GPS-Tracker im Mietwagen illegal?
Ich vermiete mehrere WoMo und WoWa.
Die WoMo sind mit zwei GPS-Trackern ausgerüstet, einer, ein günstiger als Köder gut sichtbar verbaut und ein weiterer, hochwertiger versteckt montiert, nicht erreichbar und kaum ortbar.
Der günstige unterbricht banal die Versorgung der Spritpumpe, der hochwertige hat einen Funkchip der IM Motorsteuergerät verbaut ist und dort einen Sensor unterbricht.
Die Mieter werden über den GPS-Tracker per Mietvertrag informiert.
Jetzt ist das passiert was nie passieren sollte:
Ein WoMo wurde vom Mieter gestohlen, er hatte es für einen Wochenend-Trip an die Nordsee ohne Fahrt nach Osteuropa gemietet. 3h nach dem Start ist der billige GPS-Tracker ausgefallen.
Mehrere Stunden später schlägt der andere Alarm da die Grenze nach Tchechien überquert wurde.
Ich habe dann auch dem Campingplatz angerufen, dort wurde mir gesagt sie haben geschlossen.
Entsprechend habe ich die CH-Polizei informiert und man setzte sich mit den Tchechen in Verbindung. Wir mussten warten bis die vereinbarte Mietfrist abgelaufen ist.
Nun gut, das WoMo wurde gefunden und ich habe es nach 8 Wochen endlich wieder.
Nachdem ich jetzt eine deutsche Werkstatt angezeigt habe weil der Sohn vom Chef mit seinen Freundinnen eine "erweiterte" Probefahrt zu einer 400km entfernten Veranstaltung mit meinem WoMo gemacht haben obwohl die Garantie-Reparatur angeblich 3 Wochen dauern soll, was ich ja nicht wissen konnte als der Alarm kam da mit gesagt wurde das WoMo sei nicht fahrbereit.
Ich habe über den GPS-Tracker gesehen dass das WoMo am Fr abend da rum fährt. Ich habe dann beide Tracker aktiviert als das Auto auf dem Parkplatz einer Event-Halle stand und das Auto hat keinen Mux mehr gemacht. Zeitgleich habe ich die deutsche Polizei am Standort über den vermuteten Diebstahl informiert, da ich ja zu dem Zeitpunkt nicht wusste wer mein Auto hat.
Jetzt wurde mir aber von der D Polizei gesagt diese GPS-Tracker seien illegal da sie u.a. gegen Datenschutzrichtlinien verstossen, aufgrund der erlangten Daten dürften sie nicht ermitteln.
Ich müsste das über die CH-Polizei laufen lassen und das müsste dann offiziell sein.
Ebenfalls sei es verboten da hoch zu fahren und das WoMo einfach abzuholen da wir es ja in die Obhut der Werkstatt gegeben haben.
Stimmt das?
Zwischenzeitlich ist das WoMo wieder hier und die Werkstatt hat eine Klage am Hals.
Beste Antwort im Thema
Keine Ahnung.
Du tischt hier wirklich immer die merkwürdigsten Geschichten auf.
Wenn die ganze Sache stimmt, dass dir auch die deutsche Polizei nicht hilft (was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, die müssen eigentlich Handeln beim Verdacht auf Diebstahl ) ist das alles zu seltsam...
Und es ist ja nicht die erste seltsame Story...
38 Antworten
Keine Ahnung.
Du tischt hier wirklich immer die merkwürdigsten Geschichten auf.
Wenn die ganze Sache stimmt, dass dir auch die deutsche Polizei nicht hilft (was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, die müssen eigentlich Handeln beim Verdacht auf Diebstahl ) ist das alles zu seltsam...
Und es ist ja nicht die erste seltsame Story...
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Keine Ahnung.Du tischt hier wirklich immer die merkwürdigsten Geschichten auf.
Wenn die ganze Sache stimmt, dass dir auch die deutsche Polizei nicht hilft (was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, die müssen eigentlich Handeln beim Verdacht auf Diebstahl ) ist das alles zu seltsam...
Und es ist ja nicht die erste seltsame Story...
Mir wurde gesagt man dürfe nicht aufgrund Informationen ermitteln die nicht legal erlangt wurden da ja die Tracker verboten sind.
Was die Werkstatt sich dabei denkt ist noch die andere Sache, aber die werden vom Plattformhersteller schon gesagt bekommen was Sache ist.
Hallo Märchenonkel.
Also die Überwachung von Personen mittels GPS ist in Deutschland generell Strafbar. Ausnahme wäre eine Art Notwehrhandlung, die bei einem Werkstattaufenthalt meiner Meinung nach nicht gegeben ist.
Somit hättest du sogar noch Glück gehabt. Denn auch du könntest sehr schnell eine Strafanzeige am Hals haben, wenn es denn eine wahre Geschichte sein würde 😁
Jetzt soll mir erst mal jemand erklären wo der Unterschied zwischen GPS-Tracker
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Da würde ja die Versicherung den Kunden was illegales verkaufen?
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Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Da würde ja die Versicherung den Kunden was illegales verkaufen?
