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Golf VI 1.6l TDi gekauft -> ex- Mietwagen -> Frage bezgl. Kennzeichnung Händler

Themenstarteram 16. November 2011 um 21:53

Hallo zusammen,

wir haben uns letzte Woche eine VW Golf Variant 1,6l TDI bei einem VW Händler in der näheren Umgebung gekauft. Der Golf ist BJ 03/2011 und hat ca. 26.000km gelaufen.

Der Wagen war vom Händler als Gebrauchtwagen gekennzeichnet und bei der Nachfrage als Leasing Rückläufer bezeichnet worden. Wir haben uns für den Wagen entschieden, weil er (bis auf eine nicht stark sichtbare Schramme am Kotflügel) in der Austattung für uns günstig erschien. Wir haben den Wagen für 19.400€ bekommen. Kurzgefasst hat das Fahrzeug folgende Ausstattung/ Sonderausstattung

Comfortline mit 16" Alufelgen

Climatronic 2 Zonen

Navigationsmodul RNS 310

Winterpaket

Chrom- Paket

Seitenscheibe hinten dunkel eingefärbt

Reserverad in Stahlbereifung

HU/AU ist neu

Inspektion wurde frisch gemacht

Wir haben in dem Angebot vom Händler nicht den Hinweis gefunden, dass es ein ehemaliger Mietwagen ist. Ich habe es erst gemerkt, nachdem wir den Kaufvertrag unterschrieben hatten. Die HU und AU des Wagens wurde nämlich neu gemacht und da habe ich im Internet gelesen, dass Mietwagen etc. nur 1 Jahr AU und HU haben. Somit hatte ich vor der Abholung schon eine kleine Vorahnung, dass es vermutlich ein Mietwagen war. Gestern haben wir dann den Brief erhalten und als Vorbesitzer ist Europcar (Kennzeichen HH-LG 7XXX) eingetragen.

Ich habe mitlerweile schon etliche Foren durchlesen und mir die Vor- und Nachteile eines Mietwagenkaufs angeschaut. Das Mietwagen von vielen getreten werden und nicht freundlich behandelt werden ist bestimmt richtig. Ich denke, aber das das bei Vorführwagen, Firmenwagen oder auch Privatwagen auch sein kann. Ich habe die Mietwagen bisher zumindest immer ordentlich behandelt. Es ärgert mich aber schon etwas, dass es ein Mietwagen war. Das wird sich wahrscheinlich in den nächsten Monaten legen, wenn man selber für den ein oder anderen Kratzer im Lack oder Innenraum verantwortlich ist.

Da wir bis März 2013 ja noch Garantie haben und wir dann die Anschlussgarantie nehmen wollen, mache ich mir um Fahrzeugdefekt erstmal keine Sorgen. Außerdem weiß ich ja in welche VW- Werkstatt ich dann fahren kann ;-)

Meine Frage ist jetzt, ob ein Händler ein ehemaligen Mietwagen auch als solchen kennzeichnen muss?

Im Internet finde ich bei Mobile.de und Autoscout24 eigentlich nur Fahrzeuge mit solcher Laufleistung. Teilweise steht ehem. Mietwagen dran und manchmal aber auch nicht. Die Alternative war ein Fahrzeug mit BJ 05/10 und ca. 10.000km, welcher aber auch 1500€ mehr kostete. Hier war als Plakete noch WOB-X erkennbar (also vermutlich Werkswagen oder vielleicht auch Leihwagen?)

Die Laufleistung mit ca. 26.000km in 8 Monaten ist ja recht viel. Ich schließe eigentlich daraus, dass der Wagen mehr für Langstrecken genutzt wurde und ja eigentlich recht positiv ist. Kann man irgendwo erkennen, ob das Fahrzeug vielleicht als Langzeit Mitfahrzeug eingesetzt wurde?

