GPS Tracker mit Motorabschaltung
Ist ein GPS Tracker mit Motorfernabschaltung erlaubt bzw. darf diese Funktion genutzt werden?
Ich habe derzeit einen eingebaut, der bietet auch die Funktion MOTOR AUS. (Motor geht zuerst in den NOT-Modus und dann nach einigen Minuten aus, es kann also noch an die Seite gefahren werden).
Dürfte ich diese Funktion anschliessen und diese auch im Notfall benutzt, bzw. würde das automatisch geschehen wenn ein bestimmter Sicherheitsbereich verlassen wird.
Wie sieht das da rechtlich aus?
Wie sieht es mit der Funktion: Doppelverriegelung der Türen aus? Wenn diese aktiviert wird lassen sich die Türen auch von innen nicht mehr öffnen. Ist das legal?
Beste Antwort im Thema
Das wird viel bringen, wenn das Auto auf dem geschlossenen Hänger steht.
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36 Antworten
War der auch mit Automatik? Vielleicht gibts beim Chevy andere Sicherheitsmechanismen, die ein Losrollen beim Start verhindern. 😕
Beim Camaro spielts übrigens keine Rolle ob Import oder EU.
Zitat:
@MadMax schrieb am 15. Oktober 2015 um 13:09:18 Uhr:
War der auch mit Automatik? Vielleicht gibts beim Chevy andere Sicherheitsmechanismen, die ein Losrollen beim Start verhindern. 😕Beim Camaro spielts übrigens keine Rolle ob Import oder EU.
Klar war der mit Automatik und der zündete wie jeder Automatikwagen auch nur auf Schalterstellung P. Wer weiß was der TÜV damals auszusetzen hatte, ist ja auch schon wieder einige Jahre her. Der Camaro schaltet sich ja auch nach 10 Minuten wieder aus und die Zündung ist nur durch eine Kombination aus zwei Tasten auszulösen. Das könnten Gründe sein, die das andere Modell vielleicht nicht hatte.
Entschuldige die blöde Frage, aber wozu ist so ein Fernstart eigentlich gut?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 15. Oktober 2015 um 14:48:53 Uhr:
Entschuldige die blöde Frage, aber wozu ist so ein Fernstart eigentlich gut?
Der Nutzen ist eher begrenzt. Man könnte es nutzen, um den Wagen von draußen schon mal zu starten um ihn im Winter warmlaufen und heizen zu lassen, bzw. den Klimakompressor anzufahren und im Sommer zu kühlen. Beides ist meiner Erkenntnis nach in Deutschland aus guten Gründen allerdings verboten.
Fernstart wenn ab Werk ist kein Thema, hatte mein Voyager auch (jetzt nicht mehr, Schlüssel defekt). Ist halt schon praktisch wenn das Auto warm oder kühl ist wenn man ankommt.
Allerdings im Raum der STVO ist das warmlaufenlassen des Motors verboten. Hier in der CH gibts da ab und an mal eine Anzeige, teils sogar gegen PW mit Standheizung....
Ich weiss dass in D für private der Betrieb von Störsendern verboten ist, aber ich lebe ja in der CH 🙂
Der Sender den ich getestet habe ist ein ganz guter, der wird teils in Schulen und Büros LEGAL verbaut, ist sogar hier zugelassen.
Infrarot und Funk kann man alles manipulieren, das Problem was der Autodieb ja meisten hat ist: Schnell und unauffällig. Ein Dieb der erst mal auf dem WoMo oder Transporter-Dach herumklettert um den Sender zu suchen fällt schon ein wenig auf. Zudem rechnen die meisten nicht mit so etwas.
Der letzte der mein Auto im Raum Görlitz stehlen wollte ist vom wachsamen Nachbarn erwischt worden als er zu lange gebraucht hatte um die Lenkradsperre (aus dem Baumarkt) zu entfernen (morgends um 3...)
Ich denke mal ein bischen Schutz ist besser als gar kein Schutz 🙂 (passt auch anderes wo).
Da wäre dann so ein Ventilwächter ganz nett, wenn man ein Fahrzeug länger parkt. Oder einfach einen Bodenanker setzen (wenn eigener Parkplatz) und das Auto mit einer Kette (z.B. an der Abschleppöse) daran fest machen.
Man sollte sich nur eine Erinnerung vor die Instrumente legen damit man nicht aus versehen damit los fahren will.
Ventilwächter... sagt mir was... benutzt das bei euch nicht die GEZ wenn man nicht zahlt? Hab da so was gelesen und auch gelesen dass ein dicker Hinweis an der Scheibe angebracht sein muss, aus Sicherheitsgründen.