Unterschied ist: Wenn der Kunde es weis, so wie der Mieter des TE und die Kunden aus deinem Beispiel, ist es nicht illegal. Der Kunde muss halt darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug überwacht wird.
Die Werkstatt wusste nicht, dass sie vom Märchenonkel überwacht wird. Somit war es eine heimliche Observation, die der BGH als illegal eingestuft hat.
Ich weiß von einem Fall, da wurde ein Rasenmäher entwendet. Die Polizei ging der Spur nicht nach, dürfe sie angeblich nicht.
Ein generelles Verbot lese ich bezüglich GPS-Tracking nirgends im Internet heraus.
Wenn man eine GPS-Ortung vornimmt, müssen "einfach nur" die Interessenslagen gegeneinander abgewogen werden und Grundsätze beachtet werden:
a) Mitarbeiter darf man überwachen, wenn es nicht heimlich ist und nur während der Arbeitszeit
b) Sachwerte darf man gegen Diebstahl schützen (Aktivierung bei ungeplanter Bewegung)
c) heimliche Ortung von bekannten Zielpersonen zur Überwachung (Bewegungsprofil) ist verboten
Quellen:
a) http://...arbeitnehmerdatenschutz.de/.../32g-BDSG-Ortungssysteme.html
b) selbst hergeleitet, da keine personenbezogenen Daten vorhanden bzw. wenn Diebstahl eindeutig nachweisbar ist (Aktivierung des Signals wenn unbefugte Bewegung durch Unbekannten), kann der Dieb vor Gericht kaum auf seinen Datenschutz verweisen
c) http://www.e-recht24.de/.../...hung-durch-gps-ortung-ist-strafbar.html
Alles in allem sehe ich (als Laie ohne hier Rechtsberatugn durchzuführen sondern nur meine eigene Meinung wiedergebend) bei dem Vorgehen des TE keine großen Schwachstellen. Wie es scheint müsste der Sohn des Werkstatteigentümers nachweisen, dass eine Verletzung seiner personenbezogenen Daten vorliegt. Nur hat der TE nicht den Sohn überwacht, sondern genau genommen gar keine bestimmte Person und außerdem ging der Tracker erst bei unbefugter Nutzung an. Der TE konnte gar nicht wissen wer damit fährt. Personenbezogene Daten? Einer unbekannten Person?
Letztlich wird soetwas vor Gericht entschieden (zur Beurteilung der Interessenslagen) und läuft mitunter durch mehrere Instanzen. Warum die Polizei z.B. im Falle des Rasenmähers oder auch des Wohnmobils nicht ermittelt, kann ich so nicht beurteilen. Meine Vermutung ist, dass man die Rechtslage nicht kennt und auch nicht weiter daran interessiert ist diese Objekte zu finden (geringe Sachwerte oder aber nur vager Verdacht).
Wenn der Ort des Objekts bekannt ist, kann man außerdem als Eigentümer auch selbst erstmal hinfahren. Bei der Polizei hilft dann vielleicht auch eine Aussage, dass ein Unbekannter den Wagen entwendet hat, aber man ihn selbst (oder ein Bekannter) ihn am Ort XY gefunden hat. Es scheint wichtig zu sein was man der Polizei auftischt.
Ohne Wissen des Kunden ist das GPS tracking illegal nach dem Datenschutzgesetz.
Ein Autovermieter hat deswegen auch schon mal eine hohe Geldstrafe bezahlt.
http://www.datenschutz-berater.de/.../default.aspx?...
Jeder regt sich über die NSA auf. Aber machen tut man es selber gerne🙂
Zitat:
Original geschrieben von posting24
Wie es scheint müsste der Sohn des Werkstatteigentümers nachweisen, dass eine Verletzung seiner personenbezogenen Daten vorliegt.
Anders herum.
Es ist grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmen erlaubt, Bewegungsprofile zu erstellen. Somit sind die derzeit vorliegenden Daten grundsätzlich unzulässig. Es muss hier bewiesen werden, dass es sich bei den erfassten Daten um eine derartige Ausnahme handelt.
Auch an den zitierten Gesetzen erkennbar: Dort ist aufgeführt, wann es erlaubt ist. Wäre es grundsätzlich und immer erlaubt, dann gäbe es doch keine Vorgaben, wann man es darf.
Zitat:
... außerdem ging der Tracker erst bei unbefugter Nutzung an.
Und genau das ist entscheidend:
Die zweifelsfrei unbefugte Nutzung ist eine reine Zivilrechtsangelegenheit, es ist keine Straftatbestand betroffen, und damit ist die Polizei raus.
Zitat:
Meine Vermutung ist, dass man die Rechtslage nicht kennt und auch nicht weiter daran interessiert ist diese Objekte zu finden.
Weil keine Straftat vor liegt.
Kein Diebstahl, denn hier wollte niemand durch Wegnahme ein (unrechtmäßiges) Eigentum an dem Gegenstand erlangen. Dem TE wurde das WoMo nicht gestohlen, er hat das Ding doch selbst der Werkstatt übergeben. Und auch keine Unterschlagung, denn der Wagen wäre ja zum vereinbarten Zeitpunkt pünktlich zurückgegeben worden - zumindest spricht derzeitig nichts gegen diese Annahme.