Wie lange würdet ihr das Auto maximal nutzen? Ich werde das Auto ca. 30.000km im Jahr nutzen. Kann man sagen, dass Schäden (aufrund der Mietwagenvergangenheit) innerhalb von ca. 60.000km auftauchen werden und ich den Wagen auch länger fahren kann?

 

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12 Antworten

Im Kaufvertrag müsste es stehen. Falls es dort nicht steht, so würde ich einen anwaltlichen Rat einholen. Eventuell hat Du aber das kleine Kreuz übersehen...oder den Hinweis auf die gewerbliche Nutzung als Mietwagen...Dann ist es mit der Beweislage schlecht.

Es hört sich auf jeden Fall nicht seriös an.

Ob Dein Wagen einen Schaden aufgrund der Vergangengheit hat oder haben wird, kann Dir hier keiner sagen. Fakt ist aber dass die Mietwagenvergangenheit den Fahrzeugwert beim Verkauf mindert.

Vor dem klagen Anwalt fragen ;) ...

 

http://www.auto.de/.../...nnzeichnungspflicht-fuer-ehemalige-Mietwagen

Wenn Du mit dem Auto zufrieden bist und der Kaufvertrag ohne den Hinweis auf ein Mietfahrzeug gemacht wurde, würde ich versuchen, den Preis zu drücken oder die Garantieverlängerung auf Kosten des Autohauses zu erwirken. Sollte der Händler sich nicht darauf einlassen, würde ich den Wagen zurück geben. 

Es ist vielleicht kein Mangel, der zur Rückgabe berechtigt, aber eine Minderung könnte ich mir schon vorstellen. Die Art des vorherigen Gebrauchs ist ja durchaus ein wertbildender Faktor!

Meine Eltern fahren auch einen Ex-Dienstwagen, hatten damit auch noch nie (technische) Probleme.

Zitat:

Meine Eltern fahren auch einen Ex-Dienstwagen, hatten damit auch noch nie (technische) Probleme.

Ob er techn Probleme hat, ist doch nicht die Frage. Das Problem ist, dass Ex-Miter wesentlich günstiger im Preis sind. Einfach zurückgeben ist eigentlich zu einfach. Wenn er einen "normalen" Golf gekauft hat und jetzt einen teueren Wagen kaufen muss, dann stellen sich auch Fragen von Schadensersatz etc.

M. E. Kaufvertrag lesen und Anwalt beraten lassen. Dann entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Vor dem klagen Anwalt fragen ;) ...

http://www.auto.de/.../...nnzeichnungspflicht-fuer-ehemalige-Mietwagen

der hinweis hilft nicht weiter, da es allein um eine wettbewerbsrechtliche frage ging und gerade nicht, wie hier, um die frage einer offenbarungspflicht im kaufvertrag zwischen den vertragspartnern.

bei einem einzigen voreigentümer hat das olg stuttgart eine aufklärungspflicht bejaht:

"...Die ausschließliche Vorbenutzung eines Pkw als Mietfahrzeug beim Voreigentümer begründet eine Aufklärungspflicht des gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufers, weil sie für einen durchschnittlichen Privatkunden atypisch und ein die Wertbildung negativ beeinflussender Faktor ist, der in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auslöst und üblicherweise zu einem Abschlag auf den „Normalpreis“ des Fahrzeugs führt.

OLG Stuttgart, Urt. v. 31.07.2008 – 19 U 54/08 "

Oh der Hinweis hilft sehr wohl weiter auch wenn man ihn (wohl) interpretieren muss ... wie mein Vorposter schon schrieb: Bevor ich mich beschwere sollte ich mir erstmal kompetenten rechtlichen Rat einholen .. die Sachen sind eben nicht immer so eindeutig.

eben. das war ein rechtlicher rat und hier sogar gratis..;)

Gratis ist immer gut .. hoffen wir das er nicht umsonst war ;) ...

 

Nein mal im Ernst, Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Dinge. Hier ist es jetzt nicht so ausgeufert wie sonst aber normalerweise hat man schon drei Empfehlungen den Händler sofort und nachhaltig fertig zu machen ;) .. Ist die Erstberatung beim Anwalt nicht kostenfrei ?

