um's Geld oder die Pappe geht.

Zitat:

@diezge schrieb am 10. August 2016 um 13:01:05 Uhr:


Mein Zeitungslink verdeutlicht, dass diejenigen, die sich darauf berufen haben, dass eine auf österreichischer Seite aufgestelle Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Grenzübergang aufgehoben ist, vor Gericht keine Chance hatten. Um zunkünftige Missverständnisse auszuräumen, wurde außerdem die Schilder entsprechend umgestellt.

Der Zeitungslink verdeutlicht eher, dass die Beschilderung in der Vergangenheit nicht korrekt war, jetzt aber korrigiert wurde:

Denn bis vor einiger Zeit war die Beschilderung dort tatsächlich nicht eindeutig: „Da stand das 80 Km/h-Schild, das eigentlich für Deutschland gelten sollte, auf österreichischer Seite“, erklärt Sabine Göttler, Chefin der Polizeiinspektion Lindau, auf Nachfrage der LZ. Mittlerweile seien die Schilder dort aber korrekt angebracht.

Einige Einsprucheinleger haben sich auf die fehlerhafte Beschilderung berufen, die aber mittlerweile nicht mehr besteht.

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Zitat:

@diezge schrieb am 10. August 2016 um 13:01:05 Uhr:



Hallo,

das tut sie aber nur deswegen, weil ein Ortsende-Schild vorhanden ist. Fehlt dieses, gelten die 50 km/h (theoretisch) ewig weiter. Im vorliegenden Fall werden die 80 km/h aber auf deutscher Seite wiederholt.

Die Informationstafeln (Verkehrszeichen 393) , welche an jedem Grenzübergang aufgestellt sind und den Verkehrsteilnehmer über die geltenden Geschwindigkeitsregeln informiert, könnte ebenso, wie das Ortsende-Schild, das TL aufheben.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. August 2016 um 09:27:53 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 10. August 2016 um 13:01:05 Uhr:


Mein Zeitungslink verdeutlicht, dass diejenigen, die sich darauf berufen haben, dass eine auf österreichischer Seite aufgestelle Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Grenzübergang aufgehoben ist, vor Gericht keine Chance hatten. Um zunkünftige Missverständnisse auszuräumen, wurde außerdem die Schilder entsprechend umgestellt.

Der Zeitungslink verdeutlicht eher, dass die Beschilderung in der Vergangenheit nicht korrekt war, jetzt aber korrigiert wurde:

Denn bis vor einiger Zeit war die Beschilderung dort tatsächlich nicht eindeutig: „Da stand das 80 Km/h-Schild, das eigentlich für Deutschland gelten sollte, auf österreichischer Seite“, erklärt Sabine Göttler, Chefin der Polizeiinspektion Lindau, auf Nachfrage der LZ. Mittlerweile seien die Schilder dort aber korrekt angebracht.

Einige Einsprucheinleger haben sich auf die fehlerhafte Beschilderung berufen, die aber mittlerweile nicht mehr besteht.

Hallo,

Einspruch: Die Beschilderung war missverständlich (nicht fehlerhaft) angebracht, weil sie zuerst auf deutscher Seite nicht wiederholt wurde. Eine Landesgrenze löst jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, das diese keine neue Strecke darstellt. Jetzt wurde ein zusätzliches Schild angebracht, so dass unmissverständlich klar ist, dass dort 80 km/h gilt. Notwendig wäre es theoretisch nicht.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. August 2016 um 09:47:17 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 10. August 2016 um 13:01:05 Uhr:



Hallo,

das tut sie aber nur deswegen, weil ein Ortsende-Schild vorhanden ist. Fehlt dieses, gelten die 50 km/h (theoretisch) ewig weiter. Im vorliegenden Fall werden die 80 km/h aber auf deutscher Seite wiederholt.

Die Informationstafeln (Verkehrszeichen 393) , welche an jedem Grenzübergang aufgestellt sind und den Verkehrsteilnehmer über die geltenden Geschwindigkeitsregeln informiert, könnte ebenso, wie das Ortsende-Schild, das TL aufheben.

