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Golf III 1.6 abschleppen ohne Öl ?

VW Vento 1H

Hallo Kollegen,

ich will einen Golf III 1.6 in eine andere Stadt transportieren. Leider ist die Batterie leer, kein Öl mehr drin. Der Wagen läuft also nicht.

Nun die Frage:
Wie weit kann man so einen Wagen abschleppen (Seil, Stange) ohne Öl ? Das ist doch schlecht für Getriebe & Co. ?

Öl kann ich keines reinfüllen weil die &%$§§!%"/ Simmer Ringe undicht sind und der dann erstmal wieder 6 Monate da rumsteht und ich nicht jeden Tag die Aufangbecken ausleeren will.

Kann mir da Jemand einen Rat geben ?

Grüsse
STRatos

18 Antworten

beim Abschleppen wird der Motor doch nicht bewegt... also wenn das Getriebe Öl hat, reicht das völlig.

PS: Falls der Wagen ein Automatikgetriebe hat, auf die maximale Abschleppstrecke achten!

Öl zum Abschleppen?

Hi
Soweit ich weiß brauchst du zum abschleppen kein öl weil du den motor ja nicht laufen läst. wenn du den gang raus machst dürfte es kein Problem sein bin mir aber nicht sicher

Motor braucht natürlich kein ÖL, Getriebe aber schon.

Schmeiss das teil lieber auf nen Trailer. Abschleppen ist imemr heikel, Bremsen ohen Bremskraftverstärker ist ungewohnt und bei ner Vollbremsung des Zugafahrzeuges hängst Du hinten drauf und hast den Schaden.

Abschleppen würde ich wirklich nur im Notfall wenn man liegen bleibt.

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Hi,
was du machen willst, ist kein "Abschleppen", sondern ein "Schleppen". Abschleppen darfst du nur liegengebliebene Kfz in die nächste Werkstatt. Wenn du aber wie in deinem Fall, ein defektes Auto von A nach B verbringen willst, braucht der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges einen Lkw-Führerschein!
Denkst du auch daran, daß bei stehendem Motor die Servounterstützungen von Bremse und Lenkung nicht funktionieren?! Daher kommt auch m.E. nur eine Stange zum Ziehen in Frage.
Ich hab letzte Woche den Golf III meines Sohnes wegen Motorschaden in eine ca. 40 km entfernte Stadt auf einem gemieteten Transportanhänger (30,- EUR/Tag) transportiert - das war die sicherste Metode.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedyGerd


Wenn du aber wie in deinem Fall, ein defektes Auto von A nach B verbringen willst, braucht der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges einen Lkw-Führerschein!

Ehrlich? Steht das auch irgendwo? Kann ich nicht richtig glauben.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedyGerd


Hi,
was du machen willst, ist kein "Abschleppen", sondern ein "Schleppen".

Nein, das mit dem Führerschein Klasse 2 gilt doch nur, wenn das gezogene Fahrzeug nicht angemeldet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Cabriodriver


Nein, das mit dem Führerschein Klasse 2 gilt doch nur, wenn das gezogene Fahrzeug nicht angemeldet ist.

Man darf wenn man den LKW führerschein hat nen abgemeldetes auto schleppen ?

Grundsätze:

Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.

Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn"😉 benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten"😉 braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.

Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen).

Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens ganz oder teilweise nicht vor, so handelt es sich um ein "Schleppen" oder um normalen Anhängerbetrieb.

Betriebsunfähig heisst .... betriebsunfähig im wortwörtlichen Sinne. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann in der Regel noch mit eigenem Antrieb fortbewegt werden, ist also noch betriebsfähig, und darf von daher nicht abgeschleppt werden. Betriebsunfähig ist z.B. ein Pannenfahrzeug. Beim Abschleppen steht der Nothilfegedanke im Vordergrund.

Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

- Behebung der Betriebsunfähigkeit,
- Verwertung des Fahrzeuges,
- Vernichtung des Fahrzeuges.

Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden.

Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen

und wir haben uns so angestellt andres auto abzuschleppen ^^ ...

...übrigens interessiert das in der Praxis niemanden, nicht mal die Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von pdm80


...übrigens interessiert das in der Praxis niemanden, nicht mal die Polizei.

Bei einem Unfall in der Praxis interessiert das aber schon!

Du nimmst eine wichtige Sicherung raus oder ähnlich und schon ist aus dem Auto ein nicht betriebsfähiges geworden und er kann abschleppen. Nur darf er keine ewig langen Strecken fahren, aber wer soll das nachweisen, wo die Reise begonnen hat.

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