 

Also mein Tip: Händler anrufen und versuchen zu klären aber noch nicht gleich drohen -> dann -> Anwalt befragen wie man weiter vorgehen soll.

Ich habe soeben einen Golf VI 1,2 TSI-Motor gekauft - es ist auch ein Ex-Mietwagen. Aktuell werden diese Autos zum sehr günstigen Kurs quasi nur so rausgehauen ... da habe ich zugeschlagen! Ich erhielt keinen Rabatt aufs Auto. Stattdessen kommen die doofen Ganzjahresreifen runter und ich erhalte neue Sommer- und neue Winterreifen - letztere auf Stahlfelgen - zu einem tollen Preis, trotz der Lieferschwierigkeit von Winterreifen. Ich denke damit einen guten Deal gemacht zu haben ...

Ich habe im Vorfeld viel über die Mietwagen-Sache nachgedacht und mit Freunden und Familie diskutiert: Im Prinzip kann man immer Pech haben! Privatleute können wegen Unwissenheit ihr Auto genauso schlecht behandeln wie Mieter. Ich kenne da einige, von denen ich nie ein Auto abkaufen würde! Aber bei einem 12 Monate alten Fahrzeug mit max. 30 K km und 1 Jahr Restlaufzeit der Herstellergarantie ist man eigentlich auf der sicheren Seite. Ein drittes und viertes Jahr Anschlußgarantie werde ich mir zudem im nächsten Jahr sichern!

Wir haben unseren Golf VI Variant 1.6 TDI Highline letzten Donnerstag abgeholt. Der hat 3500 km auf der Uhr und war EZ 16.3.2011. Ist ein ehemaliger Werkswagen von VW (laut KFZ-Brief). Ich hatte über die VW-Gebrauchtwagenbörse gesucht - mir sind Anschlussgarantie usw auch wichtig.

Während der Suche hatte ich auch öfter mal Modelle "mit Mietwagenhintergrund" :D gesehen. Die wirkten eigentlich immer etwas abgenutzt, am Schlimmsten fand ich aber Raucherfahrzeuge. Letztendlich war bei mir der ausschlaggebende Punkt, daß genau dieser Wagen der einzige mit Netztrennwand war. Ich fand die Gebrauchtwagenbörse sehr praktisch - einfach eingeben, was man so haben will, Umkreis definieren und fertig.

Rabatt gab es (wie bei anderen VW-Händlern) nur im Bereich 300-400 Euro - also hab ich stattdessen einen Satz gebrauchter Winterreifen auf Stahlfelge (Profil 8mm, Bridgestone BJ 2009) inkl. Zierblenden rausgeholt - damit stelle ich mich hoffentlich besser.

Denke daß ich damit nix falsch mache. Allein das Panoramadach find ich schon sehr geil. Muss nur nochmal in die Werkstatt wegen Windgeräuschen bei der B-Säule. Aber dafür gibt es ja einen Fix von VW.

Zitat:

Original geschrieben von srinagar

Während der Suche hatte ich auch öfter mal Modelle "mit Mietwagenhintergrund" :D gesehen. Die wirkten eigentlich immer etwas abgenutzt, am Schlimmsten fand ich aber Raucherfahrzeuge.

Mein Golf sieht aus, als hätte ihn im vergangenen Jahr lediglich eine einzige Privatperson bewegt - wirklich top! Außerdem: Wenn ein Mietwegen nicht als Baustellenfahrzeug eingesetzt wird, kann man den Innenraum mit einer vernünftigen (= professionellen) Reinigung nahezu auf Neuwagenniveau bekommen! Du hast dir wohl eher schlechte Beispiele angesehen. Ich konnte in Dortmund und Hamm am Wochenende nämlich sehr viele, sehr saubere Ex-Mietwagen begutachten ...

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