Hallo,

tut es aber nicht.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 22. August 2016 um 12:13:09 Uhr:


Eine Landesgrenze löst jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, das diese keine neue Strecke darstellt. Jetzt wurde ein zusätzliches Schild angebracht, so dass unmissverständlich klar ist, dass dort 80 km/h gilt. Notwendig wäre es theoretisch nicht.

Doch war es, weil eine österreichiche Anordnung in Deutschland keine Rechtskraft haben kann.

Genau deshalb haben sich ja viele darauf berufen, weil es in der Vergangenheit erfolgreich war.
Nur haben sie nicht bemerkt das eben gerade deswegen die Beschilderung mittlerweile angepasst wurde.

Habe hier zufällig mal wieder rein geschaut...

Zitat:

@diezge schrieb am 22. August 2016 um 12:13:09 Uhr:


Jetzt wurde ein zusätzliches Schild angebracht, so dass unmissverständlich klar ist, dass dort 80 km/h gilt.

...und kann das bestätigen. Gestern Abend bin ich dort unterwegs gewesen. Wenn ich mich recht entsinne war ein 80er Schild kurz vor der Grenze auf österreichischer Seite, dann kam die Grenze, wenige Meter nach der Grenze auf deutscher Seite kam wieder ein 80er Schild und erst nach der AS Lindau werden alle Streckenverbote aufgehoben.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 22. August 2016 um 12:19:25 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. August 2016 um 12:13:09 Uhr:


Eine Landesgrenze löst jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, das diese keine neue Strecke darstellt. Jetzt wurde ein zusätzliches Schild angebracht, so dass unmissverständlich klar ist, dass dort 80 km/h gilt. Notwendig wäre es theoretisch nicht.

Doch war es, weil eine österreichiche Anordnung in Deutschland keine Rechtskraft haben kann.

Genau deshalb haben sich ja viele darauf berufen, weil es in der Vergangenheit erfolgreich war.
Nur haben sie nicht bemerkt das eben gerade deswegen die Beschilderung mittlerweile angepasst wurde.

Hallo,

siehe Zeitungsbericht. Es war in der Vergangenheit eben nicht erfolgreich, denn alle Einsprüche, als das Schild noch auf österrichischer Seite stand, waren genauso erfolglos.

Grüße,

diezge

Na dann zitiere doch mal bitte aus dem Bericht, ich nämlich lese es da nicht.

Dort steht das die Schilder mittlerweile korrekt angebracht sind, das impliziert das sie es vorher nicht waren.

Interessant wäre auch mal aufgrund welcher Rechtsgrundlage du glaubst das eine österreichische Anordnung auf deutschem Staatsgebiet gelten soll. Gilt dann der deutsche oder österreichische Bußgeldkatalog ?

Zitat:

@diezge Eine Landesgrenze löst jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, das diese keine neue Strecke darstellt.......
Grüße,

diezge

Natürlich ist die österreichische StVO auch nur in Österreich gültig und die Geschwindigkeitsbeschränkung wird an der Staatsgrenze selbstverständlich aufgehoben. Wo kämen wir denn da hin, wenn unsere lieben Nachbarländer ihre Gesetze und Verordnungen auf uns ausdehnen würden?

N. T.

Gleiche Situation auf der A52 von Roermond, NL nach Mönchengladbach. Auf NL Seite 100km/h ab Grenze frei da keine Wiederholung der Beschilderung. Die NL100 werden auch nicht explizit an der Grenze aufgehoben. Das eine sind NL Strassen, das andere D Strassen. Es gelten die örtlichen Gesetze. Erste Ausfahrt nach der Grenze kommt übrigends nach ca. 4km. Also siehe oben eine "einheitliche" Strasse. So what........

Zitat:

@diezge schrieb am 22. August 2016 um 12:13:09 Uhr:


Eine Landesgrenze löst jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, das diese keine neue Strecke darstellt.

Das ist richtig. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um eine Landesgrenze, sondern um eine

Staats

grenze. Und die löst selbstverständliche eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf.

Ausserdem wechselt man die Straße. In Austria ist man auf der A14 und in Deutschland auf der A96 und wenn man die Straße wechselt gilt ein Limit auch nicht weiter.

Das man die Aufstellung der Schilder geändert hat zeigt das Sie bisher nicht korrekt waren. Nur wird das keine Behörde zugeben.

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