GPS Tracker mit Motorabschaltung
Ist ein GPS Tracker mit Motorfernabschaltung erlaubt bzw. darf diese Funktion genutzt werden?
Ich habe derzeit einen eingebaut, der bietet auch die Funktion MOTOR AUS. (Motor geht zuerst in den NOT-Modus und dann nach einigen Minuten aus, es kann also noch an die Seite gefahren werden).
Dürfte ich diese Funktion anschliessen und diese auch im Notfall benutzt, bzw. würde das automatisch geschehen wenn ein bestimmter Sicherheitsbereich verlassen wird.
Wie sieht das da rechtlich aus?
Wie sieht es mit der Funktion: Doppelverriegelung der Türen aus? Wenn diese aktiviert wird lassen sich die Türen auch von innen nicht mehr öffnen. Ist das legal?
Beste Antwort im Thema
Das wird viel bringen, wenn das Auto auf dem geschlossenen Hänger steht.
36 Antworten
So ist der Tracker ja derzeit verbaut und der funktioniert super. Er bietet halt nur mehr Optionen, deshalb die Frage. Ich hätte ja hier 20km Zeit bis zur Autobahn und der Plan wäre den dann mitten im Nirgendwo zu stoppen, dann kommt er zu Fuss nicht weit.
"Wegfahrsperre" ist weniger sinnvoll, die wir ja dann gesucht und evtl. gefunden. Kurzer Alarm macht hier keinen Sinn wir wohnen relativ einsam.
Und ja:
Auch Ducatos (speziell als WoMo) werden gerne geklaut, weil teuer und gut weiter zu verkaufen. Ebenso Amis. Nicht weil sie wertvoll sind, sondern weil sie unauffällig sind und sich so für Folgetaten eignen.
Einen Bekannten hat mal morgens ein SEK aus dem Bett geholt weil nachts mit seinem geklauten 20jahre alten Jeep ein Rammbock-Einbruch im EDV-Laden gemacht wurde, 25km entfernt. Ein anderer Bekannter wurde auch von der Polizei bei Rückkehr aus dem Ausland verhaftet weil 3 seiner Sprinter-Firmenwagen bei einem Diebstahl von Kupfer eingesetzt wurden (Täter wurden nicht erwischt).
Das mit dem Warmlaufen lassen ist wirklich ein Witz. Wenn ich die Scheiben freikratze läuft der Motor natürlich schon die ganze Zeit mit. Und manchmal geh ich auch nochmal kurz wieder rein und geh auf die 17 oder sonstwas.
Auf der anderen Seite ist der Motor bei meinem Auto wirklich schnell warm, innerhalb von 3 bis 4 Minuten kommt warme Luft. Wenn jetzt also nicht gerade zweistellige Minusgerade herrschen dann reicht das.
Über so ein schwachsinniges Gesetz würde ich aber noch nicht mal im Ansatz nachdenken. Genau so wenig würde ich aber den Wagen schon ne halbe Stunde vorher anmachen, und dann erstmal gemütlich frühstücken gehen. Wie mit allem sollte der gesunde Menschenverstand eigentlich die goldene Mitte vorgeben.
Zitat:
@Frage234 schrieb am 16. Oktober 2015 um 05:41:44 Uhr:
Damit hast du locker 3 € an Sprit verblasen und besonders schonend wird es für den Motor auch nicht gewesen sein. Wenn natürlich auf dem Eiskratzer Werbung von der nächstgelegenen Apotheke ist, braucht man sich nicht wundern, dass das Eis nicht weggeht. Einfach mal einen echten Eiskratzer mit Messing- oder Kupferklinge zulegen, dann ist das Eis in 0,nix weg 😉Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2015 um 02:49:39 Uhr:
Ich hatte mal durch Schnee, Wind, Eisregen und Sonneneinwirkung einen "geraden" Eiskeil von der oberen Dachkannte bis zur Oberkante des Kühlergrills auf dem Auto. Da hätte ich kratzen können wie ein Hund, der die vermisste Nachbarin in deren Garten unter der kürzlich betonierten Einfahrt ausgraben will. Abhacken von oben wäre auch eine saublöde Idee gewesen. Also hab ich den Motor gestartet, Temperatur hoch und auf Umluft gestellt. Hat trotzdem fast eine Stunde gedauert, bis dann alles startklar war.
Da hast Du mich nicht ganz richtig verstanden. Allein vorne waren das vereister Schnee und ca 50 kg kompaktes Eis mit ca. 15cm Schichtstärke. Da kommt man mit Kratzen wirklich nicht voran. Metallklingen zum Eiskratzen ... die Glaswerke wird sich bestimmt freuen 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2015 um 02:49:39 Uhr:
Die Presse sagt nicht immer die (ganze) Wahrheit. Lies mal sachte 😉 lfd.Nr.117 BKatVO. Da wird - neben vermeidbarem Lärm - die vermeidbare Abgasbelästigung mit 10,- € belegt. Unnötiges Laufenlassen hat keinen Tatbestand in der BKatVO. Was vermeidbar ist, das ist einzelfallbezogen und ein der Auslegung zugänglicher Rechtsbegriff. Wenn jemand sein Auto nicht anders startklar bekommt, was soll er denn machen? Mit Eis und Schnee drauf darf er nicht losfahren. Soll er auf wärmeres Wetter warten? O.k. bis zum Frühling zu Fuß gehen, kann ja auch die Gesundheit fördern 🙂
klar, alle haben keine Ahnung und schreiben nur Halbwahrheiten 🙁
google mal hoch und runter, findest du auch nur einen ernstzunehmenden Artikel, der deine Auslegung explizit bestätigt??
