GolfIII Lichtschalter Umbau BLAU! Nebelschlußleuchte GEHT NIMMI!
Habe schon vor langem mein Auto auf blau umgebaut! --> Komplett! Aber meine Nebelschlussleuchte geht seit dem nicht mehr! Beim Kumpel genauso! Woran könnte das lieegn? Vielen DANK!
23 Antworten
also ich glaub das du sämtliche signalleuchten am tacho oder lichtschalter usw nich anrühren darfst! von daher wird ein penibler tüvprüfer (sobald er nsl anmacht, was er bei meinem noch nie geprüft hat) wohl meckern
Zitat:
Original geschrieben von g_dev
also ich glaub das du sämtliche signalleuchten am tacho oder lichtschalter usw nich anrühren darfst! von daher wird ein penibler tüvprüfer (sobald er nsl anmacht, was er bei meinem noch nie geprüft hat) wohl meckern
Nene, der Umbau ist schon erlaubt! habe mich da schon erkundigt! =) So lange alles richtig gut ausgeleuchtet wird! Vor allem der Tacho! Der hat bei mir 9 LEDs und der Lichtschalter auch genug !!! Schon alles legal! =)
jaaaaa tachobeleuchtung usw is legal, logisch...hab des ja selber auch alles...
aber was rote warnleuchten, abblendlicht, nsw, nsl usw betrifft darfst du meines erachtens nach nicht umbauen!
Zitat:
Original geschrieben von g_dev
jaaaaa tachobeleuchtung usw is legal, logisch...hab des ja selber auch alles...
aber was rote warnleuchten, abblendlicht, nsw, nsl usw betrifft darfst du meines erachtens nach nicht umbauen!
NSL darf man nur gegen eine Rote LED austauschen! Soweit ich weiß! Abblendlicht, blinker, und andere Warnleuchten sind im originalzustand =)
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Zitat:
Original geschrieben von GolfIII_*PIMP*
NSL darf man nur gegen eine Rote LED austauschen! Soweit ich weiß! Abblendlicht, blinker, und andere Warnleuchten sind im originalzustand =)
Wenn du die Kontrolleuchte meinst liegst du falsch! Laut StVZO§53d ist für die Nebelschlußleuchte eine GELBE Kontrolleuchte vorgeschrieben.
Zitat:
Wenn du die Kontrolleuchte meinst liegst du falsch! Laut StVZO§53d ist für die Nebelschlußleuchte eine GELBE Kontrolleuchte vorgeschrieben
richtig!
aber baue sie dennoch auf rot um, der tüv hat nix dazu gesagt, solange es eine warnfarbe bleibt solls ok sein.
mfg
ck222
Zitat:
Original geschrieben von ck222
richtig!
aber baue sie dennoch auf rot um, der tüv hat nix dazu gesagt, solange es eine warnfarbe bleibt solls ok sein.mfg
ck222
Habe ich auch! DANKE 😉
Zitat:
Original geschrieben von ck222
richtig!
aber baue sie dennoch auf rot um, der tüv hat nix dazu gesagt, solange es eine warnfarbe bleibt solls ok sein.
Zitat:
Original geschrieben von GolfIII_*PIMP*
Habe ich auch! DANKE 😉
Dann heult uns aber nicht die Ohren voll, wenn der Prüfer es bemängelt 😉
CU Markus
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Dann heult uns aber nicht die Ohren voll, wenn der Prüfer es bemängelt 😉
CU Markus
Für solche Fälle, nehme ich gleich einen 2Ten Kompletten Lichtschalter mit, damit ich den dann auch gleich einbauen kann! Oder fahre vorher mal bei dem vorbei und frage nach! Und wenn er nein sagt, dann bau ich den vor TÜV aus und nach TÜV wieder ein=) Ist ja kein Akt =)