Nun, und ohne Straftat, nicht mal "zufällig" über den GPS-Logger aufgezeichnet, war es das mit diesen Daten (strafrechtlich).
Ausschließlich eine unzulässige Nutzung und da kann man dann als Eigentümer auch eine Rechnung stellen. Da es sich hier um eine WoMo-Vermietung handelt und diese unzulässige Nutzung sich von der üblichen Nutzung dieses Fahrzeugs nicht unterscheidet (ein mit dieser Fahrzeugart nicht erfahrene Fahrer machen Rundreisen in Deutschland), kann hier der normale Mietsatz angerechnet und muss dann auch von dem Nutzer gezahlt werden.
Zitat:
Bei der Polizei hilft dann vielleicht auch eine Aussage, dass ein Unbekannter den Wagen entwendet hat, aber man ihn selbst (oder ein Bekannter) ihn am Ort XY gefunden hat. Es scheint wichtig zu sein was man der Polizei auftischt.
Es ist sehr wichtig, was man der Polizei auftischt.
Wenn man Geschichten von Unbekannten erzählt, die einem nicht unbekannt sind; oder von Entwendungen, die keine sind; und von pauschalen Erfassungen von Bewegungsprofilen, die den geltenden Bestimmungen von Datenschutz und GG widersprechen, das ist allein aus Eigenschutz sehr wichtig.
Und ob nun das Fahrzeug oder die damit fahrende Personen erfasst wird, ist für den Philosophen interessant, nicht für den Juristen. Diese Argumentation mit der Differenzierung von nur einem Gegenstand und nicht einer Person scheiterte schon beim Handy-Tracking. Wer hier Haare spaltet, der hat demnächst so ein Ding am Ohr kleben, man loggt ja nur die Positionsdaten von dem Gerät.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Jetzt soll mir erst mal jemand erklären wo der Unterschied zwischen GPS-Tracker
UNIQA SavLine http://www.uniqa.at/.../UNIQA-SafeLine.de.xhtml
ist.
UNIQA SafeLine
Die erste Autoversicherung, die Leben retten kann.UNIQA SafeLine ist eine innovative Kfz-Versicherung mit GPS-Sicherheitssystem und wird zusätzlich zur klassischen Kfz-Versicherung abgeschlossen. SafeLine bringt in jeder Notsituation rasch Hilfe an den genauen Standort des Fahrzeuges - europaweit!
Interessant in folgenden Situationen:Bei Notfall, Panne oder gesundheitlichem Problem
Bei Unfall
Bei DiebstahlDa würde ja die Versicherung den Kunden was illegales verkaufen?
Es werden von mir auch in einer DB aufgeschlüsselt
Km Tag km Nacht Österr Ortsgeb. Freiland AB Ausland Aufteilung %
Hier wünscht es ja auch der Kunde für sich selber.
Wenn dies der Kunde eines Mietfahrzeuges nicht weiß, ist das eine andere Baustelle, es sei denn, er wurde darüber nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes informiert.
Und was soll die Schweizer (CH-) Polizei tun? Die hat weder mit Tschechien noch mit Deutschland was zu tun.
GPS-Tracker per se sind auch nicht illegal, sie werden u. A. ja auch in den Pressefahrzeugen der Hersteller eingebaut. Die Nutzung der Daten ist das Problem. Aber die Geschichte, die hier zum Besten gegeben wird, ist schon (mal wieder) sehr abenteuerlich...
Eins verstehe ich nun nicht ganz. GPS Ortung ist (angeblich) verboten. Wieso ist sie denn aber bei LKW (manche Speditionen weisen auf ihren LKW sogar darauf hin!) und Mietwagen und auch in Luxuskarossen erlaubt? Bei letzteren schon wegen Diebstahlschutz. Oder ist das nun etwas gaaaaaanz anderes? 😕
Wer sagt denn, dass GPS-Ortung verboten ist? 😕😕
... lese ich SO aus den ersten Beiträgen. Ist natürlich alles Auslegungssache ... nämlich.
Im Grunde ist doch jedes NAVI schon ein GPS Ortungsgerät und niemand regt sich auf. Nur wenn es dann um irgendwelche Daten geht, die man schon längst auf andere Art gesammelt hat ... Dabei ist doch Datenschutz nicht mal die Buchstaben wert, menno! Jeder, der ein Preisausschreiben/Gewinnspiel mitmacht gibt doch freiwillig Daten her und die können missbraucht werden und werden es auch, obwohl "keine Daten an Dritte weitergegeben werden ... " HA, HA!
Woher hat die GEZ wohl falsche Daten von mir bekommen? Also, warum über GPS Ortung aufregen? Und ich schrieb' ja auch ANGEBLICH verboten ... weil ich es auch nicht besser weiß. Deshalb bin ich ja hier, um dazu zu lernen. Ob das nun noch Sinn macht ist ein anderes Thema.