Ich wiederhole mich nur ungern, aber warum kriegt einer sein Auto nicht startklar (sprich eisfrei), wenn Millionen andere das unter gleichen Witterungsbedingungen auch schaffen?
Warmlaufenlassen verpestet die Umwelt in vermeidbarer Weise. Warum soll der Gesetzgeber sowas tolerieren?
Und die verquastete Diskussion was "vermeidbare Abgasbelästigung" und angeblich nicht verbotenes "Warmlaufenlassen" ist, interessiert absolut niemanden. Wer auf Spitzfindigkeiten aus ist, frage ich mal retour:
wo steht im §30 StVO dass "Warmlaufenlasssen eines Motors bei kalter Witterung davon ausdrücklich ausgenommen ist?"
Habe ich da irgendwas überlesen?
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@audijazzer
Dein Tonfall ist ziemlich unangemessen.
Ich muss mich glücklicherweise nicht auf die "Schwarmintelligenz" zurückziehen, wenn es um das Verstehen einer Rechtsnorm geht. Dass alle keine Ahnung haben und nur Halbwissen von sich geben, dass ist Deinerseits eine dreiste Verdrehung meines postings. Soetwas habe ich nicht behauptet. Ich kann auch nichts dafür, dass Du die lfd.Nr.117 BKatVO (Bußgeldkatalogverordnung) nicht liest oder sie anders auffast. Dort steht jedoch das Maßgebliche drin. Was dann die Journalie jenseits der Fachpresse daraus macht, das interessiert die Praxis 😮 überhaupt nicht oder wird mit einem 😁 bedacht.
Überlesen hast Du da nichts. Du verstehst § 30 StVO einfach nicht richtig und gehst fälschlicherweise davon aus, dass in diesem schönen Land etwas erst per Gesetz oder Verordnung erlaubt werden muss, damit man das machen darf. Es ist aber alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Du müsstest nach einer Verbotsnorm suchen, die es in jedem Fall verbietet ein Auto warmlaufen zu lassen, auch wenn eine Situation vorliegt, in der man es nicht anders startklar bekommt. Eine mir selbst widerfahrene Situation habe ich oben geschildert. Da ging es nicht anders. Wenn Dir das nicht gefällt, naja ... denk Dir hinzu was ich grad nicht schreibe 😉
Standheizungen darf man auch betreiben. Die verbrennen den gleichen Kraftstoff (gut, evtl. etwas weniger). Oder stell Dir mal vor, dass Du aufgrund der Straßenverhältnisse im Winter nicht weiterkommst (stehst halt zwischen zwei Schneewehen oder umgestürzten Alleebäumen). Würdest Du dann erfrieren oder krank werden wollen, nur damit der Motor nicht im Stand läuft und die Kiste warm hält? Eigentlich solltest Du erkennen, dass es Fälle geben kann wo das in Ordnung geht und andere, wo das eher nicht so ist. Ist eben nicht alles nur schwarz und weiß!
Für mich ist das hiermit abgehakt, auch weil es mir grad ein wenig OT erscheint, wenn ich den thread-Titel so anschaue. Also SCNR und alles wird gut 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2015 um 01:37:39 Uhr:
@audijazzer
Dein Tonfall ist ziemlich unangemessen.
in wiefern? Weil ich mich nicht wie ein Schuljunge von dir belehren lasse? Auch ich kann lesen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2015 um 01:37:39 Uhr:
Was dann die Journalie jenseits der Fachpresse daraus macht, das interessiert die Praxis 😮 überhaupt nicht oder wird mit einem 😁 bedacht.
aha es gibt also die "Journalie" und die "Fachpresse". Wo kann man diese Fachpresse finden, die dann wahrscheinlich vollumfänglich deine Auffassung bestätigt?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2015 um 01:37:39 Uhr:
Ich muss mich glücklicherweise nicht auf die "Schwarmintelligenz" zurückziehen, wenn es um das Verstehen einer Rechtsnorm geht. Dass alle keine Ahnung haben und nur Halbwissen von sich geben, dass ist Deinerseits eine dreiste Verdrehung meines postings. Soetwas habe ich nicht behauptet. Ich kann auch nichts dafür, dass Du die lfd.Nr.117 BKatVO (Bußgeldkatalogverordnung) nicht liest oder sie anders auffast. Dort steht jedoch das Maßgebliche drin.
eben! Es steht alles drin. Nur der einzige, der das anders interpretiert, bist du gerade. Bist du ausgebildeter Jurist, dass du dir anmaßt, es besser zu wissen oder zu verstehen, als es alle anderen Quellen belegen?
Mangels besserer Argumente greifst du jetzt Extremfälle heraus. Natürlich wird im tiefsten Winter und in einem festgefahrenen Auto niemand verlangen, dass die Insassen stundenlang ohne Heizung in der Kälte frieren. Das hat auch niemand irgendwo behauptet, da es in dieser Situation eben kein "unnötiges Laufenlassen" ist, im Gegenteil, zum Schutz eines höheren Guts - der Gesundheit der Insassen - situations-angemessen und damit nicht "unnötig" ist! Was völlig anderes, als das um was es hier anfangs ging, nämlich das gewohnheitsmäßige Warmlaufen-Lassen im Winter vor Fahrantritt.
Ich behaupte sogar mal, dass der Gesetzgeber u.a. genau diese Unsitte im Hinterkopf hatte, als er den Paragraphen erfand.
Für mich ist die Diskussion damit ebenfalls beendet, es ist alles gesagt und das völlige OT ist auch mir nicht verborgen geblieben, nur habe ich diese Meta-Debatte bestimmt nicht angestoßen.
Wundere mich schon, dass die Mods nicht eingreifen...🙄
*Ende*
@audijazzer: wenn Du mit dem Editieren fertig bist, dann schicke ich Dir eine PN 😉