grenzüberschreitende geschwindigkeitsreduzierung (A - D) lindau 80 km ca. 3 km lang... blitzer!

hallo lieber motor-talker,

ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!

frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...

die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?

danke schon.
micha

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80

Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote

Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.

Grüße,

diezge

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Zitat:

@trouble01 schrieb am 4. März 2016 um 10:49:29 Uhr:


Das in dem Schreiben genannte Vz 274 ist ein deutsches Zeichen bzw. Verkehrsschild. Und das steht halt in Deutschland.

Vz 274 gibt es genau so in Ö.

Nachtrag:
Das Einzige, was mich etwas beruhigen würde, dass ein Fahrverbot erst ab 41 km/h drüber ausgesprochen wird.

Also wenn auf Deutscher Seite keine Schilder mehr waren, dann wprde das doch auch bedeutet wenn ich die Grenze auf einer Landstrasse in Richtung Österreich fahre und keine Schilder vorhanden sind dann zählt für mich 130 Richtgeschwindigkeit?
Ich glaube schon das durch die Grenze das Schild wiederholt werden müsste. Die Fortführung der Geschwindkeitsbegrenzung müsste eigentlich mit neuen Schilder ausgewiessen werden.

MfG
Mike

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 4. März 2016 um 10:42:09 Uhr:


Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/Std, gut sichtbar durch beidseitig aufgestellter Verkehrsschilder 80 km

Beidseitig meint aber hier wohl am Rechten und Linken Fahrbahnrand und nicht beiderseits der Grenze.
Sollte das Österreichische Limit wirklich nicht auf deutscher Seite wiederholt werden, würde ich mich zumindest Anwaltlich beraten lassen. Steht in Deutschland dagegen ein Schild, Strafe bezahlen und sich freuen das es nicht 41km/h zu schnell war.

Dat kann auch gut sein😎

aber

" somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt "

wo steht das in der Anhörung 😕
kann ich nicht lesen

kurz mal gooooooogle gefüttert:

Hatta-was-gefunden
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Also bezahlen und glücklich sein

@Langhals_1: Wie ich sehe ein Hamelner ;-) Da komme ich auch her :-D

Zum Thema:
Scheint wirklich zu sein das der TE das Schild übersehen hat. Also freuen das es nur 40km/h zu viel waren und nicht 41km/h ;-)

Hamelner Landkreis sag ich mal, PLZ 31020

sag ich doch bezahlen und gut iss,
mich haben seh auch am 20.02 geblitzt in der Nähe von Osterrode, schön versteckt diese grüne Kiste hinter einem Baum.
Ich warte immer noch auf den Bescheid, aber mehr wie 70 in der 50er Zone war es nicht, mal schauen was da kommt.

Ich sage immer, andere Länder, andere Sitten.
Deswegen habe ich auch seit ich den FS gemacht habe noch nie ein Ticket bekommen,
weder in D oder im Ausland. 😁

hi fans,
bevor´s endlos wird aufgrund (evtl.) meiner unachtssamkeit:
ich muss da nochmals hin und mir das ansehen.
ABER: ich habe es in erinnerung, dass beidseits auf der ötzieseite das schild schon immer war und ist, aber das bzw. die deutschen eben NICHT!
und eine geschwindigkeit von ötziland bis mind. 3 km in deutschland.... aber hallo
sollte grad jemand sein und "schikderaufsteller" beobachten, so bitte ich um hilfe...
danke
m

Zitat:

@zoe-micha schrieb am 4. März 2016 um 08:50:24 Uhr:


hallo lieber motor-talker,

ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!

frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...

die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?

danke schon.
micha

Hallo,

die Reduzierung auf 80 km/h ist wegen des Grenzübergangs Hörbranz. Dort stehen ja auch die ganzen Gebäude für Zoll und so... Hin- und wieder finden dort auch noch Grenzkontrollen statt. Sei froh, früher galten dort 60 km/h.

Die 80 km/h gelten bis zur Auffahrt Lindau, denn da kommt definitv ein Auflöseschild. Ich bin da erst langgefahren. Wenn das Auflöseschild fehlen würden, dann würden die 80 km/h weiterhin gelten, allerdings nicht nur bis zur Auffahrt Friedrichshafen, sondern noch viel länger...

Natürlich ist eine grenzüberschreitende Geschwindigkeitsbeschränkung zulässig. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis sie aufgelöst wird. Immer!

Also bezahlen und sich freuen, dass es keine 41 km/h waren, denn dann wäre ein Fahrverbot mit dabei.

Grüße,

diezge

Zitat:

@zoe-micha schrieb am 4. März 2016 um 08:50:24 Uhr:


… ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite …

Ich glaube eher, du hast die Schilder übersehen. Die wurden nämlich vor fast einem Jahr schon angekündigt, da gehe ich mal davon aus, dass sie montiert waren.

http://www.schwaebische.de/...-bis-Lindau-_arid,10206957_toid,441.html

Zitat:

@AMenge schrieb am 4. März 2016 um 10:38:43 Uhr:


Die Kernfrage lautet doch, ob durch die Staatsgrenze die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist oder nicht. Die Behörde verneint dies offenbar. Eine Begründung könnte der Wegfall der Grenze (Schengen) sein.

Genau das ist der Kern der Frage.

Ein Tempolimit gilt, bis es aufgehoben wird. Und da es nicht aufgehoben wurde …

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. März 2016 um 12:22:57 Uhr:


Ein Tempolimit gilt, bis es aufgehoben wird. Und da es nicht aufgehoben wurde …

Hi,

das Tempolimit wurde aber aufgehoben durch die Landesgrenze. Wenn nach der Grenze keine Schilder stehen gelten die üblichen Regelungen des Landes. In Deutschland also kein Limit und Richtgeschwindigkeit 130.

Ich denke aber auch das dort nach der Grenze Schilder stehen, in dem üblichen Schilderwald an Grenzübergängen vielleicht übersehen.

Gruß Tobias

In welchem § steht denn geschrieben, dass eine Landesgrenze ein Tempolimit aufhebt?

Ein Tempolimit ist eine Streckenbegrenzung, die gilt eben bis sie aufgehoben wird.

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