Mit der Kette klingt gut, aber der eigene Platz ist das Problem bzw. das ist kein Problem denn dort kommt das WoMo nicht weg, dann müsste zuerst der Mähdrescher der davor steht geklaut werden 🙂 Es geht ja um Schutz während der Reise wenn man z.b. eine Stadtbesichtigung macht.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:16:17 Uhr:
Allerdings im Raum der STVO ist das warmlaufenlassen des Motors verboten.
Hört diese UL den niemals auf?
WO bitte steht in der STVO, das es verboten ist einen Motor warmlaufen zu lassen? Man zeige mir bitte entsprechenden Passus, der auch das Wort "warmlaufen" beinhaltet.
In §30 STVO steht lediglich, das es verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen. Wenn es draussen aber mehrere Grad Minus hat und mir nach dem los fahren meine sorgfältig freigekratzte Frontscheibe sofort wieder (evtl. sogar von innen) zugefriert, weil noch kalte und sogar evtl. feuchte Luft aus der Lüftung kommt, dann sind wir bei §23 Abs. 1 "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch ...... den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Also MUSS ich sogar den Motor laufen lassen, damit meine Frontscheibe frei wird, ich kann ja nicht alle 50m anhalten und erneut kratzen.
Bye Peter
am meisten wird bwm und audi geklaut...ein ducato oder ami schrott steht nicht auf diebes liste...
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 15. Oktober 2015 um 23:00:38 Uhr:
Hört diese UL den niemals auf?Zitat:
@martinde001 schrieb am 15. Oktober 2015 um 16:16:17 Uhr:
Allerdings im Raum der STVO ist das warmlaufenlassen des Motors verboten.WO bitte steht in der STVO, das es verboten ist einen Motor warmlaufen zu lassen? Man zeige mir bitte entsprechenden Passus, der auch das Wort "warmlaufen" beinhaltet.
In §30 STVO steht lediglich, das es verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen. Wenn es draussen aber mehrere Grad Minus hat und mir nach dem los fahren meine sorgfältig freigekratzte Frontscheibe sofort wieder (evtl. sogar von innen) zugefriert, weil noch kalte und sogar evtl. feuchte Luft aus der Lüftung kommt, dann sind wir bei §23 Abs. 1 "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch ...... den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Also MUSS ich sogar den Motor laufen lassen, damit meine Frontscheibe frei wird, ich kann ja nicht alle 50m anhalten und erneut kratzen.
Bye Peter
schön, wie du dir die Paragraphen der STVO so zusammenbastelst wie du sie gerade brauchst.
Der §30 ist klar und eindeutig und hat vor allem Umweltgründe.
Deine Spitzfindigkeit mit dem
Warmlaufenlassen ändert daran genau garnichts!
Ich kenne noch die Zeiten, wo jeder im Winter in allen Seelenruhe die Umwelt mit seinen warmlaufenden Motoren verpestet hat. Am Schluß immer nochmal schön feste aufs Gas als Zeichen "ich fahr jetzt los". Danke für die Info!
Was glaubst du, was los wäre, wenn Millionen andere sich ebenfalls ihre "Ausnahmetatbestände" zusammenbasteln?
Und wegen deiner Scheiben: unzählige Autofahrer haben die gleichen Probleme, guck mal wie's der Nachbar macht, der kommt ja auch vom Fleck, außerdem gibts wirkungsvolle Enteiser-Sprays u.a. Zudem hat jedes gescheite Auto eine Enteiser-Funktion für die Frontscheibe.
Ich als Garagenparker musste vor ein paar Jahren auch mal im dicksten Winter 4 Wochen draußen parken incl. Schneeberge-Räumen jeden Morgen und brauchte auch nie den Motor warmlaufen zu lassen.
Nebenbei: das Warmlaufenlassen des Motors ist diesem auch nicht besonders zuträglich - sollte mittlerweise eigentlich jedem bekannt sein.
Sachte! §30Abs.1.S.2 StVO spricht wirklich nur vom unnötigen Laufenlassen. Davor ist die Rede von vermeidbaren Abgasbelästigungen. Man kann das so interpretieren wie Bytemaster das macht, dass man also sagt, dass man das Auto nicht anders für die Nutzung fit bekommt. Man kann dafür sicher auch verwarnt werden / Bußgeld bei Nichtannahme. Wie das dann letztlich im Einzelfall ausgehen würde ... denkbar sind jedenfalls beide Varianten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2015 um 00:56:14 Uhr:
Sachte! §30Abs.1.S.2 StVO spricht wirklich nur vom unnötigen Laufenlassen. Davor ist die Rede von vermeidbaren Abgasbelästigungen. Man kann das so interpretieren wie Bytemaster das macht, dass man also sagt, dass man das Auto nicht anders für die Nutzung fit bekommt.
