GPS Antenne für Zubehör-Navi Installieren

Mercedes E-Klasse W211

Hallo, bei meinem W211 (Bj07) soll nun ein Navi nachgerüstet werden. Werksseitig ist derzeit ein Auios20CD verbaut. Zwar ist werksseitig bereits die Freisprecheinrichutng verbaut, allerdings denke ich es beim lesen diverser Beiträge so verstanden zu haben, dass die Antenne nur für GSM Signal ist aber nicht automatisch auch der GPS Teil der Antenne mit verbaut ist und wenn es so wäre dann das entsprechende Kabel für GPS wenn überhauopt in den Kofferraum geführt wäre. Kurzum es muss eine neue GPS ANtenne verbaut werden. Da habe ich nun mehrfach gelesen, dass diese auf dem KI installiert werden soll, leider habe ich dafür aber keine bebilderte Anleitung gefunden. Hat das vielleicht schon mal jemand bei seinem Umbau bildlich festgehalten? Da ich den AUsbau des KI noch nie gemacht habe un irgendwo gelesen habe, man bräuchte extra Werrkzeug (Abzieher) um den Kunststoffrahmen vor dem KI zu entfernen bin ich da erst mal vorsichtig. Gibts eine andere Stelle wo man ohne großen Aufwand die GPS Antenne unsichtbar verbauen kann? Ich hatte in einer Anleitung (leider auch ohne Bilder) etwas gelesen von der Stelle unten an der A-Säule, an die werde ich ja wohl eh dran gehen um das Kabel für das Mikrofon der Freisprechanlage zu verbauen. Da stellt sich die Frage ob man das vorhandene Mercedes Microfon nicht nutzen kann? Aber ich befürchte das ist irgendwo an das UHI -Steuergerät angeschlossen, wo auch immer sich das befindet.

Also wer mit mit Tips Hilfestellung oder Links weiterhelfen kann, besten Dank im Voraus!

24 Antworten

@loisl
danke für dienen hinweis zu der befestigung, naja wer wann was um und zurückbauen will und ob das sinn macht ist ja eher eine frage der persönlichen einstellung zu der sache, ich denke da gibt es hier viel umrüstanfragen wo man sagen könnte: macht das sinn? außerdem kleben spachten lackieren...keine optinen für mich...ich mach einfach nicht am auto rumbohren, wenn es nicht unbedingt sein muss...meine einstellung...kann man gut finden oder nachvollziehen oder eben auch nciht..ich denke dass, muss jeder für sich entscheiden.

@mackhack
um einen täter zu finden muss man erst mal einen täter haben. da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen und es auch nciht vorhabe, bin ich kein täter, würde man mich also wegen einer defekten (oder nicht ordnungsgemäßen) kennzeichenbeleuchtung anhalten hätte ich nichts zu befürchten. die kennzeichenbeleutung selbst sehe ich wie schon gesagt nicht als wirklich relevanten verstoß, vor allem nicht, wenn man die kamera mit e-prüfzeichen nehmen würde. aber selbst wenn nciht hatte ich ja schon ausgeführt dass ich der ansicht bin mit diesem verstoß nun wirklich niemanden zu gefährden.

aber je mehr ich suche desto unsicher werde ich. die cam von dynavin ist mir zu teuer. die china alternativen (die von dynavin wird auch von da kommen) gibts in zu vielen varianten pal/ntsc abweichungen bei den maßen...wenn man da bestellt und es kommt was was nicht passt, sind auch günstige 20 euro zu viel.

daher die frage: wenn ich eine "universal" camera nehme und die un dem kunststoffteil zwichen kofferaumdeckel-griff und kennzeichenbeleuchtung anbringe, kann mir jeamdn sagen wie ich dann hinter dem plastik in den kofferaum komme, sind da durchgänge im ja noch folgenden blech die ich nutzen kann, oder kmme ich dann auch da um einen beherzten griff zum bohrer nicht herum?

Wenn Dir die gebrauchswertmäßig gute Kamera zu teuer ist, wirst Du bohren oder das Schloß opfern müssen.

