GPS-Tracker im Mietwagen illegal?

Ich vermiete mehrere WoMo und WoWa.

Die WoMo sind mit zwei GPS-Trackern ausgerüstet, einer, ein günstiger als Köder gut sichtbar verbaut und ein weiterer, hochwertiger versteckt montiert, nicht erreichbar und kaum ortbar.

Der günstige unterbricht banal die Versorgung der Spritpumpe, der hochwertige hat einen Funkchip der IM Motorsteuergerät verbaut ist und dort einen Sensor unterbricht.

Die Mieter werden über den GPS-Tracker per Mietvertrag informiert.

Jetzt ist das passiert was nie passieren sollte:

Ein WoMo wurde vom Mieter gestohlen, er hatte es für einen Wochenend-Trip an die Nordsee ohne Fahrt nach Osteuropa gemietet. 3h nach dem Start ist der billige GPS-Tracker ausgefallen.
Mehrere Stunden später schlägt der andere Alarm da die Grenze nach Tchechien überquert wurde.
Ich habe dann auch dem Campingplatz angerufen, dort wurde mir gesagt sie haben geschlossen.

Entsprechend habe ich die CH-Polizei informiert und man setzte sich mit den Tchechen in Verbindung. Wir mussten warten bis die vereinbarte Mietfrist abgelaufen ist.
Nun gut, das WoMo wurde gefunden und ich habe es nach 8 Wochen endlich wieder.

Nachdem ich jetzt eine deutsche Werkstatt angezeigt habe weil der Sohn vom Chef mit seinen Freundinnen eine "erweiterte" Probefahrt zu einer 400km entfernten Veranstaltung mit meinem WoMo gemacht haben obwohl die Garantie-Reparatur angeblich 3 Wochen dauern soll, was ich ja nicht wissen konnte als der Alarm kam da mit gesagt wurde das WoMo sei nicht fahrbereit.
Ich habe über den GPS-Tracker gesehen dass das WoMo am Fr abend da rum fährt. Ich habe dann beide Tracker aktiviert als das Auto auf dem Parkplatz einer Event-Halle stand und das Auto hat keinen Mux mehr gemacht. Zeitgleich habe ich die deutsche Polizei am Standort über den vermuteten Diebstahl informiert, da ich ja zu dem Zeitpunkt nicht wusste wer mein Auto hat.

Jetzt wurde mir aber von der D Polizei gesagt diese GPS-Tracker seien illegal da sie u.a. gegen Datenschutzrichtlinien verstossen, aufgrund der erlangten Daten dürften sie nicht ermitteln.

Ich müsste das über die CH-Polizei laufen lassen und das müsste dann offiziell sein.

Ebenfalls sei es verboten da hoch zu fahren und das WoMo einfach abzuholen da wir es ja in die Obhut der Werkstatt gegeben haben.

Stimmt das?

Zwischenzeitlich ist das WoMo wieder hier und die Werkstatt hat eine Klage am Hals.

Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung.

Du tischt hier wirklich immer die merkwürdigsten Geschichten auf.

Wenn die ganze Sache stimmt, dass dir auch die deutsche Polizei nicht hilft (was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, die müssen eigentlich Handeln beim Verdacht auf Diebstahl ) ist das alles zu seltsam...

Und es ist ja nicht die erste seltsame Story...

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... lese ich SO aus den ersten Beiträgen. Ist natürlich alles Auslegungssache ... nämlich.
Im Grunde ist doch jedes NAVI schon ein GPS Ortungsgerät und niemand regt sich auf.

Das sendet ja auch keine Daten an jemanden anders. Das ist der kleine aber feine Unterschied; nur mal so zum Verständnis.

Wenn der Kunde bzw. Nutzer nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes über das tracking informiert ist, dann ist es ja auch erlaubt.

Nur die unerlaubte Spioniererei, was anderes ist es ja nicht, die ist verboten.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Weil keine Straftat vor liegt.

Kein Diebstahl, denn hier wollte niemand durch Wegnahme ein (unrechtmäßiges) Eigentum an dem Gegenstand erlangen. Dem TE wurde das WoMo nicht gestohlen, er hat das Ding doch selbst der Werkstatt übergeben. Und auch keine Unterschlagung, denn der Wagen wäre ja zum vereinbarten Zeitpunkt pünktlich zurückgegeben worden - zumindest spricht derzeitig nichts gegen diese Annahme.

...genau für solche Zwecke gibt es den § 248b StGB

N.T.

...sorry Doppelpost

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


...genau für solche Zwecke gibt es den § 248b StGB

Der war echt gut 😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Hallo Märchenonkel.

Also die Überwachung von Personen mittels GPS ist in Deutschland generell Strafbar. Ausnahme wäre eine Art Notwehrhandlung, die bei einem Werkstattaufenthalt meiner Meinung nach nicht gegeben ist.