Ebenfalls sachte! Nein, kann man nicht. Das Warmlaufenlassen
istbußgeldbewehrt (nicht "kann"😉.
Einfach mal lesen Link
Für mich ziemlich eindeutig und wird durch mehrere Quellen bestätigt.
Die Presse sagt nicht immer die (ganze) Wahrheit. Lies mal sachte 😉 lfd.Nr.117 BKatVO. Da wird - neben vermeidbarem Lärm - die vermeidbare Abgasbelästigung mit 10,- € belegt. Unnötiges Laufenlassen hat keinen Tatbestand in der BKatVO. Was vermeidbar ist, das ist einzelfallbezogen und ein der Auslegung zugänglicher Rechtsbegriff. Wenn jemand sein Auto nicht anders startklar bekommt, was soll er denn machen? Mit Eis und Schnee drauf darf er nicht losfahren. Soll er auf wärmeres Wetter warten? O.k. bis zum Frühling zu Fuß gehen, kann ja auch die Gesundheit fördern 🙂
Ich hatte mal durch Schnee, Wind, Eisregen und Sonneneinwirkung einen "geraden" Eiskeil von der oberen Dachkannte bis zur Oberkante des Kühlergrills auf dem Auto. Da hätte ich kratzen können wie ein Hund, der die vermisste Nachbarin in deren Garten unter der kürzlich betonierten Einfahrt ausgraben will. Abhacken von oben wäre auch eine saublöde Idee gewesen. Also hab ich den Motor gestartet, Temperatur hoch und auf Umluft gestellt. Hat trotzdem fast eine Stunde gedauert, bis dann alles startklar war.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2015 um 02:49:39 Uhr:
Ich hatte mal durch Schnee, Wind, Eisregen und Sonneneinwirkung einen "geraden" Eiskeil von der oberen Dachkannte bis zur Oberkante des Kühlergrills auf dem Auto. Da hätte ich kratzen können wie ein Hund, der die vermisste Nachbarin in deren Garten unter der kürzlich betonierten Einfahrt ausgraben will. Abhacken von oben wäre auch eine saublöde Idee gewesen. Also hab ich den Motor gestartet, Temperatur hoch und auf Umluft gestellt. Hat trotzdem fast eine Stunde gedauert, bis dann alles startklar war.
Damit hast du locker 3 € an Sprit verblasen und besonders schonend wird es für den Motor auch nicht gewesen sein. Wenn natürlich auf dem Eiskratzer Werbung von der nächstgelegenen Apotheke ist, braucht man sich nicht wundern, dass das Eis nicht weggeht. Einfach mal einen echten Eiskratzer mit Messing- oder Kupferklinge zulegen, dann ist das Eis in 0,nix weg 😉
Zitat:
@martinde001 schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:31:00 Uhr:
Ventilwächter... sagt mir was... benutzt das bei euch nicht die GEZ wenn man nicht zahlt? Hab da so was gelesen und auch gelesen dass ein dicker Hinweis an der Scheibe angebracht sein muss, aus Sicherheitsgründen.
Ja, genau diese Dinger meinte ich. Die kann man auch privat kaufen und damit sein eigens Fahrzeug vor Diebstahl schützen. Einen Hinweis kann man sich selber ja vor den Tacho legen. Das mit dem an die Türe kleben ist nur nötig, wenn damit ein Auto gepfändet wird, da kommt der Pfänder ja nicht in das Auto.
Wenn man geklärt hat, dass so etwas nicht ein einem Fehler im Speicher führt, kann man auch eine Sicherung mit nehmen, die für Zündung/Anlasser/Motor wichtig ist.
Weiterer billiger Trick wäre es einen Handtaschenalarm (die Dinger mit der Schnur) so im Auto zu verstecken, dass das Ding los geht, wenn man die Türe öffnet. Man selber weiß es und öffnet die nur einen Spalt um die Schnur dann aus zu hängen. Macht dann zumindest ganz kurz Krach, was Diebe aber überhaupt nicht mögen.
Bei einem GPS Tracker wird eine Motorabschaltung wohl nicht durch den Tüv kommen. Zumindest kenne ich keine zugelassene Lösung die man da einbauen kann. Was aber geht, ist ein Bewegungsalarm (wird dann per SMS oder App scharf geschaltet). Da wird man sofort benachrichtigt, wenn sich das Auto bewegt (seine Position ändert oder bei guten Geräten reicht da schon der Neigungswinkel/Vibration). Je schneller man es mit bekommt desto besser. Mein tip wäre es auch dann nichts zu machen und nur zu beobachten und die Polizei zu rufen. Alles was Diebe merken lässt die ab hauen, dann hat man zwar sein Auto wieder, aber auch schnell Schäden da dran und die Diebe entkommen.