Zitat:

@Aechnaton schrieb am 13. September 2015 um 14:53:14 Uhr:


@mackhack
um einen täter zu finden muss man erst mal einen täter haben. da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen und es auch nciht vorhabe, bin ich kein täter, würde man mich also wegen einer defekten (oder nicht ordnungsgemäßen) kennzeichenbeleuchtung anhalten hätte ich nichts zu befürchten. die kennzeichenbeleutung selbst sehe ich wie schon gesagt nicht als wirklich relevanten verstoß, vor allem nicht, wenn man die kamera mit e-prüfzeichen nehmen würde. aber selbst wenn nciht hatte ich ja schon ausgeführt dass ich der ansicht bin mit diesem verstoß nun wirklich niemanden zu gefährden.

Das ist Falsch, Du hättes eine Stillegung des Fahrzeuges zu befürchten, da es sich nicht in ordnugsgemäßen Zustand gemäß den Betriebsvorschriften befindet. Mann mus nicht nur als Täter ein Kennzeichenbeleuchtung haben oder meinst Du dass alle anderen Fahrzeuge mit Kennzeichenbeleuchtung Täter sind!

Da du dein Fahrzeug nicht in ordnugsgemäßen Zustand gemäß den Betriebsvorschriften beteiben möchtest, bist Du Täter und es ist ein Busgeld fällig.

PS Es mir völlig egal wie Du die Kamera an Deinem Auto befestigst, ob Bohren, Kleben, Nageln, Schrauben oder deine Frau mit der Kamera in der Hand hinterherlaufen läßt.

Zitat:

@Aechnaton schrieb am 13. September 2015 um 14:53:14 Uhr:


@mackhack
um einen täter zu finden muss man erst mal einen täter haben. da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen und es auch nciht vorhabe, bin ich kein täter, würde man mich also wegen einer defekten (oder nicht ordnungsgemäßen) kennzeichenbeleuchtung anhalten hätte ich nichts zu befürchten. die kennzeichenbeleutung selbst sehe ich wie schon gesagt nicht als wirklich relevanten verstoß, vor allem nicht, wenn man die kamera mit e-prüfzeichen nehmen würde. aber selbst wenn nciht hatte ich ja schon ausgeführt dass ich der ansicht bin mit diesem verstoß nun wirklich niemanden zu gefährden.

aber je mehr ich suche desto unsicher werde ich. die cam von dynavin ist mir zu teuer. die china alternativen (die von dynavin wird auch von da kommen) gibts in zu vielen varianten pal/ntsc abweichungen bei den maßen...wenn man da bestellt und es kommt was was nicht passt, sind auch günstige 20 euro zu viel.

daher die frage: wenn ich eine "universal" camera nehme und die un dem kunststoffteil zwichen kofferaumdeckel-griff und kennzeichenbeleuchtung anbringe, kann mir jeamdn sagen wie ich dann hinter dem plastik in den kofferaum komme, sind da durchgänge im ja noch folgenden blech die ich nutzen kann, oder kmme ich dann auch da um einen beherzten griff zum bohrer nicht herum?

Du hast ein völlig falsches Rechtsbefinden. Was kommt als nächstes? Scheinwerfer und Bremslichter gefährden keinen, raus damit. Motorhaube ist zu viel totes Gewicht, weg damit. Mal ehrlich verbiegst du dir das gesetzt auch bei anderen Dingen im Leben damit du ein gutes Gewissen haben kannst?

Ich wollte dir ja eben nochmal ein besseres Bild machen damit du siehst wie weit die Kamera von der Kennzeichenbeleuchtung entfernt ist, aber es macht hier glaube ich keinen Sinn mehr.

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Geht es um das Rechtsgefühl einiger Schreiber oder um die GPS-Antenne eines Forumteilnehmers?

Zitat:

@Nubbenholt schrieb am 13. September 2015 um 19:20:33 Uhr:


Geht es um das Rechtsgefühl einiger Schreiber oder um die GPS-Antenne eines Forumteilnehmers?