Somit hättest du sogar noch Glück gehabt. Denn auch du könntest sehr schnell eine Strafanzeige am Hals haben, wenn es denn eine wahre Geschichte sein würde 😁

...beim

Märchenonke

l stimme ich noch zu, aber sonst nicht mehr. Jeder kann/darf sein Eigentum entsprechen mit einem Trackinsystem ausrüsten und muss den Dieb oder Straftäter hierüber nicht vorwarnen.

Natürlich ist es etwas anderes, wenn ich mein Wohnmobil vermiete und die Tour aufzeichne. Dann bin ich im Sammeln von Daten und könnte mich nach dem BDSG strafbar mache, wenn ich den Mieter nicht darüber aufkläre. Eine ledigliche "Sicherung" meines Eigentumes für den Notfall ist nicht strafbar, da ich keine Daten sammele bzw. aufzeichne!

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Die Werkstatt wusste nicht, dass sie vom Märchenonkel überwacht wird. Somit war es eine heimliche Observation, die der BGH als illegal eingestuft hat.

...die Werkstatt wurde ja auch nicht überwacht, sondern der Besitzer hat sein Wohnmobil mit einem Diebstahlschutz ausgestattet welches Alarm schlägt sobald es einen bestimmten vorgegebenen Radius verlässt. Alles vollkommen legal und hat

überhaupt nichts

mit dem BGH-Urteil zu tun.

N.T.

Das GPS ist im Wohnmobil verbaut. Die Mieter werden darüber informiert und bisher hatte keiner ein Problem damit, im Gegenteil, dadurch ist der Mietpreis ein wenig günstiger da auch die Versicherung ein wenig günstiger wird.

Im Konkreten Fall musste das in D gekaufte und zugelassene WoMo wegen einem Getriebeproblem in der Garantiezeit in eine Vertragswerkstatt des Plattformherstellers. In diesem Fall wegen Gewicht und Abmessungen eine Werkstatt die auf Nutzfahrzeuge spezialisiert ist.
Der Auftrag des Herstellers war das Getriebe auf Garantie zu reparieren (wie auch immer). Die Werkstatt sagte mir es dauert 3 Wochen da das Getriebe raus muss und zum Hersteller geschickt wird.
Dem Meister in der Annahme habe ich gesagt dass ein GPS drin ist und ihn auch gebeten bitte die Innenraumbatterie nicht abzuklemmen wegen der Fussbodenheizung und Entertainement-System.

Was NICHT vereinbart war war dass in der zweiten Woche, dann wenn das WoMo angeblich ohne Getriebe in der Werkstatt steht, der Sohn vom Chef (19) mit seiner Clique und meinem Womo (130.000 EURO Neupreis, 9 Monate alt) zu einem Konzert 400km entfernt fährt und die zu 8. in dem Ding (5 Plätze) übernachten.
Die beiden Tracker haben nur das gemacht was sie sollen, nämlich gemeldet dass das WoMo sich ausserhalb eines definierten Radius und Zeit bewegt.

Somit besteht für mich der Verdacht des Diebstahl welchen ich der Polizei angezeigt habe.

Mich hätte nur interessiert wie man mir gegenüber die über 800km rechtfertigen wollte, oder ob man einfach den Tacho zurückstellt.

Hinzu kommt noch dass der Typ nur den B-FS hat, das Womo aber 4,2t ZGG hat und laut Versicherung der Fahrer mindestens 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz eines gültigen FS sein muss. Somit hätte im Falle eines Unfalls die Vollkasko nicht gezahlt.

Insofern verstehe ich nicht wo ich mich "illegal" verhalten haben sollte. Das Fahrzeug sollte ja eigentlich nicht fahrtüchtig in der Werkstatt stehen.

Warum CH-Polizei: Ganz einfach: Ich als Besitzer habe eine CH-Firma, die WoMos sind aber in den ersten 18 Monaten wegen der CO2-Abzockergebühr über die Filiale in D zugelassen. Daher ist die CH-Polizei mein erster Ansprechpartner.

Ich sag's immer wieder, deine Geschichten glaube ich nicht, aber sie sind wenigstens (meist) interessant und unterhaltsam. 😉

Was ich jetzt nicht verstehe: Das WoMo ist in D zugelassen, Halter ist also deine deutsche Niederlassung, oder? Und da gibt's doch einen Mitrabeiter, oder? Warum hat sich der sich nicht an die deutsche Polizei gewendet? Diebstahl ist eine Straftat, die Polizei muß ermitteln. Wenn's am Ende nur eine unbefugte Nutzung war, nun ja, kannst du ja nicht vorher wissen.

In Dänemark wurde vor ein paar Wochen ein Radlader geklaut. Das Ding hatte einen GPS-Tracker. Die Diebe waren zwar schon in Deutschland, als die Fahndungsmaschinerie ins Rollen kam (hatten den Radlader auf einen LKW geladen). Die länderübergreifende Zusammenarbeit aber hat bestens geklappt, die deutsche Polizei hat den LKW in Deutschland auf der Autobahn gestoppt. Kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001



Ebenfalls sei es verboten da hoch zu fahren und das WoMo einfach abzuholen da wir es ja in die Obhut der Werkstatt gegeben haben.