Dann schreibe doch einfach was zur GPS-Antenne

ist nicht euer ernst oder?
lest ihr auch was ihr da schreibt?
mal so der reihe nach:
stillegung des fahrzeugs. nein ich denke nicht. warum auch. euch ist schon klar dass man ein fahrzeug nicht einfach so stillegen kann oder? ein grund dafür ist, und wen wundert es, dass eine etwas dunkelere kennzeichenbeleuchtung dann doch etwas anderes ist als fehlende hauptscheinwerfer oder brensleuchten (in dem zusammenhang würde mich schon interessieren, was dich mackhack veranlasst zu glauben, ich würde in den von dir aufgeführten beispielen keinen unterschied zur der rückfahrkamera sehen, dann das unterstellst du mir ja, wenn du meinst ich würde damit grenzen überschreibten oder verschieben. weiterhin wird gesagt ich biege mir etwas hin wie ich es will. ich mag euch beiden sachverständigen in bezug auf die verkehrsrechtlichen vorschriften ja nur ungern enttäuschen, aber im gegensatz zu euch habe ich mir schon gedanken dazu gemacht, was ich mache und welche rechtlichen konsequenzen das hat. und wenn man das macht hilft ein blick in § 19 StVZO. diese vorschrift sagt was zum thema betriebserlaubnis und deren erlöschen (und damit dann auch die möglichkeit das fahrzeug still zu legen). interssant ist absatz 2 ziffer 2. und da ist entscheidend ob eine gefährdung von verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. diese frage wird bei einer fahrzeugkontrolle durch die polizei von dieser beantwortet werden, und wenn man deren entscheidung nciht mag, wird man nach dem verwaltungsrechtlichen verfahren eine gerichtliche klärung herbeiführen. wann eine gefährung zu erwarten ist, ist gesetzlich nicht definiert (also es wird im gesetz nicht genau beschrieben). da es die kamera aber mit e-prüfzeichen von dynavin gibt ist diese frage damit beantwortet. es gibt keine gefährdung. eine stillegung ist nicht zu befürchten. ohne motorhaube oder scheinwerfer zu fahren dürfte sicherlich anders bewertet werden. @mackhack ich denke dir fällt auf, dass
1. dein vergleich hinkt, insbesondere weil es völliger quatsch ist mir zu unterstellen ich würde grenzen ausser acht lassen oder überschreiten,
2. ich mir nichts hinbiege wie ich es will sondern eher mal schaue was tatsächlich so rechtlich relvant ist und nicht einfach so ein gefährliches halbwissen raushaue (dazu muss ich sagen, dass ich mich auch gerne was meine überschlägige prüfung angeht eines besseren belehren lasse. aber ich würde mir da schon eine sachliche argumentation wünschen und ggf. eine rechtliche grundlage und nicht so haltlose und unsachliche behauptungen)
3. und mein rechtsempfinden mit sicherheit nicht völlig falsch ist.

ich bedanke mich für eure antworten in der sache, aber hinsichtlich eurer einschätzung meiner person und eurer rechtlichen wertungen finde ich eure beiträge einfach nur daneben.

mit verstand lesen, sich gedanken machen, ggf. auch mal überprüfen ob man sich dessen sicher ist was man so schreibt und wenn man sich nciht sicher ist, dann sollte man es auch als eigene meinung kennzeichnen, aber nicht als tatsache behaupten.

naja ich bin zwar schon reichlich angefressen wegen dieser unterstellungen aber ich will mich auch nciht streiten, bringt ja nichts...

so der thread begann zur frage der gps antenne, schwenkte dann zur rückfahrkamera und geriet dann etwas aus dem ruder. da die gps antenne ja längst nicht mehr hauptthema ist, stellt sich die frage ob man dir rückfahrkamera in den threadtitel mit aufnehmen kann oder ob man dazu einen neuen aufmachen sollte.

@Nubbenholt
danke für deine antwort. wenn du die kamera von dynavin als gebrauchswertmäßig gute Kamera bezeichnest, bedeutet das du nutzt sie selber und kommst daher zu der wertung, dass sie gut ist, oder worauf beziehst du diese einschätzung. wenn du sie verbaut hast würde ich mcih freuen, wenn du mit etwas darüber sagen könntest, wie der einbau verlief, wie du die kabel geführt hast und wo du den strom für die kamera her geholt hast.

Nur fürs Protokoll, ich habe hier: "dein vergleich hinkt, insbesondere weil es völliger quatsch" aufgehört zu lesen. Es ist mir zu dumm. Ich habe dir versucht zu helfen, ohne Erfolg da du eh machen willst was du für richtig hältst und das ist auch OK.

Ich bin raus hier. Viel Erfolg mit deiner Kamera!

Aechnaton, Du hast eine PN.

Aechnaton,
liest Du hier noch und Deine "Persönlichen Nachrichten"? Auf Deine Frage und Bitte hin, habe eine Stunde an dem bebilderten Bericht gesessen.

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