Stimmt das?

Zwischenzeitlich ist das WoMo wieder hier und die Werkstatt hat eine Klage am Hals.

Wieso soll das stimmen?

Wer kann das verbieten?

Die ganze Geschichte ist unschlüssig und es werden Fakten geliefert, die der Erzähler eigentlich nicht wissen kann.

Daher für mich eine Münchhauseniade.

Diese Vermietfirma hat doch bestimmt einen Internetauftritt. Denn wie will man an Kunden kommen.

Der würde mich mal interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001



Insofern verstehe ich nicht wo ich mich "illegal" verhalten haben sollte. Das Fahrzeug sollte ja eigentlich nicht fahrtüchtig in der Werkstatt stehen.

Wer sagt denn, dass du dich illegal verhalten hast? Die Polizei sagt das nicht so einfach!

Würde deine Geschichte stimmen

, dass die Polizei der Meinung war, die Nutzung des GPS-Trackers sei illegal, dann ist sie verpflichtet, die Straftat zu verfolgen - spricht, du hättest eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das BDSG am Hals.

Weiter müsste die Polizei der nächsten Straftat von der sie durch deine Aussage Kenntnis erlangt, nämlich der vermeintliche Diebstahl/Unterschlagung bzw. die unbefugte Nutzung deines Wohnmobiles, ebenso nachgehen. Dazu ist sie wiederrum verpflichtet.

Wichtig: Die Polizeibehörde kommt ganz legal in Besitz der Informationen - du machst eine Aussage bei der Behörde - sie macht sich hierbei nicht strafbar und ist vom Gesetz her verpflichtet, den Hinweisen auf das Vorliegen der jeweiligen Straftat (BDSG als auch Verdacht des Diebstahles/Unterschlagung/Unbefugte Benutzung) erst einmal nachzugehen. Inwieweit sich später möglicherweise ein Beweisverbot ergibt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Dies entscheidet der Richter in der Verhandlung - dies Beweisverbot dürfte aber in dieser vorgegebenen Geschichte keine Rolle spielen.

Etwas anderes wäre es, wenn die Behörde hier nicht genehmigte Abhöraktionen starten würde. Diese Informationen dürfte sie für einen Erstangriff nicht verwenden. Ist aber eine ganz andere Geschichte.

N.T.

Vielleicht rächt sich auch nur einer, dem man den Führerschein durch perfide Art der Denunzierung genommen hat und macht aus dem Wohnmobil einen vollgereiherten Würfel.
Oder es taucht doch noch die Beleuchtung des Rasenmähroboters auf.
Fragen über Fragen......, auch dass ein Hausmeister oder Bote plötzlich hochwertige Motorhomes vermietet? Suspekt!
Fast hätte ich noch die Geister-Heckklappe vergessen🙄

Dem wurde nichts agenommen er hatte noch nicht mal einen geeigneten....

Die Firma in der CH und hat derzeit keine HP mehr, kostet zu viel. Die WoMo sind fast alle bis Ende 2015 ausgebucht.
Die meisten könnten sich das eh nicht leisten.

1 Woche CHF 1500, 1990, 2400 je nach Womo, Mindestmietdauer 3 Wochen, ab 6 Wochen 10-30% Rabatt. Sind alle High-Class WoMo, winterfest, voll ausgestattet und gehen meistens an ältere Ehepaare die dann 2-3 Monate unterwegs sind.

Zitat: "Die Firma in der CH hat derzeit keine HP mehr, kostet zu viel. Die WoMo sind fast alle bis Ende 2015 ausgebucht."

Ist das nicht ein schöner Widerspruch?

Zitat:

Original geschrieben von astra33


Zitat: "Die Firma in der CH hat derzeit keine HP mehr, kostet zu viel. Die WoMo sind fast alle bis Ende 2015 ausgebucht."

Ist das nicht ein schöner Widerspruch?

Wieso?

Wenn alles ausgebucht ist mit Stammkunden braucht es keine HP. Kostet Hosting, Server, Gebühren, "Webmaster", muss "up to Date" sein usw. ansonsten sieht es Laienhaft aus.
Die Vermietung läuft derzeit fast von selbst da immer die gleichen mieten da man sich keines kaufen kann/will. Hier gibt es massive Platzprobleme ein 8m-Fahrzeug hin zu stellen, zudem kosten die hier mehr als doppelt so viel wie in D.
Und was nach dem 01.01.2016 ist kann mir eh egal sein dann liege ich in der Sonne Asiens und geniesse meinen Ruhestand 🙂

Bis dahin aber bitte weiter schöne Geschichten erzählen, ja?

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